Meine Antwort auf das #LSR – wenn ich Google wäre

Wenn ich Google wäre, würde ich folgende Mail an jegliche Domainverantwortlichen der Forderer des Leistungsschutzrecht in der BRD  senden:

„Sehr geehrter Domaininhaber,

aufgrund bedauerlicher Veränderungen in unserer Kostenstruktur sehen wir uns leider nicht mehr in der Lage unsere Dienstleistung für die Webinhalte ihres Unternehmens kostenfrei anzubieten.

Zu unseren Dienstleistungen gehören z.B. (aber nicht ausschliesslich):

  1. Indizieren der – für unsere automatisierten – Suchagenten freigegebenen Inhalte von Webseiten
  2. Zur Verfügung stellen eines Frontends, dass es Internetusern ermöglicht Inhalte des „HTML-basierenden Internet“ nach bestimmten Schlüsselbegriffen zu durchsuchen um so auf die gesuchten Inhalte auf Seiten anderer Anbieter zugreifen zu können
  3. Erstellen von Programmen um obige Dienste anbieten zu können
  4. Das aufrecht erhalten mehrerer Rechenzentren, um die unter 1 & 2  genannten Dienste anbieten zu können
  5. Mehrere redundante, und vor allem breitbandige  Netzwerkanbindungen in jedes unserer Rechenzentren.

Wie sich sicherlich nachvollziehen können,  kann dieser Aufwand nicht ohne Einnahmen umgesetzt werden. Bislang haben wir all diese Dienstleistungen – sowohl für die Suchenden als auch für Sie, den Anbieter von Webinhalten – durch Werbeeinblendungen kostenneutral anbieten können. Durch eine geänderte Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland (das sogenannte Leistungsschutzrecht), werden wir nun in die Lage versetzt dass wir an ihr Unternehmen, für die Einblendung von Werbung auf unseren Suchergebnissen (was technisch nahezu unmöglich zu umgehen ist), einen Teil unseres Ertrages abtreten müssen.

Es wäre gegenüber den anderen Rechteinhabern (welche ihre öffentlich zur Verfügung gestellten Inhalte nicht über das sogenannte Leistungsschutzrecht vergütet bekommen) asozial, wenn diese – im Gegensatz zu ihrem Unternehmen – für ihre Leistungen durch unsere Werbeeinblendungen indirekt zahlen, während ihr Unternehmen durch das Leistungsschutzrecht direkt monetär profitiert.

Um dieses Diskrepanz zu zu entschärfen, werden wir Ihnen ab 01.01.2013 folgende Gebühren in Rechnung stellen:

  • Monatliche Pauschale zur Aufrechterhaltung der Indizierung:       1000€
  • Monatliche Kosten pro indizierter Webpage (URL)                  :              1€
  • Weiterleitung einer Suchanfrage auf ihren Server, je               :              0,01€

Sollten Sie uns bis spätestens 15.11.2012 keinen Auftrag für die Indizierung und Publizierung ihrer Webinhalte in unserem Suchergebnissen erteilen, sehen wir uns leider gezwungen die von Ihnen publizierten Inhalte aus unserem Angebot auszuklammern.

Mit freundlichen Grüßen

Ich

Aber ich bin ja nicht Google – insofern: Was rede ich eigentlich

Was ist eigentlich „Notwehr“. Betrachtungen zu staatlichen Sparmassnahmen

Notwehr bezeichnet laut §227 BGB und §32 StGB folgende Handlung:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Im Moment der Entscheidung „liegt eine Notwehr vor oder nicht“, dem potentiell Handelnden also eine Stressituation zugesprochen werden darf, ist die Gesetzeslage sogar ausgesprochen „wohlwollend“. Der §33 StGB definiert:

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Nach dieser Einleitung möchte ich zum eigentlichen Punkt dieses Postings kommen: Der „Tötung“ eines Menschen durch eine Polizistin. Diese hatte, nachdem ein Kollege von ihr mit einem Messer angegriffen wurde, zur Waffe gegriffen und auf die Person geschossen, die ihren Kollegen bereits mit einem Messer verletzt hatte.

Bis zu diesem Punkt ist – in meinen Augen – alles rechtmässig und völlig legitim, aber:

Daraufhin habe die Polizistin ihre Waffe gezogen und ein Mal geschossen, um den Angriff abzuwehren. Die Frau wurde in den Oberkörper getroffen und brach zusammen. Die genaue Todesursache steht noch nicht fest; eine Obduktion soll Klarheit bringen. Die Polizistin habe ersten Ermittlungen zufolge aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das LKA ermittelt weiter.

Quelle: Badische Zeitung. Und genau hier möchte ich ansetzen, denn es gibt nun genau zwei Möglichkeiten:

  1. Die Beamtin hat in zu Recht in Notwehr gehandelt, obschon auch eine andere Handlung (z.B. Schuss in Schulter, Arm oder Oberschenkel, oder andere Überwältigung) die Täterin von weiteren Handlungen hätte abhalten können. In dem Fall würde §33 StGB zur Anwendung kommen, da sie aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ in den Oberkörper und nicht auf andere Körperteile schoss. Ausserdem hatte Sie keine andere Hilfsmittel (Pfefferspray oder Schlagstock) zur Verfügung, mit deren Hilfe sie den Angriff auf ihren Kollegen hätte abwenden können.
  2. Die Beamtin ist gut ausgebildet, wurde im Rahmen der Aus- und steten Weiterbildung auf diese Art von Situationen vorbereitet und/oder hätte andere Hilfsmittel anwenden können um den Angriff abzuwehren. Dann hätte sie überreagiert. Damit würde die Anwendung des Notwehrparagraphen nicht in Frage kommen und ihre Handlung würde (wenn ich mich nicht irre) den Straftatbestand „schwere Körperverletzung mit Todesfolge“ erfüllen.

Ich möchte an dieser Stelle eine etwaige Schuld gar nicht in Richtung der Polizistin suchen, sondern vielmehr hinterfragen, ob deutsche Polizisten ausreichend für ihre Aufgaben ausgebildet und ausgerüstet sind. Manchmal – nicht nur in diesem Fall, sondern auch im Bereich (De)Eskalation durch Beamte der Bereitschaftshundertschaften – habe ich das gefühl, dass wir (der Staat) auch in diesem Bereich schlicht am falschen Ende sparen. Denn dieser Fall hinterlässt nicht nur einen toten Menschen, sondern wahrscheinlich auch eine traumatisierte Polizistin. All dies hätte vermieden werden können und müssen, wenn die Beamten besser ausgebildet wäre, um in Stressituationen schlicht „cooler“ zu reagieren.

Die Frage warum es zu dieser Eskalation überhaupt kam, passt auch in den Bereich „der Staat spart“:

Bei dem Streit ging es ersten Erkenntnissen nach darum, dass die Frau (Anm.: die später Getötete) bestimmte Zahlungen nicht bekommen sollte.

Auch hier muss die Frage erlaubt sein, ob ein Staat der zuviel spart, die gesamte Situation zu verantworten hat.

Aber es geht uns ja gut, die Managergehälter sind wieder auf Rekordniveau und wer redet da schon vom sparen? Antwort: Diejenigen, die darunter zu leiden haben, dass das Geld nur „Oben“ angesammelt wird.

„Tatort Internet“-Produzent wirbt in der FAZ

Es ist eine Weile her, dass ich mich genötigt sah einen längeren Text (komplett) zu kommentieren. Meist reicht es mir die Feinheiten von Frechheit oder Dummheit aus Meldungen herauszuarbeiten, hier allerdings braucht es mehr. Die FAZ gibt Daniel Harrich eine kostenfreie Werbe- oder besser Rechtfertigungsfläche für all den Unfug, den die diwafilm GmbH herstellt und RTL-2 seinem Restzuschauerpotential Zuschauern zumutet. Ich kann und will weite Teile seines Textes nicht so um Raum stehen lassen, zu billig sind Argumentation und Motivation Harrichs.

Es beginnt schon damit, dass Harris in der FAZ „nur“ als Produzent des Formates „Tatort Internet“ vorgestellt wird. Sicher mag er dieses sein, aber er ist auch vertretungsberechtigter Geschäftsführer der Diwafilm GmbH. Seine wirtschaftlichen Interessen liegen somit ungleich tiefer verankert, als die eines „normalen“ Produzenten.

Aber wenden wir uns dem eigentlichen Text zu:

Schützt die Opfer, nicht die Täter!

Guter Anfang. Denn Opfer zu schützen ist gut. Schon Zensursula machte vor, dass man mit diesem Unfug Gegner seines Projektes verunglimpfen kann: Wer nicht für mein (in diesem Falle sogar kommerzielles) Projekt ist, schützt die Täter. Völliger Bullshit, rhetorisch aber gut.

Kindesmissbrauch beginnt bei der Anmache im Netz: Der Produzent der umstrittenen Fernsehserie „Tatort Internet“ fordert Gesetze, die die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen nicht länger straffrei sein lassen.

Herr Harris sollte weiterhin Filme produzieren und Werbung für seine Formate machen, keineswegs sollte er sich aber zu rechtlichen Themen äussern, denn entweder lügt er oder er hat keine Ahnung:

Denn §176 StGB besagt in 4.3:

Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer auf ein Kind durch Schriften (§  Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll,

Aber Herr Harris sollte ohnehin einen WEITEN Bogen um das StGB machen, denn dort ist im §176 Abs 5. ist geregelt:

Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

Und diesen Tatbestand halte ich eindeutig durch die Sendung „Tatort Internet“ für erfüllt. Dieser Paragraph trifft ebenfalls für Udo Nagel, Stephanie Freifrau zu Guttenberg und das gesamte Produktions- und Sendeteam bei diwafilm und RTL 2 zu.

Worüber reden wir? Über erwachsene Menschen, die sich ausdrücklich mit Kindern zum Sex verabreden.

Wir reden aber auch über Fernsehsender und Produktionsfirmen, die mit eben diesen Straftatbeständen versuchen Ertrag zu erwirtschaften. Weder RTL2 noch Diwafilm haben die Gemeinnützigkeit beantragt, es sind beides Wirtschaftsunternehmen mit dem Bedürfnis maximalen Profit er erwirtschaften.

Sie nutzen das Nahfeld von Kindern und Jugendlichen des relativ neuen und schwer zu kontrollierenden Mediums der sozialen Netzwerke, um an ihre Opfer heranzukommen.

Ja, genau DAS tun RTL 2 und diwafilm.

Dieses exponentiell wachsende Phänomen, das „Cyber-Grooming“, ist eine schreckliche Entwicklung in einer der positivsten Errungenschaften der Neuzeit – dem Internet – und muss unbedingt bekanntwerden.

Ich zitiere hier mal den User Karim meines Blogs, der gerade frisch folgende kommentierte:

Kindesmißbrauch seit 1997 um 20-30% gefallen… die öffentlichen Zahlen scheinen kein Schwein mehr zu interessieren wenn es darum geht einfach mal ne Runde rumzuspinnen:

http://www.bka.de/pks/pks2009/startseite.html
(Siehe Graph auf Seite 133)

Aber weiter in der FAZ:

Als Produzent der Serie „Tatort Internet“ stelle ich fest:

Als Blogger stelle ich fest: Sie sind auch vertretungsberechtigter Geschäftsführer der diwafilm, warum geben Sie sich „nur“ als Produzent aus?

Durch die mediale Aufmerksamkeit sowie Millionen Zuschauer wurde das Thema „Cyber-Grooming“ zu einem der präsentesten Themen der letzten zwei Wochen.

Und so spielen wir sowohl dem Innenminister als auch dem BKA in die Karten, die es immer noch nicht geschafft haben Dinge wir Vorratsspeicherung und andere Kontrollmechanismen argumentativ als nötig nachzuweisen.

Wir haben überwältigenden Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten.

Ja, vor allem von der FAZ und der BILD-„Zeitung“. Der Rest der Presse sowie weite Teile der Bevölkerung sehen das Format zwar sehr kritisch, aber man kann es eben nicht allen Menschen recht machen.

Insbesondere bei der Kinderschutzorganisation „Innocence in Danger“ und deren Präsidentin Stephanie zu Guttenberg, dem ausstrahlenden Fernsehsender RTL II sowie unserer Produktionsfirma diwafilm GmbH gingen Hunderte positive E-Mails, Anrufe und Zuschriften von Opfern, Eltern, Pädagogen ein.

Ok, dass die Medienaufsicht ermittelt, muss man ja nicht erwähnen. Auch dass sich Fernsehzuschauer bei den Landesmedienanstalten beschwerten muss man ja nicht angeben.

Unsere angekündigte Schulungs-DVD, die wir produzieren werden, wurde innerhalb von zwei Tagen mehr als fünfhundertmal angefragt – von Schulen, Polizisten und Pädagogen. Die Nachfrage nach Aufklärung ist enorm, wir erfüllen diese und treffen den Nerv der jungen Zuschauer.

Und vor allem müssen wir diese DVD noch tausende Male verkaufen um weiteren Reibach machen zu können. Danke liebe FAZ, dass ich nochmal darauf hinweisen darf.

Ich kann die aktuelle Täter-Diskussion nur schwer nachvollziehen: insbesondere die um den einundsechzigjährigen, jetzt wiederaufgetauchten Kinderdorfleiter, der sich nach eindeutigen Chats mit einem vorgeblich dreizehn Jahre alten Kind zum Sex verabredet und getroffen hat. Das Mädchen war in Wirklichkeit glücklicherweise älter, und wir waren dabei. Aber was wäre passiert, wenn er sich heimlich mit einer Dreizehnjährigen getroffen hätte?

Die Frage die mich beschäftigt ist, wäre dieser 61jährige auch ohne die aktive Einmischung von diwafilm und RTL2 zu einem potentiellen Straftäter geworden, oder ist er ausschliesslich durch das Werben des diwafilm-Teams in die Versuchung gekommen.

Darum geht es und um die für meine Begriffe skandalöse Tatsache, dass die Anbahnung eines sexuellen Kontaktes mit Minderjährigen nach geltender Rechtslage noch nicht strafbar sein soll. Will unsere Gesellschaft das?

Nochmal: Nach §176 StGB ist der Kontakt sowie das zur Verfügung stellen oder gar das Versprechen einen Kontakt herzustellen unter Strafe gestellt!

Auch der Versuch ist laut Absatz 6 strafbar – jedoch ausdrücklich nicht, wenn ein Erwachsener „auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen“, oder „auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt“.

Wann und/oder wie möchte man den Versuch denn nachweisen? Mittels des Antrags für einen Internetanschluss? Der Versuch mit einem Kind zu kommunizieren? Will man mit diesem Konstrukt jeden Lehrer verhaften, denn er KÖNNTE ja schliesslich jederzeit versuchen auf einen Schüler oder eine Schülerin einwirken? Das hier scharf getrennt wird ist schlau und keineswegs eine Lücke.

Wieso soll ausgerechnet eine solche Einwirkung, die Minderjährige für sexuelle Handlungen gefügig machen will, straffrei bleiben?

Ein Versuch ist noch keine Einwirkung Herr Harrich, auch wenn ihnen diese Textzeile wahrscheinlich vom Familien- oder Innenministerium diktiert wurde. Genau mit dieser Unschärfe argumentierten von der Leyen und Schäuble. Erst die Tat ist in der Lage strafbewehrt zu sein und – welch Wunder – ist es auch.

Auch ist es eine rechtliche Grauzone, wo der „Versuch“ des sexuellen Missbrauchs endet und wo er zu einer strafbaren Handlung wird. Es bedarf unbedingt der Klarheit.

Ich bin mir ganz sicher, dass Sie den Text nicht selbst schrieben, denn solchen Blödsinn würde der Geschäftsführer eines Unternehmens niemals öffentlich äussern (siehe oben). Der anwaltliche Beistand des Unternehmens würde deutlich davon abraten – solch einen Schwachsinn schreiben nur Zirke, Schäuble und andere Menschen mit Überwachungsfeuchtträumen.

Denn genau hier, bei der Anmache im Netz, fängt der sexuelle Missbrauch bereits an. Wenn ein Kind nach wenigen Minuten (wenn nicht Sekunden) im Chat Nachrichten erhält wie „hast Du schon Titten?“ oder „ich würde Dich gerne mal f*en …“, ist hier ein Kind zum Opfer sexueller Gewalt geworden. Das darf so nicht sein und muss unbedingt geändert werden.

Ist strafbar: §176, Abs. 4.3 Sollten sie den Gesetzestextext nicht verstehen, lassen sie ihn sich einfach vorlesen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt: „Wir müssen aufpassen, dass es keine Vorverurteilungen gibt, bevor die Justiz ermittelt.“ Aber wie kann ermittelt werden, wenn die Gesetzeslage eine Ermittlung nicht hergibt? Ich kann die Bundesjustizministerin nur darauf hinweisen, dass in den meisten Fällen nie ermittelt, geschweige denn eine Verurteilung folgen wird. Es fehlt die Gesetzeslage, um seitens der Behörden zu ermitteln und zu bestrafen. Warum verliert die Bundesjustizministerin darüber kein Wort?

Ich bin mir sicher, dass sie froh sind, dass nicht nach §176 in Richtung ihres Unternehmens ermittelt wird.

Eine Klarstellung scheint mir geboten: Der besagte Kinderdorfleiter, der in unserer Sendung anonymisiert worden war, ist nicht von der Öffentlichkeit erkannt worden, sondern wurde von seinem Arbeitgeber ermittelt.

Aha, das Kinderdorf ist also „nicht-öffentlich“ und gehört entweder zu RTL2 oder zu diwafilm? Wo kann ich diesbezüglich weiter recherchieren?

Umso erstaunlicher, dass die Caritas uns zweierlei Vorwürfe macht: Einerseits sei unsere Sendung verwerflich und sollte abgesetzt werden. Andererseits beklagt sie, dass die Einrichtung nicht früher von uns informiert wurde. Aber der Caritas-Sprecher selbst erklärte nach dem Wiederauftauchen des nach der Tat verschwundenen Mannes, dass das Verhalten des Kinderdorfleiters nicht als Straftat zu bewerten sei – zu diesem Ergebnis waren unsere Juristen auch gekommen. Genau hier setzt „Tatort Internet“ an, wenn wir fordern: Die Vorbereitungshandlungen zum sexuellen Missbrauch im Internet sollten strafbar sein.

Dann zeigen Sie sich und Herrn Nagel und den Rest des Team doch endlich wegen „Vorbereitungshandlungen zum sexuellen Missbrauch im Internet“ an und verschonen mich und viele andere Menschen mit ihren armseligen Versuchen unterhalb der gesellschaftlichen Gürtellinie ihren persönlichen Profit zu erwirtschaften. In meinen Augen ist ihre Kapitalgier ähnlich verwerflich wie die Taten der „Täter“ in ihrem Filmformat – womit ich nicht die Widerwärtigkeit des Kindesmissbrauchs herunterspielen will.

Noch einmal: Wir haben nicht den Mann an den Pranger gestellt, sondern das, was er getan hat. Im Übrigen übergeben wir die DVD mit Klarnamen jeweils an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. Die entscheidet dann, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht.

Wenn Sie so strikt den vermeintlichen Täter von seiner vermeintlichen Tat trennen, wo ist dann das Problem? Gegen Sie mit diesem Satz unterschwellig zu, dass die von Ihnen angeprangerten Täter keine Schuld in dem Sinne trifft?

Das heißt, dass in unserer übersexualisierten Internetwelt oftmals das Alter keine Rolle zu spielen scheint. Genau diese potentiellen Täter, denen es nicht um das Kind als Sexobjekt an sich geht, sondern denen das Alter vollkommen gleichgültig ist, könnte die Strafbarmachung der Anbahnung sexuellen Kontakts mit Kindern im Internet abschrecken.

Darf ich als nächstes ein Format von Ihnen erwarten „Tatort Streichelzoo“ in dem es über Männer mit – strafbaren –  sexuellen Fantasien in Richtung Goldhamster und Rennmäusen geht? Oder begeben Sie sich auf den Pfad der Tugend zurück und produzieren „Tatort Finanzamt“ und stellen  Steuerhinterzieher an den Pranger?

Wenn ich ehrlich sein darf: Sie werden beides nicht tun. Weil beides keine mediale Aufmerksamkeit und damit Profit verspricht. Denn auch Ihnen geht es nicht um die Kinder. Aber das würden sie allerdings niemals zugeben – höchstens gegenüber ihrer Frau und Mitgesellschafterin Danuta Harrich-Zandberg. Obschon Frauen meistens nicht so geldgeil abgewixt sind, wie es die Männer zu sein scheinen.

Sendungen wie „Tatort Internet“ gab es bereits in vielen Ländern – unter anderem in den Vereinigten Staaten, Frankreich und Israel. Doch nirgendwo ist die Opferdebatte derart von der Täterdebatte überlagert wie in Deutschland.

Ach Herr Harrich, das Studium fremdländischer Medien ist nicht ihre Sache, oder? Aber selbst in deutschen Medien konnte man genügend Kritik über die parallelen Filmformate lesen und sehen.

ARD, ZDF, RTL und Pro Sieben haben ebenfalls solche Konfrontationen bereits durchgeführt und ausgestrahlt. Jedoch wurden dabei nur die Gesichter der Männer sowie das Autokennzeichen verfremdet.

Von welchen Formaten sprechen Sie bitte? Doch nicht die Miniplaybackshow? Aber ja, die war richtig widerlich. Was aber meinen Sie?

Was wir mit den eigenen Augen erlebt, mit der Kamera dokumentiert haben, spielt sich täglich hundertfach in der Realität der Nahwelt einschließlich der sozialen Netzwerke ab.

Wieviel % davon sind ausschliesslich aufgrund Ihrer Sendung und des eventuell auch auftretenden „Werbeeffekts“ für diese Art der Kontaktaufnahme entstanden?

Angezeigte Missbrauchsfälle, die wir ebenfalls in der Sendereihe dokumentieren, belegen das. Wie immer beim sexuellen Missbrauch: Die Dunkelziffer lässt sich nur erahnen. Wie können wir die gesellschaftliche Diskussion so führen, dass nicht die Täter, sondern die Opfer im Mittelpunkt stehen? Und wie kann endlich die vollkommen unzureichende Gesetzeslage verbessert werden?

Eine Frage zum Abschluss: Wieviel % der Missbrauchsfälle werden im Internet angebahnt und wie viele im häuslichen Umfeld? Und an welcher Stelle die Gesetzeslage anklar ist, weisen Sie ebenfalls keineswegs nach. Eher habe ich Ihnen beweisen können, dass selbst IHR handeln strafbewehrt ist.