Ist BKA Chef Ziercke unwissend oder lügt er bewusst?

Der BKA-Chef Zierke beweißt anschaulich, dass es in gewissen Kreisen Standard zu sein scheint eine Falschinformation solange vorzubeten, bis sie irgendwann geglaubt wird.

Heute sagt Zierke in der Welt am Sonntag:

Ziercke: Sperren gegen Kinderpornografie wirken, wie das Beispiel Skandinavien zeigt, abschreckend. Dies gilt nach meiner Auffassung auch weiterhin. Denn wer solche Warnschilder bewusst umgeht, hinterlässt Spuren auf seinem Computer..

Schon im März 2009 war das die Meinung Zierckes (nachlesen hier) da aber im März 2009 schon folgende Information verfügbar war:

Eines der Länder, das die Sperren bereits seit Jahren einsetzt und auf dessen Erfahrungen sich Ziercke bezieht, ist Schweden. Ausgerechnet der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, äußerte jetzt im Nachrichtenmagazin Focus massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der installierten Webseiten-Sperren: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, erklärte er gegenüber dem Magazin.

Das heisst, dass Ziercke entweder bewusst Falschinformationen verbreitet, oder aber er in seiner Sicherheitsparanoia nicht in der Lage ist sich Informationen zu beschaffen die einer Meinungsbildung förderlich sind. So oder so lässt es tief blicken, wie unsere Sicherheitsorgane ALLES versuchen um ihr Überwachungsspielzeug durchzudrücken.

Die Frage die offen bleibt ist: WENN Ziercke die Informationen aus Stockholm vorliegen, warum verbreitet er dann beharrlich diese Unwahrheiten? Ich hätte da ja eine Idee.

Warum wir KEINEN Jugendschutz im Internet brauchen

Ich kann es langsam nicht mehr hören, diese ewigen Beweise der Internetausdrucker Politiker, dass sie sich mit den modernen Kommunikationsmitteln überhaupt nicht mehr zurechtfinden. Der Begriff Medienkompetenz  ist eines der Schlagworte unserer Zeit, warum also wird der medienkompetente Bürger so oft von Vorlagen, Gesetzesentwürfen und Tendenzen erschlagen, die ihn schlicht kopfschüttelnd verzweifeln lassen?

Ich möchte mich einmal  mit der Frage beschäftigen, an welchen Stellen unsere Regierung tatsächlich gefragt sein könnte, die  Jugend vor etwaigen Internetinhalten zu schützen. Ist dieser Bedarf real, oder ist er (von mir aus auch aus Unwissenheit, was es aber nicht besser macht) nur konstruiert.

1) Internetzugriff vom Homecomputer

Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit Vertragspartner eines Internetproviders zu werden. Die Vertragspartner sind immer die Eltern, denn Kinder und Jugendliche können keineDauerschuldverhältnisse eingehen. Der Taschengeldparagraph  kommt bei dieser Art von Rechstgeschäften ausdrücklich NICHT zur Geltung.  Somit ist an der Stelle schon einmal klar gestellt, dass erstmal ausschließlich Volljährige Zugriff auf das Internet haben. Natürlich überlassen Eltern ihren Kindern auch den Zugriff auf den ihnen gewährten Internetzugang. Dadurch werden die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für das Treiben ihrer Kinder im Internet verantwortlich. Wenn der Staat nun sich dieser Aufgabe annimmt, übernimmt er die Verantwortung welche den Eltern obliegt, er entmündigt die Eltern. Es gibt schon heute technische Möglichkeiten den Zugriff auf das Internet vom Homecomputer zu beschränken.  Der Heiseverlag z.B. hat eine eigene Kategorie in seinem Downloadbereich indem ausschliesslich Kinderschutzsoftware zum runterladen bereit steht. Schon seit Jahren investieren verschiedene Gruppierungen viel Zeit um die Medienkompetenz in allen Bereichen der Bevölkerung auszubauen. Leider gehört Medienkompetenz nicht zu den von unserer Bundesregierung geförderten Bereichen – aber dazu später mehr.

2) Internetzugriff vom Schulcomputer

Computer die in Schulen stehen, müssen schon seit Jahren mit Zugriffbeschränkungen ausgestattet sein. An dieser Stelle dürfte es derzeit absolut keinen Handlungsbedarf geben.

3) Internetzugriff vom Internetcafe

Auch Internetcafes sind dafür verantwortlich zu machen, dass jugendgefährdete Inhalte eben nicht von Jugendlichen aufgerufen werden können. Bei Linksandlaw findet man eine hervorragende Ausarbeitung von Dr. Stephan Ott, so dass ich hier auf dieses Thema wirklich nicht weiter eingehen muss und möchte.

4) Internetzugriff vom Mobiltelefon

Da Mobilfunkverträge – genau wie Festnetzanschlüsse – ausschließlich von voll geschäftsfähigen Personen abgeschlossen werden können, greifen hier die bereits zum ThemaInternetzugriff vom Homecomputer“ gemachten Aussagen. Es ist zu beachten, dass Prepaid-Karten zwar an jeder Supermarktkasse ausliegen und auch von 14-Jährigen erworben werden können, das Telefon selbst aber, kann ein Jugendlicher NICHT ohne Einwilligung der Eltern bekommen. Etwaige Gefälligkeitskäufe – vergl. Alkohol und Zigarettenweitergabe – darf man hier geflissentlich ausser acht lassen.

5) Internetzugriff vom PC des Freundes

Hier gilt wieder der Punkt 1), denn die Eltern des Freundes sind natürlich dafür verantwortlich, was im Kinder- oder Jugendzimmer passiert.

Wo also besteht realer Handlungsbedarf? Ich sehe absolut KEINEN Sinn in einer Ausweitung des Jugendschutzes im Internet. Das einzige, was hier real umgesetzt wird ist eine Entmündigung der Eltern sowie ein eventueller Versuch durch die Hintertür das Internet zentralistisch von Regierungsstellen kontrollierbar zu machen.

Zum Thema Medienkompetenz generell habe ich mir in einem parallel erscheinenden Artikel ein paar Gedanken gemacht.

Hätte Gerhard Zeiler bloss etwas anderes studiert

Der RTL-Geschäftsführer  Gerhard Zeiler hat – laut Wikipedia – Psychologie, Soziologie und Pädagogik studiert. Hätte er doch bloss wenigstens auch einen Messer & Gabel Einstiegskurs Jura belegt. Dann müsste er nicht solchen Schwachsinn wie

„Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt“ (Quelle Heise)

von sich geben. Ein kurzer Blick in das StGB reicht hier völlig aus, denn dort wird der Straftatbestand „Diebstahl“ in § 242 wie folgt definiert:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle Juris)

Etwas wegnehmen bedeutet, dass der ehemalige Besitzer den Gegenstand nicht mehr in seiner Verfügungsgewalt  hat. Dieses ist bei dem Anlegen einer Kopie aber nicht der Fall. Da kann Zeiler auch mit dem Fuß aufstampfen oder sich quengelnd auf dem Erdboden wälzen. Es wird nichts gestohlen. Aber Diebstahl und Raub sind eben deutlich griffiger als ein banaler Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn der Zeiler erstmal in Rage ist, dann hört der nie wieder auf:

Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können

Das heisst, dass

  1. Als logische Folge ist die Deutsche Post (sowie alle anderen Paket- und Brieftransporteure, sowie Spediteure) dafür verantwortlich, was in den Kisten, Briefen und Paketen – Inhalt für sie nicht sichtbar –  eingepackt transportiert wird.
  2. Zeiler fordert die Politik auf, den Providern gegenüber die Verpflichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu lockern, so dass diese jegliche transportierten Daten zu scannen und inhaltlich auszuwerten.

Ich frage mich, ob Zeiler sich auch nur ansatzweise mit der Materie beschäftigt hat, oder nur einfach stumpf irgendwelche – ihm nützliche Forderungen aufstellt. Aber der Zeiler kann NOCH weiter, der kennt einfach keine Grenzen:

.Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den „Verwendungsbeschränkungen“ aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen.

Da ist es wieder – das grundsätzliche Problem: Wenn etwaige Daten erfasst werden wird es IMMER Personen(kreise) geben die versuchen direkt auf dieser Daten Zugriff zu bekommen. Daten sind nur sicher, wenn sie NICHT erhaben werden.