Buchpreisbindung für E-Books – iPad killt sich und Kindle?

Apples iPad wird Bewegung in den Markt der E-Books bringen – aber anders, als Kunden sich das erhoffen: Die Preise steigen. (Spiegel)

Naja, da werden sich dann ja wohl hoffentlich die Autoren freuen, denn wer außer den Autoren hat denn ein Recht auf einen Mehrertrag? Die Verlage ja wohl offensichtlich nicht, denn diese haben eher keine großartige Mehrarbeit in Sachen Onlinevermarktung. Besonders gut gefällt mir folgender Absatz

So soll die Mehrzahl der Bestseller bei Simon & Schuster sowie HarperCollins statt 9,99 Dollar künftig 12,99 bis 14,99 Dollar kosten.

Ein schlapper Preisanstieg von bis zu 50% – das heisst für eine Datei – die in ihrer Wertigkeit wohl deutlich hinter gebundener Version und Taschenbuch liegen dürfte wird in meinen Augen unverschämt viel Geld verlangt. Ein Taschenbuch dass nicht gerade auf dem Neuerscheinungsberg liegt

  • ist günstiger,
  • kann auch ohne Anschaffung eines teuren Lesegerätes „konsumiert“ werden
  • kann ohne Probleme weitergegeben werden
  • kann nett verpackt und verschenkt werden
  • schmückt jeden Bücherschrank
  • kann einem Tisch das Wackeln abgewöhnen
  • kann zum Erschlagen von UNgeziefer genutzt werden
  • wärmt bei Verbrennung und kann so Leben retten

Nochmal: Wenn dieser Mehrertrag zu 90% an die erstellenden Künstler gehen sollte, will ich nichts gesagt haben. Aber ich glaube nicht daran, dass Schweine rückwärts fliegen.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung? / EC-Kartenupdate

Es wird bunt – wahrlich bunt – in Sachen broken-Design der EC- und Kreditkartenchips. Bei Heise machte mich gerade folgende Mitteilung nachdenklich:

Denkbar sind unter anderem Updaterechner in Bankfilialen, an denen Kunden die Software des Chips ihrer Karte aktualisieren lassen können oder ein Update über den Bankautomaten beim Einstecken.

Also wird man eventuell zu den Öffnungszeiten zu seiner Bank laufen/fahren müssen um seine Karte wieder in einen funktionsfähigen Zustand bringen zu lassen. Wer zahlt mir den Aufwand? Kann ich da eine Rechnung an meine Bank stellen (deren Kunde ich schließlich bin) und diese wird dann die Aufwandsrechnung an den Chip-Produzenten weiter reichen? Welchen Stundensatz darf ich da anlegen? Welchen Nachweis muss ich führen, dass der Stundensatz realistisch ist? Oder wird das über eine Pauschale geregelt?

Süß ist auch folgender Abschnitt in dem Artikel:

Der ZKA warnt unterdessen davor, den Fehler durch Überkleben des Chips beheben zu wollen. Dies könne Karte und Lesegerät des Geldautomaten beschädigen. Mehrere Händler sollen sich Berichten zufolge aber mit Tesafilm behelfen, damit die Kunden im Geschäft bezahlen können. Erkennt das Gerät den Chip nämlich nicht, greift es auf den Magnetstreifen zurück. Bis Anfang nächster Woche sollen aber alle Terminals ohnehin umgestellt sein, sodass dieser „Workaround“ in Deutschland überflüssig wird. Die Terminal nutzen dann die unsicheren Methoden.

Also gibt der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) unumwunden zu, dass die erhöhte Sicherheit des integrierten Chips von „bösen Menschen“ seit Jahr und Tag durch einen Klebestreifen ausgehebelt werden kann. Die Investition in den Chip – den alle Kunden über die Gebühren finanziert haben – ist also Bullshit, da die Überprüfung eh abgeschaltet wird.

Da fragt man sich doch unwillkürlich – mal wieder! – weshalb Banker so viel Geld bekommen. Verdienen tun sie es offensichtlich nicht.