Völkerrecht erlaubt den Taliban das Töten deutscher Politiker?

So langsam nimmt diese ganze Afghanistan Sache kuriose Formen an und das Verteidigungsministerium ist nicht mehr ansatzweise Herr der Situation. Nicht mal der informellen.

Selbst unser Verteidigungsminister nennt es so: In Afghanistan sind wir im Krieg.

Wenn wir dort NICHT im Krieg wären, wäre der Waffeneinsatz nur zu Selbstverteidigung erlaubt. Jede andere Anwendung bewaffneter Gewalt scheidet ausserhalb eines Krieges aus. Artillerie, wie sie gerade nach Afghanistan verlegt wurde, ist nur schwerlich als Mittel der Selbstverteidigung zu erklären.

Im Spiegel stolpere ich gerade über folgenden Absatz:

Den Dokumenten zufolge soll den US-Einsatzkräften die Tötung von Taliban im Einzelfall erlaubt sein.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm und Ministeriumssprecher Dienst erklärten dazu, der Einsatz tödlicher Gewalt sei nach dem Völkerrecht und dem Regelwerk für den Isaf-Einsatz zulässig, wenn unter anderem angemessen Rücksicht auf Zivilisten genommen werde. Deutschland habe sich jedoch eine Beschränkung selbst auferlegt, stets Verhaftungen anzustreben.

Sehe ich das richtig, dass – nicht im Kampf beteiligte – Taliban problemlos ohne ein richterliches Todesurteil getötet werden dürfen?

Dürfen denn – wenn wir uns im Krieg gegen die Taliban befinden – etwaige Talibankämpfer (Taliban ist nicht gleich Talibankämpfer!) auch ungestraft deutsche, amerikanische und andere Politiker und andere Nichtkämpfer töten? Gilt das Völkerrecht nicht für alle gleich?

Doch kein Burger und Pommer Verbot? Gegenwind oder Missverständnis?

Eben noch berichtete ich über den Sommerzirkus, den der FDP-Mann Erwin Lotter betreten hatte. NUN rudert Lotter zurück:

Der FDP-Politiker Erwin Lotter hat Berichte zurückgewiesen, er habe ein Verbot von Fast Food gefordert. „Das wäre ja lächerlich“, sagte der Bundestagsabgeordnete.

weiss die Welt zu berichten. Ja, ich gebe Lotter recht: Das ist lächerlich. Aber noch lange kein Grund nicht zu glauben, dass diese Forderung tatsächlich von einem (FDP)Politiker ausgesprochen wird.

Lotter erläuterte nun, als mögliche gesetzliche Reaktion schwebe ihm die Verpflichtung der Eltern übergewichtiger Kinder zu Ernährungskursen vor.

Na, dann kann der Herr Lotter sich da ja auch mal anmelden. Beim Bund lehrte mich mein Spieß, dass man von niemandem etwas fordern dürfe, was man selbst nicht bereit ist zu leisten. Also Herr Lotter,

  • bringen Sie zu aller erst mal ihren BI auf Vordermann
  • setzen Sie sich für allgemeinen Mindestlohn ein
  • Erhöhen Sie den Hartz-IV Grundbeitrag
  • Investieren Sie in Bildung, damit auch Schüler in Ernährungslehre unterrichtet werde
  • Sorgen Sie für kostenfreie Mitgliedschaft in Sportvereinen

Wenn all das gewährleistet ist, DANN dürfen Sie Eltern vielleicht zwangsverpflichten.

Ich traue Ihnen zu, dass Sie von einem Burgerverbot gesprochen haben. Ich traue Ihnen (so als Politiker..) auch zu, dass Sie aufgefordert wurden, zu relativieren. Was ich ihnen aber gerade jetzt – nach der Berichtigung komplett abspreche, ist die Fähigkeit zu definieren, denen sich andere Menschen zu unterwerfen haben.

Ole von Beust schuf einen Domino-Senat

Jeder kennt den Domino-Effekt. Einen Stein anticken und eine ellenlange Reihe von Doministeinen fällt um. So einen Effekt kann man gerade im Hamburger Senat beobachten. Nachdem Hamburgs Erster Bürgermeister, Ole von Beust letztes Wochenende zurück trat, fallen seine Amtsträger wie die Dominosteine:

Das Personalkarussell im Hamburger Rathaus dreht sich weiter: Auch Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU) hat seinen Rücktritt zum 25. August angekündigt. Bereits zuvor hatten Bürgermeister Ole von Beust (CDU), Kultursenatorin Karin von Welck (parteilos) sowie Staatsrat Volkmar Schön ihren Rücktritt angekündigt. Nach Angaben Gedaschkos vom Freitag wird er bereits im November einen neuen Job antreten. Nach Informationen von NDR 90,3 liegt dem 50-Jährigen ein Angebot aus der Wohnungswirtschaft vor.

Quelle NDR. Sprechen die Damen und Herren Politiker nach einer Wahl nicht so gern von einem „Regierungsauftrag“, den sie von den Wählern erhalten haben? Aber wenn dann ein Absprung möglich ist, weil andere sowieso auch aufhören, dann verlassen diese Spacken in heller Aufregung den Arbeitsplatz. Hallo? Das ist Arbeitsverweigerung. Und diese feigen Drecksäcke bekommen auch noch – wahrscheinlich besser bezahlte – Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft? Solch unzuverlässiges Gelump würde ich nicht mal als Tagelöhner beschäftigen. Sind die beim nächsten Job genau so untreu und erfüllen den Auftrag nur zur Hälfte?

Ich bin für eine Verfassungsänderung:

Politiker, die aus freien Stücken von einem Amt zurücktreten, dürfen bis zum Ende ihres Wählerauftrages keine Einkünfte aus nichtpolitischen Tätigkeiten erzielen.

Mit dieser Formulierung könnte zwar Wulff sich zum Präsi wählen lassen. Koch, Beust und all die anderen Spitzbuben müssten dann entweder vom Ersparten leben oder sich vertrauensvoll an das Arbeitsamt wenden. Ein Zeitsoldat kann schliesslich auch nicht einfach in Afghanistan erkennen „Ach nöö – nun wird das unlustig, nun höre ich auf“.

Das richtig arbeitsscheue Gesindel scheint vorwiegend in der Politik zu sitzen.