Liegt es an der SPD? Alkoholverbot im Hamburger Verkehrsverbund

Seit über einem Jahr – anfangs unter der Federführung der CDU – soll durch die Politik im Hamburger Nahverkehr ein 100%iges Alkoholverbot eingeführt werden.

Im Jahr 2009 (irgendwann im September) telefonierte ich – anlässlich der Einführung des Alkoholverbotes im Regionalzugs „Metronom“ –  mit dem Sprecher der Hamburger Hochbahn AG. Dieser erklärte mir – sehr freundlich – dass in der Hamburger Hochbahn kein Alkoholverbot zu erwarten sei. Es gebe keine schlechten Erfahrungen mit der Einnahme eines „Feierabendbieres“ und durch die kurzen Verweilzeiten – im Vergleich zum Metronom – würden die Fahrgäste sich auch nicht während der Fahrt betrinken. Und wer schon betrunken einsteigt, wird vom Alkoholverbot eh nicht getroffen.

Das war 2009. Noch im November 2010 meldete sich die Hamburger Hochbahn AG mittels Pressemitteilung wie folgt zu Wort:

Generelles Alkoholverbot nicht zielführend

11. November 2010

Ein generelles Alkoholverbot im Personennahverkehr hält die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) für nicht zielführend. Die HOCHBAHN teilt damit die aktuelle Einschätzung der Verkehrsministerkonferenz.

„Die Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen reichen schon heute vollkommen aus, jemanden der sich in unseren U-Bahnen und Bussen daneben benimmt, an die frische Luft zu setzen – unabhängig ob derjenige Alkohol konsumiert hat oder nicht“, betont der Vorstandsvorsitzende der HOCHBAHN Günter Elste. Dies wird von den Mitarbeitern der HOCHBAHN-WACHE konsequent umgesetzt.

Ein Einschreiten bei friedlichem Alkoholkonsum und bei unauffälligen Fahrgästen könnte eine unnötige Eskalationsstufe mit sich bringen. Die Verhältnisse in den U-Bahnen und Bussen der HOCHBAHN sind zudem nicht vergleichbar mit der Situation in den Zügen des metronoms, der dort ein Alkoholverbot umgesetzt hat. „Die Probleme mit stark alkoholisierten Fahrgästen auf einer vergleichweise langen Fahrt, die den metronom zu einem solchen Schritt veranlassten, finden wir in den U-Bahnen und Bussen im Stadtverkehr Hamburg so nicht wieder“, sagt HOCHBAHN-Chef Elste.

Ist eine vernünftige Ansage. Und sogar fast aktuell. Aber eben nur fast, denn heute lese ich beim NDR:

Jetzt ist es amtlich: Spätestens nach den Sommerferien soll in den Bussen und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) ein Alkoholverbot gelten. Das bestätigte ein HVV-Sprecher NDR 90,3 am Donnerstag. Fahrgästen, die sich nicht daran halten, droht ein Bußgeld von 40 Euro.

Ich bin mir sehr-sehr sicher, dass diese Entscheidung eine politische und keine der Hochbahn ist. Die betrunkenen Hafengeburtstagsbesucher, Fussballfans und andere werden weiterhin ihren Odem in meine Richtung hauchen und im worst-case auf den Boden kotzen. Die schlimmsten Alkis betrinken sich nämlich nicht während der Fahrt, sondern schon vorher. Aber dies wird den Politiker, die stets auf die dunklen Karossen der Fahrbereitschaft zurückgreifen können und eher selten mit der Bahn fahren werden, nicht wissen. Hauptsache verbieten.

Für das Protokoll: Es ist viele Jahre her, dass ich das letzte mal in der Bahn alkoholische Getränke zu mir nahm. Ich glaube es war ein Bier in einem ICE.

Hartz IV und der feuchte Traum einer Uschi

Es begab sich zu einer Zeit, dass der Tribun seinen Vasallen erklärte „So räumet auf und erkläret die Kalkulation der Zuwendung für Bedürftige. Eine Uschi zog aus um sich des Problemes anzunehmen – hatte sie doch keine Chance, was es Teil ihres Verantwortungsbereiches.

Diese Uschi (wäre sie doch nur bei Manta-Manni geblieben) rennt und rechnet und schubst die Zahlen von rechts nach links um dann vorzulegen (Quelle Süddeutsche)

  1. Es beginnt mit einem Statistikbetrug (erstes Semester), mit dem man die zu berechnende Gruppe als Teil der Berechnung einpflegt. Rekursionen taten noch nie gut – aber Politiker kennen sich halt im Parlament aus, nicht im Leben.
  2. Es werden diverse Positionen aus dem Bedarf geworfen (chemische Reinigung, Gartengeräte, Schnittblumen, Benzin, Alkohol, Tabak und mehr). Die Bezieher sollen froh sein, dass man noch nicht die Lebensmittel als optional definiert.
  3. Für Bildung wird mal geklotzt: 1,39€. Das sind 2 Tageszeitungen. Das reicht. Ein normaler Arbeitsloser weiss was in der Welt passiert, wenn er an einem BLÖD-Werbeaufsteller vorbeigeht. „Brief enthüllt den Inzest-Horror“ oder „Pflaume und Jauch stellten dieselbe Frage“. Mehr BILDung geht nicht.
  4. Kinderbetreuung ist NICHT vorgesehen. Gespräch bei einer Bewerbung „Haben Sie denn einen Kindergartenplatz“ -> „Nein, leider nicht“ -> „Dann melden Sie sich, wenn sie einen Platz haben“ -> „Den kriege ich erst, wenn ich Arbeit habe ….“
  5. Kinder, die das Glück haben in „besser ausgestatteten“ Schulen (reicherer Schulverein o.ä.) unterrichtet zu werden, bekommen einen Essenszuschuß. Wer in eine Schule ohne Kantine geht, bleibt hungrig.
  6. Für Sport, Nachhilfe etc. gibt es 10 Euro. Es gibt Fußballvereine in denen man damit den monatlichen Mitgliedsbeitrag zahlen kann. Die Ausstattung (Schuhe, Shirt, Hosen und Stutzen) sind leider nicht vorgesehen. Also wird das Kind nur trainieren können und den Eltern solventer Eltern nicht den Stammplatz bei den Punktspielen abnehmen.
  7. Die geforderte Nachvollziehbarkeit wird NICHT erreicht. Aber warum sollte man sich darum scheren? DAS war ja nur die Grundforderung des Verfassungsgerichts.

Wer hat die Tochter des Knast-Bombers eigentlich in diesen Posten gehievt? Wer trägt dafür die Verantwortung? Wen darf ich dafür massregeln? Das sind doch Regeln, die einzig den Zweck haben Menschen – und vor allem Kindern – das Recht auf ein Leben in Anstand (ich erwarte keinen Wohlstand!) abzuerkennen.

Weg mit den Verbrechern von CDU, die diese Änderungen verantworten. Weg mit den skrupellosen SPDlern, die diese Schmach eingeführt haben. Weg mit Grünen und FDP, die diesen so oder so mit zu verantworten haben.

Wenn ihr schon nicht Piraten wählt, dann gebt wenigstens der Linken eure Stimme. Damit dieses gesellschaftliche Guantanamo endlich ein Ende findet.

Das Grundgesetz: Der natürliche Feind der deutschen Regierung

Wenn Eltern einen Roman – z.B. Hannibal von Thomas Harris – kaufen, wacht dann der Staat darüber, dass dieses (für Kinder wahrlich ungeeignete) Druckwerk nicht in den Zugriff von Kindern gelangen kann?

Wenn Eltern eine Pornosammlung (soll es ja geben, habe ich mir sagen lassen) besitzen, überwacht dann der Staat, ob, wo und wie dieser (für die CDU-Wähler) Schmutz sicher vor dem Zugriff der Kinder geschützt ist?

Wird der oben erwähnte Roman von Thomas Harris in den Buchhandlungen im Bereich „Zutritt erst ab 16 Jahren“ verwahrt, damit keine Kinder mal einen Blick darein werfen können?

Nein, nein und nochmal nein. In den ersten zwei Fällen neigt der Staat dazu, den Eltern – dem Grundgesetz entsprechend:

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

das natürliche Recht auf Erziehung zu überantworten. Und welcher verdammte Politiker hat seine Scheisse im Hirn gelagert, auf dass er mir dieses Recht auf Erziehung beim Zugriff auf Internetinhalte nimmt? Die ARD schränkt den Zugriff auf die Tatortfolge „Nie wieder frei sein“ in der Mediathek auf die Zeit von 20:00 bis 06:00 ein.

Screenshot des Angebotes der ARD-Mediethek

Liebe Holzkopfpolitiker der Schwachmatenfraktion: Es gibt in Deutschland – da bin ich mir GANZ sicher – nicht ein einzelnes Kind, dass einen eigenen Internetzugang hat. Weder Zuhause per DSL noch unterwegs auf dem Handy. Im Gegensatz zu euch regierenden Volltrotteln, weiss jeder nicht ganz unbelichtete Mensch, dass Kinder keine diesbezüglichen Verträge schliessen können.

Insofern kann man den Internetzugriff direkt mit der häuslichen Sammlung von Romanen und sogar Pornos vergleichen: Die Eltern erwerben Romane, Pornos und den Internetzugang und haben somit – als Einzige – das Recht und die Pflicht die Weitergabe zu restriktieren frei zu geben.

Wenn der Staat argumentiert: Ja, aber die Eltern sind damit überfordert, den Zugriff restriktiv zu handhaben, dann fordere ich ein sofortiges, umfassendes Verkaufs- und Genußverbot für Alkohol in der Zeit von 06:00 bis 24:00. Aber da ihr Politiker anscheinend eure Gesetze im Zustand forgeschrittenem Delirium Tremens beschliesst, werdet ihr den Alkoholmissbrauch niemals wirklich wirksam bekämpfen. Würdet ihr doch sonst eure Droge nicht mehr zu euch nehmen können.

Verdammt: Weil ihr zu dämlich seid Vertragsrechte, gültige Gesetze und das Leben überhaupt zu verstehen, dürfen weder ich, noch meine Töchter (14 und 21) den Tatort sehen, wann wir wollen.

Der ARD gebe ich nur eine kleine Mitschuld. Denn ein so grosses Unternehmen wir die müssen vorab auf zu erwartende Gesetzesänderungen eingestellt sein.

Und noch eine letzte Frage: Werden in den Hotelzimmern die Pornokanäle nun auch nur noch zwischen 24:00 und 06:00 gesendet? Schliesslich können die Eltern ja in der Bar, am Pool sitzen und das Kind pfeifft „Latex-Luder“ rein. Aber Hoteliers stehen ja unter eurem besonderen Schutz ihr Dumpfbacken

Boah werde ich sauer wenn man mir meine Rechte nimmt.