Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung? / EC-Kartenupdate

Es wird bunt – wahrlich bunt – in Sachen broken-Design der EC- und Kreditkartenchips. Bei Heise machte mich gerade folgende Mitteilung nachdenklich:

Denkbar sind unter anderem Updaterechner in Bankfilialen, an denen Kunden die Software des Chips ihrer Karte aktualisieren lassen können oder ein Update über den Bankautomaten beim Einstecken.

Also wird man eventuell zu den Öffnungszeiten zu seiner Bank laufen/fahren müssen um seine Karte wieder in einen funktionsfähigen Zustand bringen zu lassen. Wer zahlt mir den Aufwand? Kann ich da eine Rechnung an meine Bank stellen (deren Kunde ich schließlich bin) und diese wird dann die Aufwandsrechnung an den Chip-Produzenten weiter reichen? Welchen Stundensatz darf ich da anlegen? Welchen Nachweis muss ich führen, dass der Stundensatz realistisch ist? Oder wird das über eine Pauschale geregelt?

Süß ist auch folgender Abschnitt in dem Artikel:

Der ZKA warnt unterdessen davor, den Fehler durch Überkleben des Chips beheben zu wollen. Dies könne Karte und Lesegerät des Geldautomaten beschädigen. Mehrere Händler sollen sich Berichten zufolge aber mit Tesafilm behelfen, damit die Kunden im Geschäft bezahlen können. Erkennt das Gerät den Chip nämlich nicht, greift es auf den Magnetstreifen zurück. Bis Anfang nächster Woche sollen aber alle Terminals ohnehin umgestellt sein, sodass dieser „Workaround“ in Deutschland überflüssig wird. Die Terminal nutzen dann die unsicheren Methoden.

Also gibt der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) unumwunden zu, dass die erhöhte Sicherheit des integrierten Chips von „bösen Menschen“ seit Jahr und Tag durch einen Klebestreifen ausgehebelt werden kann. Die Investition in den Chip – den alle Kunden über die Gebühren finanziert haben – ist also Bullshit, da die Überprüfung eh abgeschaltet wird.

Da fragt man sich doch unwillkürlich – mal wieder! – weshalb Banker so viel Geld bekommen. Verdienen tun sie es offensichtlich nicht.

Der Kampf der Befindlichkeiten beginnt – Hartz-IV, Unternehmerlobby und das Verfassungsgericht

Der Lokus — sorry – Fokus bezieht Stellung auf Seite derjenigen Arbeitgeber, die ich als Ausbeuter bezeichnen würd (Erklärung weiter unten). In dem verlinkten Artikel wird eine Meinung forciert, die in die Richtung „Hartz-IV muss noch weniger werden, damit die Arbeitslosen motiviert werden“ abzielt.

So komme etwa ein verheirateter Vater von drei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro unterm Strich auf 2368,04 Euro.Das seien 264 Euro mehr, als eine vergleichbare Hartz-IV-Familie bekomme.

Allein aus den oben angebenen Zahlen lässt sich leicht ablesen, dass man lange hin und herrechnen musste, bis man ein Bruttogehlt fand, welche so so minimalen Abzügen führt, dass es diese minimale Differenz Brutto-> Netto ergibt.

Rechnen wir mal gegen: Diese 5 köpfige Familie bekommt Hartz-IV:

  • Miete: 800€
  • 2 Erwachsene a‘ 359€ = 718€
  • 3 Kinder über 14 Jahre a‘ 287€ = 861€

wären also 2379€. Aber NUR wenn alle Kinder über 14 sind.

Nun könnte man sich hinstellen und sagen: Welch himmelschreiende Ungerechtigkeit, die Hartz-IV beziehende Familie bekommt zu viel Geld. Wenn man allerdings unterstellt, dass die „arbeitswillige“ Familie eventuell noch Urlaubsgeld und/oder 13 Monatsgehalt bekommt, sieht die Rechnung leicht anders aus. Fairerweise muss man auch die Fahrtkosten, Mehrkosten für Reinigung von Arbeitskleidung etc. mit berücksichtigen.

Was also tun? Den Hartz-IV Regelsatz nach unten drücken? Wenn ja: Wie weit? Um das ganze etwas transparenter zu machen habe ich mal Tariflöhnen gesucht und bei der IG Metall folgende Information gefunden:

(Lohnuntergrenzen für Wäschereien 01.09.2009) Die Vertreter der Arbeitgeber und der IG Metall haben sich im Tarifausschuss auf die Mindestlöhne verständigt. Diese betragen zunächst im Westen 7,51 Euro und im Osten 6,36 Euro.

Bei einer 40 Stundenwoche würde ein Arbeitnehmer im Westen also 300,40€ pro Woche verdienen, somit ca. 1502 € BRUTTO wenn der Monat mit 5 Wochen angesetzt wird.

Die Gebäudereiniger(ein Ausbildungsberuf!) – die ja gerade streiken – haben auch Mindestlöhne

Für Gebäudereinigungskräfte gelten bislang Untergrenzen von 8,15 Euro pro Stunde im Westen und 6,58 Euro im Osten. Doch der Tarifvertrag zwischen der Industriegewerkschaft Bau, Agrar und Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks läuft am 1. Oktober aus (Quelle)

Was verdient man bei diesem Mindestlohn? 40x 8,15€ = 326€ – bei 5 Wochen = 1630€. Ebenfalls deutlich weniger als ein Hartz-IV Empfänger.

Nehmen wir den Gebäudereiniger mal als Maßstab und rechnen zurück. Wir nehmen an, er zahlt keinerlei Einkommenssteuer und Sozialabgaben. Dann behält er von seinem Einkommen nach Mietzahlung noch 830€ nach. Wie teilen wir das jetzt auf 2 Erwachsene und 3 Kinder auf?

  • 2 Erwachsene a‘ 200€ = 400€
  • 3 Kinder a‘ 143,33€ = 430€(Geld alle)

Das unser Gebäudereiniger mit seinem Gehalt nicht auskommt liegt auf der Hand, also wird er sein Einkommen durch Hartz-IV aufstocken.

Die Frage, die gerade das Aufstocken unseres Gebäudereinigers aufwirft ist folgende: Wird auch sein Kolonnenführer/Vorarbeiter mittels Hartz-IV aufstocken? Wieviel Gehalt bekommt der Inhaber des Unternehmens?

Am deutlichsten wird mein gedankliches Ziel, wenn ich euch von einer kleine Produktionsfirma in Heidelberg erzähle. Dort arbeitet eine Angestellte VOLLZEIT für 600€ brutto. Der Inhaber des Unternehmens schaut ab und an einmal rein, ist aber am Produktivbetrieb NICHT beteiligt. Der Inhaber fährt einen Mittelklasse-PKW, hat sein eigenes Haus und ernährt von den Erträgen  des Unternehmens sich, seine Frau (hat ebenfalls einen PKW) und einen Sohn.

Wer ist hier der Sozialschmarotzer? Doch wohl deutlich der Unternehmer, der zusätzlich zu seinen Entnahmen aus dem Unternehmen seine Angestellte massgeblich von der Allgemeinheit bezahlen lässt. Wie sieht es mit Unternehmern aus, die 50 Angestellten niederste Löhne (durch Hartz-IV aufgestockt) zahlt, aber sich Haus und Hof von der Firma finanziert? Wird der „Luxus“ dieses Unternehmers eventuell durch versteckte Lohnsubventionen vom deutschen Steuerzahler getragen? Dennoch stellt sich der Unternehmer hin und lässt sich als Erschaffer von Arbeitsplätzen feiern.

DAS muss ein Ende haben. Das Verfassungsgericht muss einen reellen Anspruch definieren und von dem aus muss es eine allgemein gültige Richtlinie geben, die einen angemessenen Mindestlohn definiert.

Wie ich dafür sorgte, dass Quelle pleite ging

Vor einigen Wochen gab unsere Waschmaschine den 500€-Blitz von sich. Sie war deutlich nicht mehr die jüngste, hatte jeglichen Anspruch auf Garantie oder gewährleistung längst hinter sich gelassen. Mein Bruder und ich (beide nicht die grössten Deppen) diagnostizierten, dass eine Neuanschaffung besser wäre.

Was macht das internetaffine Reizzentrum? Rischtisch: Es schaut im Web als erstes bei den üblichen Verdächtigen, als da wären z.B. (um nur zwei zu nennen) Quelle und Otto. Diese beide Lieferanten hatten – wie fast immer- Modelle im Repertoire, die (oder andere mit gleichen Leistungsdaten) bei anderen Lieferanten deutlich teurer gewesen wären. Also war die Fragestellung: Quelle oder Otto.

FÜR Quelle sprach die Idee, das man mit jedem Kauf den Konzern (lies: Die Arbeitsplätze) ein kleines bisschen „mitretten“ könne. Schliesslich und endlich entschieden wir uns dann doch für Otto. Das ausschlaggebende Argument war: Wer übernimmt die Garantier für ein etwas langlebigeres Gut wie eine Waschmaschine, wenn Quelle abgewickelt wird.

Und es kam, wie es kam: Quelle wird liquidiert. Der FAZ entnehme ich:

– Was ist mit Gewährleistungsansprüchen und der Garantie?
„Im schlimmsten Fall laufen die Gewährleistungen ins Leere“, sagt Verbraucherschützerin Bitter. Wenn es den Händler nicht mehr gibt, ist erst mal keiner da, der dafür geradesteht. Anders sieht es mit der Garantie des Herstellers aus: Sie ist von der Quelle-Pleite nicht betroffen, wie Evelyn Keßler erklärt. Allerdings sind die Bedingungen meist schlechter. So kann es sein, dass der Hersteller ein Ersatzteil für die Waschmaschine kostenlos liefert, aber Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung stellt. Außerdem kann es sein, dass die Garantie nur gegenüber einer Quelle-Handelsmarke und nicht gegenüber dem eigentlichen Hersteller besteht. Geht diese ebenfalls unter, hat der Kunde Pech.

Sorry lieber Quelle (und Postmitarbeiter, die auch betroffen sind), an der Stelle war mir meine Sicherheit mehr wert als euer Schutz. Ob diese eine Waschmaschine aber tatsächlich etwas geändert hätte, weiss nur der Wind.