Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung? / EC-Kartenupdate

Es wird bunt – wahrlich bunt – in Sachen broken-Design der EC- und Kreditkartenchips. Bei Heise machte mich gerade folgende Mitteilung nachdenklich:

Denkbar sind unter anderem Updaterechner in Bankfilialen, an denen Kunden die Software des Chips ihrer Karte aktualisieren lassen können oder ein Update über den Bankautomaten beim Einstecken.

Also wird man eventuell zu den Öffnungszeiten zu seiner Bank laufen/fahren müssen um seine Karte wieder in einen funktionsfähigen Zustand bringen zu lassen. Wer zahlt mir den Aufwand? Kann ich da eine Rechnung an meine Bank stellen (deren Kunde ich schließlich bin) und diese wird dann die Aufwandsrechnung an den Chip-Produzenten weiter reichen? Welchen Stundensatz darf ich da anlegen? Welchen Nachweis muss ich führen, dass der Stundensatz realistisch ist? Oder wird das über eine Pauschale geregelt?

Süß ist auch folgender Abschnitt in dem Artikel:

Der ZKA warnt unterdessen davor, den Fehler durch Überkleben des Chips beheben zu wollen. Dies könne Karte und Lesegerät des Geldautomaten beschädigen. Mehrere Händler sollen sich Berichten zufolge aber mit Tesafilm behelfen, damit die Kunden im Geschäft bezahlen können. Erkennt das Gerät den Chip nämlich nicht, greift es auf den Magnetstreifen zurück. Bis Anfang nächster Woche sollen aber alle Terminals ohnehin umgestellt sein, sodass dieser „Workaround“ in Deutschland überflüssig wird. Die Terminal nutzen dann die unsicheren Methoden.

Also gibt der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) unumwunden zu, dass die erhöhte Sicherheit des integrierten Chips von „bösen Menschen“ seit Jahr und Tag durch einen Klebestreifen ausgehebelt werden kann. Die Investition in den Chip – den alle Kunden über die Gebühren finanziert haben – ist also Bullshit, da die Überprüfung eh abgeschaltet wird.

Da fragt man sich doch unwillkürlich – mal wieder! – weshalb Banker so viel Geld bekommen. Verdienen tun sie es offensichtlich nicht.

Ich fordere wie Schäuble

eine Änderung eines Wahlgesetzes: Ich fordere die Wahlgesetze zur Wahl der Bundes- und Landesregierungen zu ändern!

Es wird über mangelnde Wahlbeteiligungen gejammert, aber die Zahl der Nichtwähler ist eine Grösse, die nur 2-3 Tage nach der Wahl in den Medien und somit in den Köpfen der Menschen präsent. DIES könnte man ändern, indem man die Sitze absolut an die stimmberechtigten Wähler und nicht an die abgegebenen, gültigen Stimmen bindet.

Das würde dazu führen, dass derzeit nur 77,7% der Plätze des Bundestags – bei Anwesenheit aller Parlamentarier – besetzt wären. Was wiederum zu massiven Ersparnissen in Bezug auf Aufwandsentschädigungen, Papierkosten für Drucksachen und anderem „Kleinkram“ führen würde. Teile der Büro bräuchten nicht geheizt und beleuchtet werden – was zu Energie und Kosteneinsparungen führen würde.

Wenn also nur 50% der Wahlberechtigten wählen gehen, wäre das Parlament nur zu 50% voll. Die so nicht in die Regierung „rutschenden“ Politiker hätten ein viel deutlicheres Interesse Wähler zu motivieren. ihre Stimme abzugeben. Was haltet ihr davon?

Wenn der Schäuble wählen lassen kann, wie er will, dann möchte ich das Recht auch haben.