Warum es mir möglich war 4 Jahre beim Bund zu verbringen

wurde mir heute wieder klar, als ich eine Meldung im Spiegel las:

Schnelle Hilfe bei Nebel und Schnee: Ein Marinehubschrauber aus Kiel hat innerhalb von 24 Stunden zwei Säuglinge in Spezialkliniken geflogen. Ein ziviler Rettungshubschrauber konnte wegen der schwierigen Wetterverhältnisse nicht starten.

und – so ganz marinelike:

Der Marinepilot, Kapitänleutnant Jürgen Richter, 41, aus Kiel, sagte dazu nur: „Das Wetter war für uns fliegbar.“

In solch einer Einheit kann man sogar mit ruhigem und guten Gewissen seinen „Dienst an der Waffe“ ableisten.

Nach Finnland: Erwägen Lidl, Aldi und Bundesbahn den Einsatz von Nacktscannern?

Tja, was will man machen? Kaum hat man Konzepte um sich mittels Nacktscanner vor Attentätern in Flugzeugen zu schützen, muss man feststellen dass auch andere viel genutzte Lokationen zu schützen sind.

Wie will man sich schützen? Waffenbesitzern die Waffen wegnehmen? DAS geht ja nun gar nicht, auch wenn diese nicht wirklich sorgfältig die Waffen vor unbefugter Nutzung schützen. Aber Nacktscanner, die könnten das Allheilmittel gegen Anschläge sein und ein massiver Einsatz dieser Technik würde sogar die Arbeitslosigkeit bekämpfen können!

Meine Idee: Jedes Einkaufzentrum – ach was:  JEDER Ort an dem viele Menschen ein- und/oder ausgehen wird durch Nacktscanner geschützt. Alternativ könnte man auch in jedem Hauseingang einen Nacktscanner postieren. Natürlich würde ein grosser Bedarf an Arbeitskräften entstehen, die eben die Ergebnisse auswerten.  Das wäre doch ein prima Einsatzfeld für all die Arbeitslosen. Durch komplette Vernetzung könnte man diese Aufgabe auch vom Homeoffice aus erledigen.

Der Clou dabei ist, dass man mittels des RFID-Personalausweises (inkl. Biometriedaten!) auch gleich sicher stellen könnte, welche Person genau gescannt wird.  Sollten bei einem Scan „atypische Beobachtungen“ gemacht werden, wird diese Person solange zur Fahndung ausgeschrieben, bis der Fall restlos geklärt ist. Wer drei mal einen „Fehlalarm“ ausgelöst hat, wird mittels elektronischer  Fussfesseln zu einem Jahr Hausarrest verurteilt – automatisch, da brauchen wir keinen Richter für.

Alternativ zu obigem Szenario könnte man auch warten, bis die Erderwärmung weit genug fortgeschritten ist und Kleidung total verbieten. Wobei – gerade wenn ich an so einige Politiker denke – ich diese Massnahme als sehr surreal empfinde…

Nicht nur wegen der Hartz-IV Betrachtungen mag ich das Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist leider zu oft die letzte Bastion der Menschenrechte und auch der Menschenwürde in diesem Land. Wahrscheinlich bekommen unsere Regierenden pickligen, eitrigen Ausschlag, wenn sie an das letzte Korrektiv in unserem Staat denken, der ihnen allzu oft in ihre lobbygesteuerten Bemühungen fährt, die in der Bundesrepublik lebenden Menschen zu unterdrücken und zu kontrollieren.

So sind die derzeitig laufenden Untersuchungsergebnisse und Bewertungen der Karlsruher Richter nur ein weiteres Detail der Perversion unseres „Rechtsstaates“.

Wusstet ihr, wie der Hartz-IV Regelsatz ermittelt wird?

Das Statistische Bundesamt befragt, wie es zu seinen Aufgaben gehört, die Verbraucher über ihre Ausgaben für die lebensnotwendigen Dinge – und erstellt daraus die Verbrauchsstatistik. Der Hartz-IV-Gesetzgeber nahm nun daraus die Verbrauchsdaten der unteren zwanzig Prozent der Einkommensbezieher, und strich einzelne Positionen daraus ganz heraus oder machte kräftige Abschläge – weil angeblich Dinge enthalten sind, die der Hartz-IV-Mensch nicht braucht. Näher geprüft hat das der Gesetzgeber aber nicht.(Hervorhebung von mir)

klärt die Süddeutsche auf. Das hervorgehoben, kleine, unscheinbare Detail birgt allerdings Potential, denn erst mit folgendem:

Umstritten war in Karlsruhe aber auch grundsätzlich, ob die Vergleichsgruppe, die kein Hartz IV bezieht, überhaupt ein geeigneter Maßstab für die Definition des Existenzminimums ist. So fragte Verfassungsrichter Johannes Masing, ob ein niedriges Einkommen heute das Existenzminimum decken könne, solange es keine Mindestlöhne gebe. (Quelle TAZ)

kann man das Ausmass der Statistikperversion begreifen. Denn als Einkommensbezieher gelten AUCH diejenigen Arbeitnehmer, die mit einem so niedrigen Gehalt auskommen müssen, dass sie selbst Anspruch auf Hartz-IV hätten. Im worst-case wird also der Hartz-IV Regelsatz wie folgt errechnet:

  • Man nehme eine Menge X an Hartz-IV Beziehern
  • Man kürze deren zur Verfügung stehende Einkommen um y%
  • Man erhält den zukünftigen Regelbetrag der Hartz-IV Bezieher.

Wer an dieser Stelle noch nicht kotzen muss, hat wahrscheinlich einen Magen der auch in der Lage ist Granit zu verdauen.