Loveparade: Wenn ich etwas zur Schuldfrage zu sagen hätte

Die Herren (es sind tatsächlich wohl nur Herren, keine Frau in Verantwortungsverdacht) schubsen sich den schwarzen Peter hin und her, niemand will es gewesen sein. Der eine (Schaller) macht sich Sorgen um sein Marketing (FTD)

Schaller sagte am Mittwoch gegenüber der „Bild“-Zeitung, er könne nicht verneinen, dass die ersten Angaben aus PR-Gründen gemacht wurden.

der andere (Sauerland)  klammert sich zwanghaft an den Sessel des Oberbürgermeisters

also muss ein Herr Adolf  Sauerland 6 Jahre abgesessen haben als OB um in den Genuß seiner saftigen Pension zu kommen, für die er nichts eingezahlt hat.

Diese sechs Jahre des Herrn Adolf  Sauerland, CDU, sind aber noch nicht abgesessen. Erst im Oktober 2010 ist es soweit.

Aber was passiert, wenn man seinen gesunden „Restmenschenverstand“ walten lässt und mal abseits jeglicher persönlichen Befindlichkeiten versucht eine Schuld zuzuweisen.

Als erstes trifft es – natürlich – den Veranstalter. Ich kann keine so grosse Veranstaltung planen und jegliche Verantwortung für die Durchführung von mir weisen. Egal welche Veranstaltung ich organisiere, einer ist immer Verantwortlich. Ich kann – als Veranstalter – die Verantwortung zwar delegieren – z.B. an ein Sicherheitsunternehmen – dennoch ist auch die Entscheidung dieses Unternehmen zu beauftragen in meiner Verantwortung. Sollte es mit diesem Unternehmen Probleme geben, bin wieder ich selbst dran.

Nun ist – wie wir uns vorstellen können – solch Veranstaltung nicht einfach realisierbar. Ich brauche als Veranstalter diverse Genehmigungen. Mir fehlt da gerade die rechtliche Grundlage, ob eventuell das Versammlungsgesetz auch anwendbar ist- was ich mal unterstelle. Dem Versammlungsgesetz kann man nämlich z.B. entnehmen:

§ 13

(1) Die Polizei (§ 12) kann die Versammlung nur dann und unter Angabe des Grundes auflösen, wenn

1.
der Veranstalter unter die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 fällt, und im Falle der Nummer 4 das Verbot durch die zuständige Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist,
2.
die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht,
[…]

In den Fällen der Nummern 2 bis 4 ist die Auflösung nur zulässig, wenn andere polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine Unterbrechung, nicht ausreichen.

Also hat – nach dem Versammlungsgesetz – auch die Verwaltung und Polizei ein Mitspracherecht. Der oberste Dienstherr von Polizei und Verwaltung ist Herr Sauerland. Auch die Aussage in der FAZ:

Hätte sich der Veranstalter der Love Parade in Duisburg an sein Sicherheitskonzept gehalten, wäre es womöglich nicht zu der Katastrophe mit 21 Toten gekommen.

mindert da nichts ab. Denn in dem Moment an dem sich abzeichnete, dass die Situation aus dem Ruder lief, hätte die Polizei und Verwaltung wirksam eingreifen müssen.

Ich halte fest:

  1. McFit-Inhaber Rainer Schaller istals Veranstalter haftbar zu machen und zur Verantwortung zu ziehen.
  2. Oberbürgermeister Adolf Sauerland hat die Verantwortung für die ihm unterstellten Dienstellen. Es gab genügend Zeit für Vorbereitungen und auch genügend Warnungen.

Wie die Verantwortung prozentual verteilt wird, muss – auch wegen etwaiger Schadenersatzforderungen – ein Gericht urteilen. In meinen Augen haben aber mindestens die beiden Herren Schaller und Sauerland eine Schuld an der Katastrophe, den Toten, Verletzten und Traumatisierten.

Sich vor der Verantwortung zu drücken ist in meinen Augen ein widerwärtiges Zeichen von Geldgier, Machtgeilheit sowie fehlendem Rechtsbewusstsein und Verantwortungsgefühl.

Wer schützt Hotelgäste vor besoffener, randalierender Polizei-Hundertschaft?

Es gibt Meldungen, die lassen einen Steuerzahler nur noch mit dem Kopf schütteln. Diese gehört definitiv dazu:

Hicks-Einsatz im Vier-Sterne-Hotel: Eine Hundertschaft aus Sachsen-Anhalt war vergangenes Wochenende angefordert worden, weil sie die Hamburger Polizei im Schanzenviertel unterstützen sollte.

Nach Ende des Einsatzes gegen 23 Uhr fuhren die Polizisten in das Steigenberger Hotel Treudelberg. Dort feierten die 100 Beamten feuchtfröhlich. Polizisten sollen Bier trinkend und grölend durch die Flure des Hotels getaumelt sein, eine Hochzeitsgesellschaft gestört und Hotelangestellte verbal attackiert haben, so Medienberichte.

entnehme ich der Hamburger Morgenpost. Das Steigenberger Hotel Treudelberg ist nicht gerade das, was man sich unter einer Billigabsteige vorstellt. Das 4-Sterne Hotel gehört zu den besseren Übernachtungsmöglichkeiten Hamburgs. Welches Hotel hat schon einen eigenen 27-Loch Meisterschaftsgolfplatz?

Pikant ist, dass diese Hundertschaft angefordert wurde, um gegen randaliere Demonstranten vorzugehen. Wurde eine weitere Hundertschaft angefordert, welche die randalierenden Polizisten zur Ruhe rief?

Aber auch dieser Teil des Mopo-Artikels stimmt mich nicht milde:

Die Hamburger Polizeiführung habe deshalb bereits in Richtung des Innenministeriums in Sachsen-Anhalt „sehr deutliche Worte“ gefunden. Ein Sprecher des Ministeriums sagte: „Der Magdeburger Polizeidirektor hat sich bereits in einem Brief für das peinliche Verhalten der Beamten entschuldigt.“ Die Polizisten würden nun zur Verantwortung gezogen. „Es wird ein Disziplinarverfahren geprüft und gegebenenfalls eingeleitet.

„Es wird ein Disziplinarverfahren geprüft und gegebenenfalls eingeleitet“. Hallo? JEDER weiss doch wohl aus Erfahrung wie sowas ausgeht: Die waren Schuldigen (innerhalb der Hunderschaft!) können nicht ermittelt werden, die Bande deckt sich gegenseitig und am Ende passier twieder einmal nix. Diese Schlägerbanden in Uniform können sich doch so langsam alles erlauben.

Völkerrecht erlaubt den Taliban das Töten deutscher Politiker?

So langsam nimmt diese ganze Afghanistan Sache kuriose Formen an und das Verteidigungsministerium ist nicht mehr ansatzweise Herr der Situation. Nicht mal der informellen.

Selbst unser Verteidigungsminister nennt es so: In Afghanistan sind wir im Krieg.

Wenn wir dort NICHT im Krieg wären, wäre der Waffeneinsatz nur zu Selbstverteidigung erlaubt. Jede andere Anwendung bewaffneter Gewalt scheidet ausserhalb eines Krieges aus. Artillerie, wie sie gerade nach Afghanistan verlegt wurde, ist nur schwerlich als Mittel der Selbstverteidigung zu erklären.

Im Spiegel stolpere ich gerade über folgenden Absatz:

Den Dokumenten zufolge soll den US-Einsatzkräften die Tötung von Taliban im Einzelfall erlaubt sein.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm und Ministeriumssprecher Dienst erklärten dazu, der Einsatz tödlicher Gewalt sei nach dem Völkerrecht und dem Regelwerk für den Isaf-Einsatz zulässig, wenn unter anderem angemessen Rücksicht auf Zivilisten genommen werde. Deutschland habe sich jedoch eine Beschränkung selbst auferlegt, stets Verhaftungen anzustreben.

Sehe ich das richtig, dass – nicht im Kampf beteiligte – Taliban problemlos ohne ein richterliches Todesurteil getötet werden dürfen?

Dürfen denn – wenn wir uns im Krieg gegen die Taliban befinden – etwaige Talibankämpfer (Taliban ist nicht gleich Talibankämpfer!) auch ungestraft deutsche, amerikanische und andere Politiker und andere Nichtkämpfer töten? Gilt das Völkerrecht nicht für alle gleich?