DAFÜR zahle ich freiwillig GEZ-Gebühren

Gemäß Grundversorgungsauftrag haben die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland die Aufgabe die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen sicher zu stellen. Das dieses – systembedingt – den Betreibern der ausschließlich „marktwirtschaftlich aufgestellten“ Medien nicht in den Kram passt ist selbstverständlich.

Was sich aber jetzt gerade zwischen Springer und ARD anbahnt zaubert mir ein Grinsen auf die Stirn (Quelle: Welt):

Die ARD hat ein kostenloses App, eine Software für das iPhone von Apple, angekündigt. Die Axel Springer AG kritisiert das als Marktverzerrung: Es gehöre nicht zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, kostenlose Applets zur Verfügung zu stellen.

Der Stein des Anstoßes ist eine (kostenfreie!) Applikation mit welcher IPhone-Nutzer direkt auf Tagesschau-Inhalte zugreifen können. Ein Schelm, wer sich daran erinnert dass der Springer-Verlag gerade frisch eine Applikation auf den Verkaufs(!)markt brachte mittels derer iPhone-User kostenpflichtig Inhalte der BILD-Zeitung präsentiert bekommen. Der Kommentar der ARD ist erfrischend:

„Mehrere Hunderttausend iPhone-Nutzer dürfen von uns erwarten, dass wir sie auch unterwegs mit seriösen Nachrichten versorgen“, sagte Gniffke. Noch im ersten Quartal 2010 soll Tagesschau.de für mobile User abrufbar sein. (Hervorhebung von mir)

Der Springerverlag kontert:

Die privaten Verlage, darunter auch unser Haus, versuchen derzeit, Qualitätsjournalismus im Netz durch den Aufbau von Bezahlmodellen zu finanzieren mit dem Ziel, die Geschäftsgrundlage für Qualitätsjournalismus in der digitalen Zukunft zu sichern und auch dauerhaft Meinungsvielfalt zu gewährleisten.“(Hervorhebung von mir)

Sorry, aber wenn ich nach Springer und Tagesschau in Sachen Qualität befragt werde, so ist die Antwort deutlich und jedem meiner Leser bekannt. Das einzige was man in der Bild MEISTENS glauben darf, ist doch der Preis. Selbst beim Datum kann man sich nicht sicher sein (Nachtausgabe..)

Liebe iPhone-Nutzer: Eure App bezahle ich gern mit meinen GEZ-Gebühren

So, wieder da…

Wie ihr velleicht bemerkt habt, war ich für einige Wochen ansatzweise (angekündigt) „untergetaucht“. Der Grund war nicht etwa eine U-Haft oder die Unterbringung in einem Guantanamo-ähnlichen bundesdeutschen „Tempel der Wahrheitsfindung“ sondern ganz lapidar ein Urlaub in Südfrankreich.

Es war herrlich! Mostly T-Shirt-Wetter und GANZ weit weg vom RSS-Reader. Ihr ahnt nicht ansatzweise wie entspannt es sein kann sich für mehrere Wochen (freiwillig!!) von den Informationsquellen abzunabeln. Manches, was in der Welt vor sich geht, bekommt man natürlich dennoch mit. Viele (schmutzige/ärgerliche) Details bleiben einem aber erspart.

Nach und nach werde ich hier wieder Inhalte einschütten. Aber so ganz in Ruhe…. In Gedanken bin ich noch beim Papstpalast in Avignon und Ausgrabungen aus der Zeit der Römer in Frankreich.

Apropos Römerzeit: Wusstet ihr, dass die grossen, fetten Häuser der reichen Römer zu einem Großteil dem „gemeinen Volk“ zugänglich waren? Nur der abgeteilte Wohnbereich (meist im ersten Stockwerk) war „privat“. Etwaige Gärten und „Poolanlagen“ standen allen Bürgern zur freien Verfügung. Das war wahrscheinlich nur so, weil der Stacheldraht damals noch nicht erfunden war.

Nicht nur wegen der Hartz-IV Betrachtungen mag ich das Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist leider zu oft die letzte Bastion der Menschenrechte und auch der Menschenwürde in diesem Land. Wahrscheinlich bekommen unsere Regierenden pickligen, eitrigen Ausschlag, wenn sie an das letzte Korrektiv in unserem Staat denken, der ihnen allzu oft in ihre lobbygesteuerten Bemühungen fährt, die in der Bundesrepublik lebenden Menschen zu unterdrücken und zu kontrollieren.

So sind die derzeitig laufenden Untersuchungsergebnisse und Bewertungen der Karlsruher Richter nur ein weiteres Detail der Perversion unseres „Rechtsstaates“.

Wusstet ihr, wie der Hartz-IV Regelsatz ermittelt wird?

Das Statistische Bundesamt befragt, wie es zu seinen Aufgaben gehört, die Verbraucher über ihre Ausgaben für die lebensnotwendigen Dinge – und erstellt daraus die Verbrauchsstatistik. Der Hartz-IV-Gesetzgeber nahm nun daraus die Verbrauchsdaten der unteren zwanzig Prozent der Einkommensbezieher, und strich einzelne Positionen daraus ganz heraus oder machte kräftige Abschläge – weil angeblich Dinge enthalten sind, die der Hartz-IV-Mensch nicht braucht. Näher geprüft hat das der Gesetzgeber aber nicht.(Hervorhebung von mir)

klärt die Süddeutsche auf. Das hervorgehoben, kleine, unscheinbare Detail birgt allerdings Potential, denn erst mit folgendem:

Umstritten war in Karlsruhe aber auch grundsätzlich, ob die Vergleichsgruppe, die kein Hartz IV bezieht, überhaupt ein geeigneter Maßstab für die Definition des Existenzminimums ist. So fragte Verfassungsrichter Johannes Masing, ob ein niedriges Einkommen heute das Existenzminimum decken könne, solange es keine Mindestlöhne gebe. (Quelle TAZ)

kann man das Ausmass der Statistikperversion begreifen. Denn als Einkommensbezieher gelten AUCH diejenigen Arbeitnehmer, die mit einem so niedrigen Gehalt auskommen müssen, dass sie selbst Anspruch auf Hartz-IV hätten. Im worst-case wird also der Hartz-IV Regelsatz wie folgt errechnet:

  • Man nehme eine Menge X an Hartz-IV Beziehern
  • Man kürze deren zur Verfügung stehende Einkommen um y%
  • Man erhält den zukünftigen Regelbetrag der Hartz-IV Bezieher.

Wer an dieser Stelle noch nicht kotzen muss, hat wahrscheinlich einen Magen der auch in der Lage ist Granit zu verdauen.