Staatsfeind Nr.1: „Schwarz“arbeitende Hartz-IV Bezieher

Es wird wieder der Aufruf befeuert: Der Aufruhr der gerechten, der (Steuer)Zahlmeister der Nation.

Durch Schwarzarbeit entgehen dem Fiskus jährlich Milliarden, auch Arbeitslose kassieren am Staat vorbei ab: 59.000 standen im vergangenen Jahr im Verdacht, sich auf Kosten der Steuerzahler bereichert zu haben – so viele wie seit Jahren nicht.

Quelle: Spiegel. 59.000 standen unter Verdacht, das heisst nicht, dass sich dieser Verdacht auch bewahrheitete. Auch darf man nicht vergessen, dass nicht nur Arbeitslose in dieser Statistik auftauchen:

2010 erhielten im Durchschnitt 4,9 Millionen erwerbsfähige Menschen staatliche Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.(Hervorhebung von mir)

Addiert man die ganzheitlich Arbeitslosen hinzu, so ergibt sich, dass ca. 0,1% der Bezieher von Hartz-IV in Verdacht stehen eine unerlaubte Nebeneinkunft zu erzielen.

Ich persönlich wage zu behaupten, dass deutlich mehr als 0,1% der in Deutschland ansässigen Grossverdiener (Firmen und Personen) den Staat durch Steuertricksereien beschubsen. Weiterhin stelle ich die Behauptung in den Raum, dass der Bundesrepbulik durch diese Steuertricksereien ein deutlich höherer Schaden entsteht, als ihn alle Hartz-IV Bezieher gemeinsam verursachen könnten. Aber man schickt den Zoll lieber auf Baustellen, als dann man Steuerprüfer zu den Unternehmern sendet.

Gegenmeinungen?

Hat die #GEZ eine Technologie zum virtuellen Hausfriedensbruch?

Heute entnahm ich dem Briefkasten einen Brief, welcher mich irritierte. Stammte dieser doch von der GEZ und war nicht an mich, sondern an meine mit mir in „eheähnlichem Verhältnis“ lebende Prinzessin. Meine Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten, vielleicht fühlt sich der Eine oder die Andere inspiriert es mir – bei ähnlichen Fällen – gleich zu tun.

Name Vorname
Anschrift

GEZ. Kunde.:0815/4711

Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln

== Per Telekopie ==

Betr.: Ihr Schreiben vom 24.05.2011 an Frau Vorname Nachname, Adresse wie oben.

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

irritiert muss ich feststellen, dass Sie meiner Lebensgefährtin den Straftatbestand der Leistungserschleichung/Betrug unterstellen.

Sie schreiben in ihrem o.a. Schreiben – ich zitiere –

„wir haben bei der Überprüfung Ihres Gebührenkontos festgestellt, dass Sie Rundfunkgeräte
zum Empfang bereit halten, ohne die gesetzlich fälligen Gebühren zu entrichten“.

Ich stelle zu ihrer obigen Behauptung fest:

1) Es fand nie eine Überprüfung unseres Haushaltes statt. Sollten Sie – oder ihre Lohn-Schergen – allerdings Scanner haben, die von der Straße aus – durch das Mauerwerk hindurch – etwaige Rundfunkgeräte identifizieren, so möchte ich von Ihnen wissen wann und mittels welcher Technik dies geschah. Ich bitte Sie den Hersteller und das Modell der eingesetzten Technik zu nennen, damit ich prüfen kann wie weit Sie in meine Privatsphäre (§13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich) eingedrungen sind, um etwaige rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruch einzuleiten.
2) Wahrscheinlich unterstellen Sie – unter Auslassung der Unschuldsvermutung – dass ein zweiter Name am Klingelschild auf ein Verhältnis der Untervermietung hinweist. Ich möchte hierzu anmerken, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr wahrscheinlich mehr Verheiratete mit unterschiedlichen Namen („neues“ Namensrecht) oder unverheiratete Lebensgemeinschaften legitim zwei Namen am Briefkasten führen, als dass etwaige Schwarzseher zu enttarnen sind.

Ich möchte Sie bitten – da wir die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Gebühren (Nummer siehe Briefkopf)  abführen – uns ab sofort in Ruhe zu lassen, andernfalls werde ich prüfen lassen müssen, in welcher Form Ihr Vorgehen justiziabel sein kann, um dann weitere Schritte gegen Ihr Vorgehen zu unternehmen.

Mit Grüßen

Name
Unterschrift

 

Wenn ein Innenminister Beweise vorlegt

Wir Bundesbürger – insbesondere diejenigen, die einem freien demokratischen Staat schätzen – hatten in den letzten Jahren ja etwas Pech mit den Innenminister. Und auch der jetzige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich schlägt (leider) nicht aus der Art.

Das Erheben der Flugdaten, die Weitergabe aller Bewegungsdaten an unsere amerikanischen „Freunde“ steht nicht ohne Kritik. Unser Bundesinnenminister tritt jetzt aber an, diese Kritik nieder zu kämpfen. Nur die Art, naja, die ist bemerkenswert:

Neue Erkenntnisse im Fall der „Düsseldorfer Zelle“: Die Sicherheitsbehörden sind den Terrorverdächtigen durch die Auswertung von Passagierdaten auf die Spur gekommen. „Von amerikanischer Seite sind wir unter anderem auf das auffällige und ungewöhnliche Reiseverhalten der Verdächtigen hingewiesen worden“

Die Flugpassagierdaten seien „ein wichtiges Element für diesen Fahndungserfolg“ gewesen. Details über die Reiserouten der Zelle wurden bisher nicht bekannt.(Hervorhebung von mir)

Damit konnte erstmals ein Nutzen des seit Jahren heftig umstrittenen Instruments in einem aktuellen Fall nachgewiesen werden.

Quelle: Spiegel. Allein die Aussagen, dass die Daten aus den USA „ein wichtiges Element“ (wie wichtig?) einen Fahndungserfolg gewesen sein, macht diesen Fall noch lange nicht zu einem Beweis für den Nutzen. Mir fehlt da der einwandfrei nachgewiesene, und zwingend erforderliche Kausalzusammenhang. Hätte man die Verdächtigen(!) auch ohne die Erhebung aller Flugdaten dingfest machen können?

Sorry Herr Innenminister, Sie und ihre Amtsvorgänger haben (zumindest) mein Vertrauen lange verspielt. Ich reagiere nicht mehr auf Behauptungen – ich brauche belastbare Beweise, wenn Sie meine Freiheit durch ihre Überwachungsmassnahmen einschränken wollen.