Der Kampf der Befindlichkeiten beginnt – Hartz-IV, Unternehmerlobby und das Verfassungsgericht

Der Lokus — sorry – Fokus bezieht Stellung auf Seite derjenigen Arbeitgeber, die ich als Ausbeuter bezeichnen würd (Erklärung weiter unten). In dem verlinkten Artikel wird eine Meinung forciert, die in die Richtung „Hartz-IV muss noch weniger werden, damit die Arbeitslosen motiviert werden“ abzielt.

So komme etwa ein verheirateter Vater von drei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro unterm Strich auf 2368,04 Euro.Das seien 264 Euro mehr, als eine vergleichbare Hartz-IV-Familie bekomme.

Allein aus den oben angebenen Zahlen lässt sich leicht ablesen, dass man lange hin und herrechnen musste, bis man ein Bruttogehlt fand, welche so so minimalen Abzügen führt, dass es diese minimale Differenz Brutto-> Netto ergibt.

Rechnen wir mal gegen: Diese 5 köpfige Familie bekommt Hartz-IV:

  • Miete: 800€
  • 2 Erwachsene a‘ 359€ = 718€
  • 3 Kinder über 14 Jahre a‘ 287€ = 861€

wären also 2379€. Aber NUR wenn alle Kinder über 14 sind.

Nun könnte man sich hinstellen und sagen: Welch himmelschreiende Ungerechtigkeit, die Hartz-IV beziehende Familie bekommt zu viel Geld. Wenn man allerdings unterstellt, dass die „arbeitswillige“ Familie eventuell noch Urlaubsgeld und/oder 13 Monatsgehalt bekommt, sieht die Rechnung leicht anders aus. Fairerweise muss man auch die Fahrtkosten, Mehrkosten für Reinigung von Arbeitskleidung etc. mit berücksichtigen.

Was also tun? Den Hartz-IV Regelsatz nach unten drücken? Wenn ja: Wie weit? Um das ganze etwas transparenter zu machen habe ich mal Tariflöhnen gesucht und bei der IG Metall folgende Information gefunden:

(Lohnuntergrenzen für Wäschereien 01.09.2009) Die Vertreter der Arbeitgeber und der IG Metall haben sich im Tarifausschuss auf die Mindestlöhne verständigt. Diese betragen zunächst im Westen 7,51 Euro und im Osten 6,36 Euro.

Bei einer 40 Stundenwoche würde ein Arbeitnehmer im Westen also 300,40€ pro Woche verdienen, somit ca. 1502 € BRUTTO wenn der Monat mit 5 Wochen angesetzt wird.

Die Gebäudereiniger(ein Ausbildungsberuf!) – die ja gerade streiken – haben auch Mindestlöhne

Für Gebäudereinigungskräfte gelten bislang Untergrenzen von 8,15 Euro pro Stunde im Westen und 6,58 Euro im Osten. Doch der Tarifvertrag zwischen der Industriegewerkschaft Bau, Agrar und Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks läuft am 1. Oktober aus (Quelle)

Was verdient man bei diesem Mindestlohn? 40x 8,15€ = 326€ – bei 5 Wochen = 1630€. Ebenfalls deutlich weniger als ein Hartz-IV Empfänger.

Nehmen wir den Gebäudereiniger mal als Maßstab und rechnen zurück. Wir nehmen an, er zahlt keinerlei Einkommenssteuer und Sozialabgaben. Dann behält er von seinem Einkommen nach Mietzahlung noch 830€ nach. Wie teilen wir das jetzt auf 2 Erwachsene und 3 Kinder auf?

  • 2 Erwachsene a‘ 200€ = 400€
  • 3 Kinder a‘ 143,33€ = 430€(Geld alle)

Das unser Gebäudereiniger mit seinem Gehalt nicht auskommt liegt auf der Hand, also wird er sein Einkommen durch Hartz-IV aufstocken.

Die Frage, die gerade das Aufstocken unseres Gebäudereinigers aufwirft ist folgende: Wird auch sein Kolonnenführer/Vorarbeiter mittels Hartz-IV aufstocken? Wieviel Gehalt bekommt der Inhaber des Unternehmens?

Am deutlichsten wird mein gedankliches Ziel, wenn ich euch von einer kleine Produktionsfirma in Heidelberg erzähle. Dort arbeitet eine Angestellte VOLLZEIT für 600€ brutto. Der Inhaber des Unternehmens schaut ab und an einmal rein, ist aber am Produktivbetrieb NICHT beteiligt. Der Inhaber fährt einen Mittelklasse-PKW, hat sein eigenes Haus und ernährt von den Erträgen  des Unternehmens sich, seine Frau (hat ebenfalls einen PKW) und einen Sohn.

Wer ist hier der Sozialschmarotzer? Doch wohl deutlich der Unternehmer, der zusätzlich zu seinen Entnahmen aus dem Unternehmen seine Angestellte massgeblich von der Allgemeinheit bezahlen lässt. Wie sieht es mit Unternehmern aus, die 50 Angestellten niederste Löhne (durch Hartz-IV aufgestockt) zahlt, aber sich Haus und Hof von der Firma finanziert? Wird der „Luxus“ dieses Unternehmers eventuell durch versteckte Lohnsubventionen vom deutschen Steuerzahler getragen? Dennoch stellt sich der Unternehmer hin und lässt sich als Erschaffer von Arbeitsplätzen feiern.

DAS muss ein Ende haben. Das Verfassungsgericht muss einen reellen Anspruch definieren und von dem aus muss es eine allgemein gültige Richtlinie geben, die einen angemessenen Mindestlohn definiert.

7 Gedanken zu „Der Kampf der Befindlichkeiten beginnt – Hartz-IV, Unternehmerlobby und das Verfassungsgericht

  1. Das ist keine Propaganda, das ist eine faustdicke Lüge, und es lässt sich mit zwei Fingern herauspräparieren.

    Zunächst werden zwei Regelsätze zu je 359 € berechnet; dies ist grob falsch, da diese Höhe lediglich dem Haushaltsvorstand zusteht. Einer der beiden, Frau oder Mann, erhält weniger.

    Zweitens ein dreister Taschenspielertrick mit der Sozialversicherungspflicht: selbstverständlich erhält die Frau Hartz-IV-Bezüge, denn sie ist ja arbeitsfähig. Rechnung 1: ein Bigamist müsste seine Finanzen in kürzester Zeit sanieren können, denn dem Haushalt stünden dann ja zwei Regelsätze zu… Unsinn? Nein, kein Unsinn, denn merkwürdigerweise verdient das passend zurechtgelegte Bruttogehalt von 2.500 € im Vergleichshaushalt nur ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Die Frau bleibt zu Hause. Rechnung 2: mit einem Harem von 365 Frauen (immer eine pro Tag) wäre der arme Angestellte dem Hungertod geweiht, der Hartz-IV-Empfänger jedoch führte das Leben eines Investmentbankers. Ist also die Frau arbeitsfähig, aber bloß nicht arbeitswillig? Das, Focus-Leser, gilt aber immer nur für das Schmarotzerpack…

    Drittens wird natürlich dreist beim Einkommen sowohl das Kindergeld unterschlagen, das der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kassiert, das dem Hartz-IV-Empfänger aber mit seinen Regelsätzen verrechnet wird, als auch eine völlig falsche Bemessungsgrundlage für die Lohn- bzw. Einkommensteuer gewählt: der dreifache Kinderfreibetrag wird unterschlagen. In summa dürfte die Differenz also bei knapp unter 1.000 € liegen und nicht bei 264 €, wie uns dies Märchen hier weismachen will. Und das selbst dann, wenn die Frau in ihrer sozial angesehenen Rolle als Hausfrau und Mutter aufblüht und sich ansonsten den Arsch vor der Glotze breit sitzt, anstatt durch Erwerbsarbeit den Aufschwung zu wuppen.

    Focus… kreativer Umgang mit der Realität.

  2. In einer solchen Familie gilt bei Harz vier Bedarfsgemeinschaft, also bekommen beide nur den reduzierten Satz von 316€ …und falls eins der Kinder Unterhalt von einem anderen Vater bekommt zahlt es letztendlich sogar anteilig die Miete für seine Geschwister :-p

  3. @irgendeiner:

    Dies möchte ich nicht kundtun, da mit dieser Information die Firma eindeutig zu identifizieren wäre. Ich hatte es – bevor ich den Artikel veröffentlichte – spezifizierter Angegeben, habe es aber wieder rausgenommen.

    Ich weiss nur, dass früher (um 1985) Videotheken eine ähnliche Grundkalkulation hatten. Mit relativ niedrigem Invest konnte man (ich weiss nicht ob es heute noch so ist) eine Videothek gründen und sehr schnell den Einsatz wieder raushaben und prima expandieren.

  4. @irgendeiner:

    Tja, wenn man Moral und Ethik auszuschalten vermag, so ist dies sicher ein gangbarer Weg seinen Lebensunterhalt zu beschreiten.

    Da ICH allerdings weiterhin von mir behaupten möchte einen gewissen Grad Restmoral behalten zu haben verbietet es sich mir, dir (und anderen) eine Anleitung zu geben :))))

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