Die Psychologie der Kaltakquise

Ich bin ziemlich gefürchtet was den Umgang mit eingehenden Anrufern angeht, die bei mir mittels Kaltakquise ihre mehr oder weniger nutzlosen Produkte an den Mann (oder die Frau) bringen wollen. Insofern hatte ich da schon ein wenig Zeit zum Erarbeiten von telefonischen „Ausstiegsszenarios“.

Den ersten Preis in Sachen „Wie dumm kann man Kaltakquise betreiben“ hat eben ein Anrufer erhalten, der sich als „Toshiba, Drucker und $Geraffel“ ausgab. Er wolle doch mal bitte die Geschäftsleitung sprechen. Naja, DAS wollen sie alle – auf meine Nachfrage warum er denn die Geschäftsleitung sprechen wolle, wurde mir erklärt, dass für den Einkauf von Druckern ja wohl die Geschäftsführung zuständig sei.

Ich fragte ihn noch schnell, ob es bei Toshiba üblich sei, dass die Geschäftsführung sich mit solchen Nebensächlichkeiten aufhalten würde, bevor ich ihm erklärte, dass wir keinen Bedarf an seinen Produkte haben.

Merke: Frage wer denn für den Einkauf zuständig ist und versuche NIEMALS einen Entscheider dadurch auszubremsen, dass Du direkt mit seinen Vorgesetzten sprichst. Das finden Entscheider eher suboptimal und reagieren zickig 🙂

Manchmal liebe ich meinen Job…

Hätte Gerhard Zeiler bloss etwas anderes studiert

Der RTL-Geschäftsführer  Gerhard Zeiler hat – laut Wikipedia – Psychologie, Soziologie und Pädagogik studiert. Hätte er doch bloss wenigstens auch einen Messer & Gabel Einstiegskurs Jura belegt. Dann müsste er nicht solchen Schwachsinn wie

„Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt“ (Quelle Heise)

von sich geben. Ein kurzer Blick in das StGB reicht hier völlig aus, denn dort wird der Straftatbestand „Diebstahl“ in § 242 wie folgt definiert:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle Juris)

Etwas wegnehmen bedeutet, dass der ehemalige Besitzer den Gegenstand nicht mehr in seiner Verfügungsgewalt  hat. Dieses ist bei dem Anlegen einer Kopie aber nicht der Fall. Da kann Zeiler auch mit dem Fuß aufstampfen oder sich quengelnd auf dem Erdboden wälzen. Es wird nichts gestohlen. Aber Diebstahl und Raub sind eben deutlich griffiger als ein banaler Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn der Zeiler erstmal in Rage ist, dann hört der nie wieder auf:

Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können

Das heisst, dass

  1. Als logische Folge ist die Deutsche Post (sowie alle anderen Paket- und Brieftransporteure, sowie Spediteure) dafür verantwortlich, was in den Kisten, Briefen und Paketen – Inhalt für sie nicht sichtbar –  eingepackt transportiert wird.
  2. Zeiler fordert die Politik auf, den Providern gegenüber die Verpflichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu lockern, so dass diese jegliche transportierten Daten zu scannen und inhaltlich auszuwerten.

Ich frage mich, ob Zeiler sich auch nur ansatzweise mit der Materie beschäftigt hat, oder nur einfach stumpf irgendwelche – ihm nützliche Forderungen aufstellt. Aber der Zeiler kann NOCH weiter, der kennt einfach keine Grenzen:

.Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den „Verwendungsbeschränkungen“ aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen.

Da ist es wieder – das grundsätzliche Problem: Wenn etwaige Daten erfasst werden wird es IMMER Personen(kreise) geben die versuchen direkt auf dieser Daten Zugriff zu bekommen. Daten sind nur sicher, wenn sie NICHT erhaben werden.