Meine Antwort auf das #LSR – wenn ich Google wäre

Wenn ich Google wäre, würde ich folgende Mail an jegliche Domainverantwortlichen der Forderer des Leistungsschutzrecht in der BRD  senden:

„Sehr geehrter Domaininhaber,

aufgrund bedauerlicher Veränderungen in unserer Kostenstruktur sehen wir uns leider nicht mehr in der Lage unsere Dienstleistung für die Webinhalte ihres Unternehmens kostenfrei anzubieten.

Zu unseren Dienstleistungen gehören z.B. (aber nicht ausschliesslich):

  1. Indizieren der – für unsere automatisierten – Suchagenten freigegebenen Inhalte von Webseiten
  2. Zur Verfügung stellen eines Frontends, dass es Internetusern ermöglicht Inhalte des „HTML-basierenden Internet“ nach bestimmten Schlüsselbegriffen zu durchsuchen um so auf die gesuchten Inhalte auf Seiten anderer Anbieter zugreifen zu können
  3. Erstellen von Programmen um obige Dienste anbieten zu können
  4. Das aufrecht erhalten mehrerer Rechenzentren, um die unter 1 & 2  genannten Dienste anbieten zu können
  5. Mehrere redundante, und vor allem breitbandige  Netzwerkanbindungen in jedes unserer Rechenzentren.

Wie sich sicherlich nachvollziehen können,  kann dieser Aufwand nicht ohne Einnahmen umgesetzt werden. Bislang haben wir all diese Dienstleistungen – sowohl für die Suchenden als auch für Sie, den Anbieter von Webinhalten – durch Werbeeinblendungen kostenneutral anbieten können. Durch eine geänderte Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland (das sogenannte Leistungsschutzrecht), werden wir nun in die Lage versetzt dass wir an ihr Unternehmen, für die Einblendung von Werbung auf unseren Suchergebnissen (was technisch nahezu unmöglich zu umgehen ist), einen Teil unseres Ertrages abtreten müssen.

Es wäre gegenüber den anderen Rechteinhabern (welche ihre öffentlich zur Verfügung gestellten Inhalte nicht über das sogenannte Leistungsschutzrecht vergütet bekommen) asozial, wenn diese – im Gegensatz zu ihrem Unternehmen – für ihre Leistungen durch unsere Werbeeinblendungen indirekt zahlen, während ihr Unternehmen durch das Leistungsschutzrecht direkt monetär profitiert.

Um dieses Diskrepanz zu zu entschärfen, werden wir Ihnen ab 01.01.2013 folgende Gebühren in Rechnung stellen:

  • Monatliche Pauschale zur Aufrechterhaltung der Indizierung:       1000€
  • Monatliche Kosten pro indizierter Webpage (URL)                  :              1€
  • Weiterleitung einer Suchanfrage auf ihren Server, je               :              0,01€

Sollten Sie uns bis spätestens 15.11.2012 keinen Auftrag für die Indizierung und Publizierung ihrer Webinhalte in unserem Suchergebnissen erteilen, sehen wir uns leider gezwungen die von Ihnen publizierten Inhalte aus unserem Angebot auszuklammern.

Mit freundlichen Grüßen

Ich

Aber ich bin ja nicht Google – insofern: Was rede ich eigentlich

Die Gefahren personalisierter Onlinewerbung

Eben bekam ich mittels Briefpost eine Werbepostkarte eines unserer Hardwarepartner. Es wurde kaum erzählt worum es bei dieser Werbung eigentlich geht, sondern ich wurde schlicht aufgefordert eine personalisierte Webseite aufzurufen.

Die URL setzte sich zusammen aus DOMAIN.TLD/NameVorname. Da der Partner einer von der besseren/netteren Sorte ist, rief ich die Domain auf und nach einigem „Blättern“ kam ich auf die Seite auf der ich nur anklicken musste „Rufen Sie mich zurück“. Meine Rufnummer wurde mir bereits dargeboten – ich könnte diese auch ändern.

Das Spielkind in mir erwachte, meine Ganglien machten schalt-schalt-schalt und ich gab als URL mal den Namen meines Chefs ein. Voila, es wurde mir seine Durchwahl-Rufnummer angezeigt. Wenn ich nun – try and error – diverse Vorname-Namen durchprobierte, bekam ich diverse Durchwahlnummer von mir bekannten oder auch unbekannten Personen angezeigt – jeweils unter dem Rufnummernfeld der „Rufen Sie mich zurück“-Option.

Ich hätte so – problemlos – die Durchwahlnummern diverser Kunden meines Partners ausspähen können. Eben die Durchwahlen, die typischerweise nicht unbedingt auf der Visitenkarte stehen und welche das Vorzimmer auch eher nicht heraus gibt.

Ich wollte schon die nächste Stufe zünden und – mittels Webproxy, ich bin ja nicht blöd – diverse Kunden dieses Lieferanten mittels „Rufen Sie mich zurück“ mal ein wenig unruhig zu machen. Aber für solch einen Scheiss bin ich zu alt, also entschied ich mich die Firmenzentrale zu kontakten, um mich über diesen Umgang mit meinen personenbezogenen Daten zu beschweren. Die Dame (wahrscheinlich aus dem Marketing), die dann meinen Anruf bearbeitete , war für meine Kritik dann auch empfänglich.  Bereits nach ca. 15 Minuten erhielt ich einen Rückruf und tatsächlich die Rufnummern wurden nicht mehr angezeigt.

Solche kleinen Debakel können jedem passieren. Manchmal ist es schlicht Unachtsamkeit, manchmal Dummheit. Hier unterstelle ich Unachtsamkeit und bin angenehm überrascht, wie schnell das Problem behoben wurde.

Merke: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch gut!

Die – auf derselben Seite – stehenden Informationen zum Datenschutz lese ich – nach der Erfahrung – aber dennoch nur mit einem Schmunzeln:

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unserer Webseiten und die vertrauliche Behandlung persönlicher Daten ist uns besonders wichtig.

Wir geben unter keinen Umständen und in keiner Form Ihre Daten an Dritte zu Marketing- oder Werbezwecken weiter insbesondere werden diese nicht verkauft, vermietet oder eingetauscht.

Durch ständige Kontrollen gewährleisten wir, dass Ihre Datenschutzrechte bei [von mir anonymisiert] streng gewahrt werden

Sperrt die #Spackeria in Niedersachsen bald auch Dial-Ip-IPs aus?

Wer unentdeckt auf Webseiten des Landes Niedersachsens surfen oder mit niedersächsischen Behörden anonym kommunizieren will, hat Pech. Der technische Dienstleister für die Internetangebote der Region zwischen Harz und Nordsee, der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsens (LSKN), sperrt die Nutzer von Services wie Tor aus.  „Wir setzen eine Sperrliste für bestimmte Anonymisierungsdienste ein“, erklärte eine LSKN-Sprecherin gegenüber heise online. Es gehe dabei im Interesse der IT-Sicherheit um den Schutz vor Angriffen aus dem Cyberspace.

schreibt Heise und ich bin hier schwer ab kollabieren. Mittlerweile seit Jahrzehnten beten diverse Internetgrundrechtler, dass man so weitgehend wie möglich anonym im Internet bewegen sollte. Und nun kommen die Spacken der niedersächsischen Landesregierung an, und erfordern (wohl schon mit einem Auge auf die Vorratsdatenspeicherung schauend), dass man eben nicht mittels Anonymisierungsdienst auf das Internetangebot zugreifen darf.

Was kommt als nächstes? Muss ich mich mittels ePerso identifizieren, wenn ich nach einer Rufnummer einer Beratungsstelle für Alkoholprobleme suche? Es gibt vielerlei Gründe, warum es sehr berechtigt sein kann, seine Identität zu verschleiern. Wer in Dresden auf eine Demonstration geht, sollte zum Beispiel sein Mobiltelefon zu Hause lassen. Warum will unser Staat so viele Daten von uns sammeln. Sollten wir einem Staat, der seine Bürger allerorten unter Pauschalverdacht stellt, nicht misstrauen? Sollten wir einem so misstrauischen Staat nicht ignorieren? Muss man bald beim Betreten eines öffentlichen Gebäudes zuerst seinen Ausweis zeigen?

Bürger haben Rechte! Der Staat hat Pflichten. Es wird Zeit, dass man das den Zuständigen wieder ins Bewusstsein bringt. Wenn es sein muss, wohl auch mit (sanfter) Gewalt.

Thomas Stadler hat zu dem Thema auch etwas geschrieben – etwas sachlicher als ich hier 🙂