Was ist eigentlich „Notwehr“. Betrachtungen zu staatlichen Sparmassnahmen

Notwehr bezeichnet laut §227 BGB und §32 StGB folgende Handlung:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Im Moment der Entscheidung „liegt eine Notwehr vor oder nicht“, dem potentiell Handelnden also eine Stressituation zugesprochen werden darf, ist die Gesetzeslage sogar ausgesprochen „wohlwollend“. Der §33 StGB definiert:

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Nach dieser Einleitung möchte ich zum eigentlichen Punkt dieses Postings kommen: Der „Tötung“ eines Menschen durch eine Polizistin. Diese hatte, nachdem ein Kollege von ihr mit einem Messer angegriffen wurde, zur Waffe gegriffen und auf die Person geschossen, die ihren Kollegen bereits mit einem Messer verletzt hatte.

Bis zu diesem Punkt ist – in meinen Augen – alles rechtmässig und völlig legitim, aber:

Daraufhin habe die Polizistin ihre Waffe gezogen und ein Mal geschossen, um den Angriff abzuwehren. Die Frau wurde in den Oberkörper getroffen und brach zusammen. Die genaue Todesursache steht noch nicht fest; eine Obduktion soll Klarheit bringen. Die Polizistin habe ersten Ermittlungen zufolge aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das LKA ermittelt weiter.

Quelle: Badische Zeitung. Und genau hier möchte ich ansetzen, denn es gibt nun genau zwei Möglichkeiten:

  1. Die Beamtin hat in zu Recht in Notwehr gehandelt, obschon auch eine andere Handlung (z.B. Schuss in Schulter, Arm oder Oberschenkel, oder andere Überwältigung) die Täterin von weiteren Handlungen hätte abhalten können. In dem Fall würde §33 StGB zur Anwendung kommen, da sie aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ in den Oberkörper und nicht auf andere Körperteile schoss. Ausserdem hatte Sie keine andere Hilfsmittel (Pfefferspray oder Schlagstock) zur Verfügung, mit deren Hilfe sie den Angriff auf ihren Kollegen hätte abwenden können.
  2. Die Beamtin ist gut ausgebildet, wurde im Rahmen der Aus- und steten Weiterbildung auf diese Art von Situationen vorbereitet und/oder hätte andere Hilfsmittel anwenden können um den Angriff abzuwehren. Dann hätte sie überreagiert. Damit würde die Anwendung des Notwehrparagraphen nicht in Frage kommen und ihre Handlung würde (wenn ich mich nicht irre) den Straftatbestand „schwere Körperverletzung mit Todesfolge“ erfüllen.

Ich möchte an dieser Stelle eine etwaige Schuld gar nicht in Richtung der Polizistin suchen, sondern vielmehr hinterfragen, ob deutsche Polizisten ausreichend für ihre Aufgaben ausgebildet und ausgerüstet sind. Manchmal – nicht nur in diesem Fall, sondern auch im Bereich (De)Eskalation durch Beamte der Bereitschaftshundertschaften – habe ich das gefühl, dass wir (der Staat) auch in diesem Bereich schlicht am falschen Ende sparen. Denn dieser Fall hinterlässt nicht nur einen toten Menschen, sondern wahrscheinlich auch eine traumatisierte Polizistin. All dies hätte vermieden werden können und müssen, wenn die Beamten besser ausgebildet wäre, um in Stressituationen schlicht „cooler“ zu reagieren.

Die Frage warum es zu dieser Eskalation überhaupt kam, passt auch in den Bereich „der Staat spart“:

Bei dem Streit ging es ersten Erkenntnissen nach darum, dass die Frau (Anm.: die später Getötete) bestimmte Zahlungen nicht bekommen sollte.

Auch hier muss die Frage erlaubt sein, ob ein Staat der zuviel spart, die gesamte Situation zu verantworten hat.

Aber es geht uns ja gut, die Managergehälter sind wieder auf Rekordniveau und wer redet da schon vom sparen? Antwort: Diejenigen, die darunter zu leiden haben, dass das Geld nur „Oben“ angesammelt wird.

Polizeibeamte werfen Steine und versuchen Gefangene zu befreien

Wenn Teilnehmer eine Demonstration durch Polizeigewalt verletzt werden, so haben sie sich dies stets selbst zuzuschreiben. Entweder versuchten Sie – so wird meist behauptet – Gefangene zu befreien, oder sie griffen Polizeibeamte tätlich an.

Was also wird hinter folgender Meldung Pressemitteilung der Polizei Berlin verbergen:

Zwei Angehörige einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei haben heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Angehörige einer anderen Einsatzhundertschaft erstattet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurden sie am Abend des 1. Mai gegen 22 Uhr 45 in bürgerlicher Kleidung im Bereich des Kottbusser Tores eingesetzt, als sie plötzlich von Pfefferspray getroffen und durch Faustschläge im Gesicht verletzt wurden.
Die beiden Polizisten traten anschließend aufgrund von Augenreizungen und Prellungen vom Dienst ab.
In diesem Zusammenhang sollen weitere sechs Polizeibeamte durch Reizgaseinwirkungen verletzt worden sein. Das Strafermittlungsverfahren wird durch die zuständige Fachdienststelle des Landeskriminalamtes mit Priorität bearbeitet.

Tja, wer sich in „bürgerlicher Kleidung“ auf der Strasse rumtreibt, muss sich halt ein paar Schläge gefallen lassen. Wem das nicht passt, der soll halt Zuhause bleiben.

Darf ich mal ein wenig rumspinnen? Wie viele Hundertschaften mag es in Berlin geben? Lesen hier Berliner mit? Sind es 10 Hundertschaften? Sorry, aber die müssen sich doch – zumindest ansatzweise vom Sehen her kennen. Und ausgerechnet die Berliner Einsatzpolizisten sind – zumindest mir – dafür bekannt, keine „Kinder von Traurigkeit“ zu sein. Kann es sein, dass da mehr hinter steht, als es auf dem ersten Blick scheint?

Ich hoffe, ich bekomme mit, wie die Sache ausgeht.

Filme sagen mehr als 1000 Worte: #S21

httpv://www.youtube.com/watch?v=jobSAE3QFCY&NR=1

Dieses Video, ein Zusammenschnitt von Eindrücken lasse ich einfach komplett unkommentiert. Nur einen Teil des Textes aus Youtube zu diesem Video möchte ich hier mit veröffentlichen:

Stuttgart 21, im Herbst 2010 – ein Déjà-vu mit `67 ff – Der ältere Herr aus dem Video verliert wohl sein Augenlicht.
– Wir haben zwei Tage lang im Stuttgarter Schlossgarten gefilmt und photographiert
– wir haben meist nur friedliche Menschen gesehen
– die Gewalt ging hauptsächlich von der Staatsmacht aus: Tritte, Fäuste, Knüppel, Wasserkanonen, Reizgas und Pfefferspray
– Kinder und Alte wurden verprügelt, an beiden Ohren hochgerissen, die Beine verdreht, die Nasenbeine gebrochen und vom Dach eines LKW geschmissen
– Der ältere Herr aus dem Video verliert wohl sein Augenlicht – ein Auge konnte nicht mehr gerettet werden.
– Drei unserer Cameraleute haben fast durchgehend 7 Stunden gefilmt.
– Die Videos gibt es demnächst auf unserem YouTube-Chanel „EOSMOVIE“, damit es die ganze Welt sehen kann.
– Bilder lügen nicht.

Auf dem OMNIPRESS YouTube-Chanel „EOSMOVIE“ steht dieses Video in Full HD zum freien Download zur Verfügung – sendefähiges HD-Material für kostenlose Ausstrahlungen bitte im .MOV-Container über behnk@omnipress.de anfordern