Wahlfreiheit, Wahlrecht und Wahlmöglichkeit

Man denkt immer, dass man „das Wahlrecht“ erst mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres erwirbt. Dies stimmt aber nur zum Teil, denn es geht mit 18 vor allem um das politische Wahlrecht. Mit dem Beginn der Geschäftsfähigkeit kann man anfangen zu wählen – und zwar wem man sein Geld gibt. Wir haben ab dem siebten Lebensjahr das recht zu entscheiden von welchen Geschäftspartnern wir welche Produkte kaufen.

Bei direkt erlebbaren Geschäften (direktes Feedback) setzen wir dieses Wahlrecht meist direkt um. Ein Restaurant, in dem das Essen nicht schmeckt, werden wir nicht wieder aufsuchen, eine schlampiger Handwerker wird von uns kein zweites Mal beauftragt. Der Wirtschaftler spricht hier von der „Selbstreinigungskraft de Marktes“.

Bei indirekt erlebbaren Geschäften (kein direktes Feedback) sind wir als Endkunden da deutlich nachsichtiger (um nicht zu sagen dümmer). Wer hat nicht alles nach dem Reaktorunglück in Fukushima erklärt, er würde nun auf Ökostrom umsteigen? Und liebe Zielgruppe: Schon umgestiegen?

Wenn ein Lebensmittelhersteller in den Medien unangenehm auffällt, ändert dies unser Kaufverhalten wirklich? Merkt der Hersteller Wiesenhof auch nur mittelfristig eine Reaktion der Verbraucher? Hat „Müller Milch“ irgendwelche wirtschaftlichen Einbrüche hin zu nehmen? Sind die BP Tankstellen geschlossen worden, weil kein Autofahrer dort tankt? Wird SONY den Kursverlust von 10% nicht im Laufe von 3 Monaten wieder ausgeglichen haben?

All diese Nachrichten, die in der Lage wären ein Unternehmen vor massive Probleme zu stellen, ändern unser Kaufverhalten nicht – oder nur sehr kurzfristig. Die Erzeuger von Atomstrom ziehen die „Wir geben Geld für Marketing aus und wofür bezahlen wir unsere Lobbyisten“-Karte und werden sicher keine sehr deutlichen Ertragsverluste hinnehmen müssen. Sony, BP, Müllermilch und all die anderen warten schlicht ein paar Wochen und die Wogen werden sich glätten. Danach geht es weiter wie bisher, weil der Verbraucher von seinem Recht zu wählen schlicht keinen Gebrauch macht.

Mein ehemaliger Klassenlehrer (der aus der ehemaligen DDR geflüchtet war) erklärte uns Schülern (und den Schülerinnen natürlich auch *g*), dass jedes Recht auch eine Pflicht implizierte. Er meinte dies im Zusammenhang mit dem politischen Wahlrecht. Ist diese Pflicht zur Wahl aber nicht auch übertragbar auf die Verpflichtung des Verbrauchers durch sein Kaufverhalten den Markt zu regulieren. Kann sich der Verbraucher von seiner Pflicht freisprechen, seiner Verantwortung nachzukommen und nur „anständigen“ Geschäftspartnern das Überleben zu sichern? Warum werden „unanständige“ Geschäftspartner nicht einfach ausgehungert?

Leider ist diese Art von Wahlrecht nicht gleichzusetzen mit Wahlfreiheit. Denn manche Menschen (auch in Deutschland) können sich nicht aussuchen welche Produkte sie erwerben, sind sind in ihrer Wahl nicht frei. Hartz-IV-Empfänger beispielsweise haben nur schwer oder gar nicht die Möglichkeit den Mehrpreis für biologisch angebaute Lebensmittel, Strom aus regenerativer Energie oder ähnlich sinnvoll investierte Mehrkosten aufzubringen.

Lieber Verbraucher,
tue dir, deiner Umwelt, deinen Kindern und uns allen den Gefallen und mache von deinem Wahlrecht Gebrauch solange Du eine Wahlmöglichkeit und die Wahlfreiheit hast. Sei ein mündiger Verbraucher!  Gebe dein Geld den Geschäftspartner, die unser aller Vertrauen (und damit ihren Lebensunterhalt) mit ihrem Verhalten auch verdienen. Verantwortung muss nicht teuer sein. Mein persönlicher Wechsel von „irgendeinem“ Strom zu Strom aus regenerativer Erzeugung verursacht mir im Jahr Mehrkosten von 20€, dass sind weniger als 2€ im Monat. Sorry, aber DAS habe ich über. Dies sollte sogar für Hartz-IV Empfänger möglich sein.

#Digiges auf Zensursulas Pfaden?

„Wer ein Datenleck verursacht, muss beweisen, dass es nicht sein Leck war das zu Missbrauch geführt hat“, heißt es in einer Mitteilung. Und da für den Einzelnen der Nachweis kaum möglich sei, dass Betrugsfälle beispielsweise mit gestohlenen Kreditkartendaten aus dem Pool der betroffenen Firma stammen, müssten dann diese Unternehmen nachweisen, dass dies nicht der Fall sei.

Lese ich als eine der Forderungen der „Digitalen Gesellschaft“(Digiges), eine Lobbyvereinigung die – so wie Sie auftritt – vorgibt die Interessen der „Bürger im digitalen Zeitalter“ zu vertreten, aber mit der Ahnungslosigkeit des Ältestenrates des CDU-Kreisverbandes Hintertupfingen auftritt.

Harte Worte, oder? Aber als jemand, der sich seit Jahren mit Daten- und Systemsicherheit auseinander setzt, möchte ich mal die Frage stellen, wie ein Unternehmen denn den Nachweis antreten soll, dass es nicht schuld ist, dass meine Daten bei einem Drittunternehmen missbraucht werden.

Die Verteilung unserer Daten

Wieviele Unternehmen haben z.B. meine Bank/Kreditkartendaten? Bestelldienste im Internet wie Amazon, Ottoversand, Paypal etc.. Wo habe ich mit Kreditkarte bezahlt? Wo mit einem Verrechnungscheck/Überweisung? Es gibt „Unendlich minus 1“ Möglichkeiten, wo meine Bankdaten rumliegen können. Sollen nun all diese Unternehmen erstmal unter Generalverdacht stehen, wenn irgendwo meine Kreditkartendaten auftauchen? Und wie soll ein Unternehmen nachweisen, dass es nicht schuld daran schuld ist, dass meine Daten in fremde Hände gelangt sind?

Der Beweis der Unschuld

Die Blogger-Profis um Beckedahl herum, sollen mir mal beweisen, dass niemand auf dem Server von netzpolitk unberechtigten Zugriff hat. Weder durch Weitergabe von privilegierten Zugriffsdaten, noch durch Softwarefehler, noch durch physikalischen Zugriff auf dem Server. Desweiteren sollen mir die Möchtegernprofis der digitalen Gesellschaft einmal aufzeigen, wie ich nachweise, dass niemand Zugriff hatte:

  • Auswerten der Logdateien? Die werden vom Hacker als erstes gelöscht, das können sogar Klicki-Bunti Rootkits
  • Logdateien auf separat gesicherten Severn? Und wenn die auch gehackt werden?
  • Gar kein externen Zugriff? Dann habe ich (wie meist) das Problem inhouse – obiges bleibt bestehen.

Jeder Nutzer, der von dem SONY-Debakel betroffen ist, könnte sich nun hinstellen und bei etwaigen Unstimmigkeiten der Kreditkartenabrechnung SONY in die Pflicht nehmen. Ob die Daten durch die Lücke bei SONY den Weg in die Freiheit genommen haben, oder bei dem Internethändler „Billig und Geil“ in Palermo, bei dem ich vor 2 Monaten per Kreditkarte zahlte, oder der Keylogger oder oder oder. Laut der Forderung der Digitalen Gesellschaft muss SONY nachweisen, dass der Betrüger die Daten nicht aus deren Datenbestand hat. Wie soll das funktionieren?

Nachwort

In meinen Augen haben sich die Leute der Digitalen Gesellschaft mit dieser Forderung auf das Niveau einer Frau von der Leyen begeben: Forderungen stellen ohne sich vorher eingehend mit der Materie auseinander gesetzt zu haben, mal mit einem gesprochen zu haben, der etwas davon versteht(SCNR).

Abgesehen von dem – in meinen Augen – Blödsinn, den die Digiges hier verzapft, gibt es natürlich Handlungsbedarf in Sachen Datenschutz und Datensicherheit. Allerdings muss man hier sehr genau darauf achten was man fordert und welche Lösungen man vorschlägt, da man sich sonst schnell in Abseits manövriert.

Ich lasse mir das Atmen subventionieren.

Das Leben ist hart, wenn man versucht der Knute des abhängig Beschäftigten zu entfliehen und sich selbstständig zu machen. Dass es als Arbeitsloser noch härter ist, lasse ich mal Aussen vor, hier geht es um anderes.

Waren es noch gestern die Energieerzeuger, die sich als Gierlappen in die Öffentlichkeit trauten, so ist es heute die deutsche Automobilindustrie:

Die Lobbyisten versprechen zwar 30.000 neue Arbeitsplätze in der Elektromobilität. Zunächst verlangen sie aber Subventionen für Forschung und Entwicklung von 100.000 Euro je Stelle. Volkswagen, Daimler und BMW sind mit ihren gut gefüllten Kassen stark genug, Innovationen selbst zu finanzieren.

Quelle FAZ. Jedes kleine oder mittelgrosse  Unternehmen muss – möchte es neue Produkte auf den Markt bringen – diese Produkte entwickeln. Wenn man aber groß genug ist und sich Lobbyisten halten kann, welche – wie auch immer (denke nur ich hier an Maschmayer?) – die Interessen in Berlin vertreten, dann gibt es offenbar andere Wege.

Die Autobauer haben doch tatsächlich den Arsch in der Hose Subventionen in Höhe von 3 Milliarden Euro (3.000.000.000) zu fordern, damit ihre Aktienkurse stabil bleiben.

Was würde denn passieren, wenn die geforderten Subventionen NICHT an die Autobauer gezahlt werden?

  • Deutsche Autobauer sagen „pööh“, Elektroauto werden von ausländischen Herstellern produziert und nach Deutschland importiert. Die Aktienkurse der deutsche Autobauer sinken.
  • Die Autobauer investieren, nehmen vielleicht Kredite auf, um den Anschluss an die technische Entwicklung zu halten. Sie bleiben auch in der neuen Technik Weltspitze und fahren Gewinne ein, die den Aktienkurs oben halten.

Wo ist die Stelle, an der deutsche Autobauer(deren Aktionäre) vom Staat (uns, den Steuerzahlern) gestützt werden müssen? Es gibt exakt keinen Bedarf diesen Bereich mit Subventionen zusätzlich attraktiver zu machen.

Das ist, als wenn ich mir mein Atmen subventionieren lasse. Es wäre schön dafür Geld zu bekommen – am Ende muss ich aber – ob bezahlt oder nicht –  atmen, weil ich ansonsten eingehe.