Was aus der Verfassungsgerichtsbeurteilung des Hartz-IV Satzes erwachsen kann

Fällt euch eigentlich – wie mir gerade – auf, dass man an den Artikeln des Blogs ablesen kann, was mich gerade beschäftigt? Viele Themen werden nur punktuell mit einem Einzelartikel abgehandelt, andere Themen beschäftigen mich tiefer und immer neue Betrachtungen tun sich – in eigenen Artikeln – auf.

So auch die verfassungsrechtliche Beurteilung des sogenannten Hartz-IV Regelsatzes. Ursächlich ging es nur darum zu bestimmen ob eine prozentuale Abstufung die Kosten für Kinder – basierend auf den Hartz-IV Sätzen der Erwachsenen – abdecken kann. In der von mir dem Verfassungsgericht unterstellten Weisheit beginnt die Fragestellung aber nicht erst mit den nackten Prozentwert, sondern schon der Ursprung, der Regelsatz, wird beleuchtet.

Schon zu Beginn machte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier deutlich, dass vor allem das Verfahren von Thomas K., das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt hatte, „grundlegende Fragen“ auch zu den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene aufwirft. Und dass das Verfassungsgericht offenbar dabei ist, einen speziellen Rechtsanspruch zu formen: ein aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitetes „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, dessen Inhalte und Grenzen das Gericht nun bestimmen wird – und an dem sich die Hartz-IV-Sätze dann messen lassen müssen. (Hervorhebung von mir)

kann man dem Spiegel entnehmen.

Wäre es nicht angemessen, basierend auf diesen – vom Verfassungsgericht definierten – Untergrenzen auch einen Minimallohn zu definieren? Wäre nicht jedwede Entlohnung, die sich unterhalb eines Satzes bewegt der oben definierte Grenzen unterschreitet als Ausbeutung zu bezeichnen?

Würde unsere Gesellschaft – allen voran die Politik – die Mindestgrenzen der von den „Richtern in rot“ bestimmten Werte vollumfangslich umsetzen, müsste jeglicher Arbeitslohn um x% ÜBER dem absoluten Mindestmass angesiedelt sein. Alles andere wäre als Ausbeutung unter Strafe zu stellen. Denn wer arbeitet hat – in meinen Augen – ein Anrecht oberhalb des Existensminimums entlohnt zu werden. Leistung muss sich wieder lohnen, oder wie formulierte es die FDP?

Wie ich dafür sorgte, dass Quelle pleite ging

Vor einigen Wochen gab unsere Waschmaschine den 500€-Blitz von sich. Sie war deutlich nicht mehr die jüngste, hatte jeglichen Anspruch auf Garantie oder gewährleistung längst hinter sich gelassen. Mein Bruder und ich (beide nicht die grössten Deppen) diagnostizierten, dass eine Neuanschaffung besser wäre.

Was macht das internetaffine Reizzentrum? Rischtisch: Es schaut im Web als erstes bei den üblichen Verdächtigen, als da wären z.B. (um nur zwei zu nennen) Quelle und Otto. Diese beide Lieferanten hatten – wie fast immer- Modelle im Repertoire, die (oder andere mit gleichen Leistungsdaten) bei anderen Lieferanten deutlich teurer gewesen wären. Also war die Fragestellung: Quelle oder Otto.

FÜR Quelle sprach die Idee, das man mit jedem Kauf den Konzern (lies: Die Arbeitsplätze) ein kleines bisschen „mitretten“ könne. Schliesslich und endlich entschieden wir uns dann doch für Otto. Das ausschlaggebende Argument war: Wer übernimmt die Garantier für ein etwas langlebigeres Gut wie eine Waschmaschine, wenn Quelle abgewickelt wird.

Und es kam, wie es kam: Quelle wird liquidiert. Der FAZ entnehme ich:

– Was ist mit Gewährleistungsansprüchen und der Garantie?
„Im schlimmsten Fall laufen die Gewährleistungen ins Leere“, sagt Verbraucherschützerin Bitter. Wenn es den Händler nicht mehr gibt, ist erst mal keiner da, der dafür geradesteht. Anders sieht es mit der Garantie des Herstellers aus: Sie ist von der Quelle-Pleite nicht betroffen, wie Evelyn Keßler erklärt. Allerdings sind die Bedingungen meist schlechter. So kann es sein, dass der Hersteller ein Ersatzteil für die Waschmaschine kostenlos liefert, aber Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung stellt. Außerdem kann es sein, dass die Garantie nur gegenüber einer Quelle-Handelsmarke und nicht gegenüber dem eigentlichen Hersteller besteht. Geht diese ebenfalls unter, hat der Kunde Pech.

Sorry lieber Quelle (und Postmitarbeiter, die auch betroffen sind), an der Stelle war mir meine Sicherheit mehr wert als euer Schutz. Ob diese eine Waschmaschine aber tatsächlich etwas geändert hätte, weiss nur der Wind.