Blogger, Politiker, Journalisten, #digiges und Lobbyisten

Eine alte Juristensweisheit sagt: „Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren als Klienten“. Es scheint, dass dies auch für andere Gruppierungen zutreffen könnte. So zum Beispiel für den Versuch des Bloggers Markus Beckedahl ein Lobbyist für die Generation Online zu werden. Seiner „Digitale Gesellschaft e.V.“ weht derzeit der Wind so stramm ins Gesicht, dass ich mich frage, ob er als bisherigen Geldgeber ausschliesslich die Popcorn-Industrie gewinnen konnte. Dieser Verein wird in näherer Zukunft wohl nur noch für sich und seine „geheimen“ Hintermänner und -frauen sprechen können.

Die Personen um Beckedahl stellen sich aber wirklich selten dämlich an. Wer die digitale Gesellschaft vertreten möchte, sollte sich

  1. Nicht mit ihr anlegen Tauss-Bashing a'la Digitale Gesellschaft
  2. und er sollte wissen, dass der Versuch den von sich selbst verbreiteten Müll zu löschen, meist nach hinten los geht. Was man beim Skat „Tisch hat sein Recht“ nennt, ist online unter dem Begriff Streisand-Effekt bekannt.

Aber die Popcorn-Industrie zahlt zu wenig. So wenig, dass man sich bei der „Digitale Gesellschaft e.V.“ nach Praktikanten umsieht, die man eher als Sklaven bezeichnen könnte:

Du bist fit im Umgang mit sozialen Medien und kannst kreativ mit Computern arbeiten? Du kannst PHP oder Javascript programmieren, oder hast Erfahrung in der Nutzung von Video-, Grafik- oder Audiosoftware? Du erklärst gerne komplizierte Zusammenhänge und bist dabei in der Lage, diese auch verständlich rüber zu bringen? Du hast schon politische Kampagnen gemacht oder eine Menge Ideen?

Als Vergütung können wir im Moment 200 Euro / Monat bezahlen.

200€/Monat, während Beckedahl und Konsorten ganz andere finanzielle Vorstellungen haben:

Wir rechnen mit 30 000 bis 35 000 Euro pro Stelle plus zusätzlliche Ausgaben für die Infrastruktur und Aktionen.

Quelle: Focus. Diese Ausbeuter um Beckedahl möchten also selbst gern ein Monatsgehalt zwischen 2.500€ und knapp 3.000€ während sie den Wasserträgern gerade mal 200€ zukommen lassen wollen. Sowas ist keine Lobbyarbeit, das ist ausbeutender Kapitalismus und nährt den Verdacht, dass die gesamte Veranstaltung (zumindest auch) dazu dienen soll, ein Altersruhegeld für notleidende Blogger zu erzielen. Naja, man könnte alternativ auch arbeiten gehen.

Sind deutsche Innenminister per Verwaltungsvorschrift merkbefreit?

So langsam glaube ich wirklich, dass es – in Sachen Besetzung des Postens des Innenministers – geheime Absprachen gibt, und jeder Unbefugte der von ihnen erfährt stirbt umgehend eines natürlichen Todes.

Wie anders ist es zu erklären, dass wir Deutschen stets von offensichtlich unter Verfolgungswahn leidenden Innenministern geknechtet werden? Nicht nur, dass Hans-Peter Friedrich offenbar islamophob ist und Veränderungen der Gesellschaft als böse betrachtet,  er ist auch nicht in der Lage die Analysen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu verstehen. Oder er lehnt sie als „Neumodischen Kram – Wissenschaft hatten wir früher auch nicht“ schlicht ab.

Denn während Heise am gestrigen 07.04.2011 berichtet:

Die FDP erhält in ihrer ablehnenden Haltung zu einer Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung Unterstützung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7 ­ 3000 ­ 036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. „In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote“, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein „wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems“.

beantwortet unser Innenminister – ebenfalls gestern – auf Abgeordnetenwatch eine Anfrage in Sachen Vorratsdatenspeicherung wie folgt:

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Was denn nun? Während auf EU-Ebene festgestellt wird (und der wissenschaftliche Dienst dies bestätigt) dass durch Vorratsdatenspeicherung (von Friedrich aus Gründen der Täuschung in Mindestspeicherfrist umbenannt) keine signifikante Änderung der Aufklärungsquote erreicht wird, erklärt Friedrich:

Ohne die rückwirkende Zuordnung einer dynamisch vergebenen IP-Adresse zu der hinter dieser Adresse stehenden Person, ist erfolgreiche Strafverfolgung in diesem Bereich kaum möglich. In beinahe 90% der Fälle hatte die unterbliebene Auskunft zur Folge, dass die Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten.

Dieses Angstszenario – welches offensichtlich wider besseren Wissens aufgebaut wird – lässt mich zu dem Schluß kommen, dass unser Innenminister entweder lernresistent oder ein Lügner ist. Oder als Innenminister ist man zwanghaft bemüht einen Polizei- und Überwachungsstaat zu erschaffen, der selbst Orwell erzittern lässt.

Sicherungsverwahrung, die Bankrotterklärung der Gesellschaft

Gefängnisstrafe sollte eigentlich als eine Zeit zu werten sein, die ähnlich einem „ich gehe ins Kloster“ zu werten ist – aber eben nicht freiwillig. Die Strafe sollte dem Täter Möglichkeit der Besinnung geben. Eine Strafe, die allein aus Rache der Gesellschaft verhängt wird, oder die allein die Gesellschaft schützen soll, halte ich persönlich für äusserst fragwürdig.

Wie komme ich zu dieser Meinung?

1) Wer Freiheitsentzug als Schutz der Gesellschaft vor einem potentiellen Täter akzeptiert, sollte selbst schnell die Strafanstalt seiner Wahl aufsuchen. Denn potentiell können wir alle zu Tätern werden. Allein was emotionale Notlagen aus einem Menschen machen können ist beachtlich. Gefängnisstrafe als Prophylaxe halte ich für äusserst fragwürdig Ich wäre eher dafür potentiellen Täter die Möglichkeit zu geben, die Tat nicht auszuführen. Durch Stärkung des Selbstbewusstseins, durch Integration oder schlicht durch Aufzeigen von Perspektiven und Alternativen.

2) Rache ist immer ein schlechter Ratgeber. Was glaubt ihr, wie viele Menschen ich schon gekillt hätte, wenn ich jedwedem Aufflammens eines Rachegedankens nachgeben würde? Ich würde ja morgens meist nicht zur Arbeit kommen ohne ein Blutbad anzurichten. Rache ist eine Sache, die innerhalb zivilisierter Gesellschaften gänzlich ausgestorben sein sollte.

Was bleibt also über? Warum schliesst man Menschen weg? Es bleibt nur die Möglichkeit der Besinnung. Quasi wie „Stubenarrest für Grosse“: Du gehst jetzt in deine Zelle und erhälst Zeit über deine Tat nachzudenken.

Aber haben uns unsere Eltern bei jeder Verfehlung in unser Kinderzimmer gesperrt? Oder haben wir eher gelernt, dass unsere Eltern uns zur Seite nahmen und uns (meist sogar erfolgreich) vermittelten warum unsere Tat oder unser Verhalten von ihnen nicht gern gesehen wird? Wir alle bekommen (sollten…) von unseren Eltern vorgelebt bekommen, dass einige Dinge gesellschaftlich nicht akzeptabel sind. Unsere Eltern nehmen uns die Zeit uns zu erklären, warum wir keine Äpfel oder Schnittblumen klauen sollen. Warum wir andere Menschen nicht ärgern oder gar verprügeln sollen.

In dem Moment wo das Strafrecht zuschlägt ist alles anders. Da wird nicht mehr erklärt, da wird weggesperrt.

Ich frage mich: Ist es wirklich billiger Menschen einfach weg zu sperren, als ihnen „Berater“ zur Verfügung zu stellen, die sich ernsthaft mit ihnen beschäftigen? Ist es nicht gesellschaftlich erstrebenswerter, einem Menschen die Hand zu reichen um ihn wieder zu integrieren, als ihn im dunkelsten Verliess weg zu sperren und ihn zu vergessen?

Ein heute 27jähriger Mann hat vor 3 Jahren 2 Frauen getötet. Damals war er 24 Jahre alt. Ich schätze mal, der er immer noch feucht hinter den Ohren war. Und was macht unsere Gesellschaft mit ihm? Sie schliesst ihn Lebenslänglich (typischerweise bedeutet dies 15 Jahre) weg. Dies ist die Zeit die dieser Mensch von seinem neunten Lebensjahr bis zur Ausführung der Tat hatte. Der Mann ist krank – er ist schwer gestört. Aber warum wird ihm nicht geholfen? Der Richter stellt eine besonders schwere Schuld fest. Woran wird diese festgemacht? Ist es nicht eher eine besonders schweres krankhaftes Verhalten?

Ein damals 18Jähriger, hat 1993 (vor 18 Jahren!) aus nichtigem Grund einen Menschen getötet. In 18 Jahren hat es die Gesellschaft nicht geschafft Kontakt zu diesem Menschen aufzunehmen, nun wird verhandelt ob dieser Mensch den Rest seines Lebens mittels nachträglicher Sicherungsverwahrung weggesperrt werden soll.

Er habe sich nicht nur der psychiatrischen Exploration verweigert, sondern sei auch während der Haft wiederholt gewalttätig gegenüber dem Justizpersonal oder Mithäftlingen geworden. B. ist nach diesen Angaben in hohem Maße rückfallgefährdet, auch künftig bestehe die Gefahr von Gewalttaten.

Vielleicht bin ich ein Träumer, aber es fällt mir sehr schwer zu glauben, dass man überhaupt nicht an einen Menschen herankommen kann. Sicher mag es Menschen wie Hannibal Lector geben. Aber ich glaube nicht, dass es so viele sind wie uns Gesellschaft, Judikative und vor allem die Medien glauben machen wollen. Ich bin sogar davon überzeugt, dass man insbesondere bei jugendlichen Straftätern sehr gute Möglichkeiten hätte sie wieder zu integrieren. Man müsste es nur versuchen – etwas, dass unsere Gesellschaft nicht tut. Ausblenden und wegsperren scheint einfacher. Aus den Augen, aus dem Sinn.