Schnell, sicher, billig

Aus gegebenem Anlass: Aus „schnell, sicher, billig“ kann man sich für jeweils  für 2 Optionen entscheiden.

Kunde hat ein „Hochsicherheitssystem“, alles schnell, alles super, alles redundant. Alles redundant? Nein, das grosse NAS-System ist ein single-point-of-failure und Murphy legte natürlich genau dort seine Elend verbreitenden Hände drauf.

Merke, Du kannst haben:

  • Sicher und billig – aber nicht schnell.
  • Schnell und billig – aber nicht sicher.
  • Schnell und sicher – aber nicht billig.

Verdammt, da betet man es immer und immer wieder vor und dann passiert es doch. Naja, ein Unternehmen, das <b>viele Milliarden</b> Ertrag erwirtschaftet, kann dies natürlich nur tun, weil man kein Geld für sichere Systeme aufbringen mag 🙁

Ich bin froh, dass wir ein komplettes System angeboten hatten, der Kunde aber „billig“ wollte.

Zwei Weisheiten, die ich in meiner Ausbildung erfuhr will ich hier nochmal loswerden:

  1. Wer billig kauft, kauft zweimal
  2. Es gibt nichts teureres als billiges Werkzeug.

BTW: In einer Stunde ist meine Bereitschaft zu ende. Eine Woche wie diese, gönne ich auch meinem Feinde nicht – oder doch?

Die Abwägung von Vor- und Nachteilen

  1. Wer nichts zu verbergen hat, kann auch für Vorratsdatenspeicherung sein
  2. Für ein paar Prozent Rabatt lassen wir unsere Verbrauchsdaten auswerten

Ich fürchte die beiden obigen Punkte – sowie auch der Standpunkt zu Streetview, Netzneutralität, Drogenfreigabe, Rauchverboten und anderen Entscheidungen – wird vorrangig danach beurteilt welch persönliche Vor- und Nachteile der Mensch  als Entscheider hat.

Ebenso spielen Empfänglichkeiten für bestimmte Bedrohungs- aber auch Belohnungszenarien in die Entscheidungsphase mit hinein.

Die TAZ schreibt heut – völlig zu recht:

Es ist paradox: In Umfragen geben rund 70 Prozent an, Datenschutz sei ihnen wichtig. Doch die Aussicht auf einen kleinen Rabatt oder ein Topfset als Treueprämie lässt die Verbraucher Privates preisgeben

Aber ist jedem Verbraucher bewusst, dass er einen grossen Teil des Rabattes (Treueprämie)  direkt mit der Ware mit bezahlt? Nur einen Teil, denn den anderen Teil trägt der Anteil der Kundschaft, die (vielleicht bewusst) auf die Treueprämie verzichtet. Es gibt kein kostenloses Frühstück. Gab es nie, wird es nie geben. Aber wenn wir – rein rechnerisch – von den 2% Rabatt real tatsächlich einen Prozentpunkt sparen, lassen wir die Hose runter und teilen dem Geschäft gern mit, dass wir aufgrund unseres Einkaufverhaltens – je nach Warenauswahl – Hartz-IV EMpfänger sind, ein Alkoholproblem haben oder Veganer sein müssen. Geht dies jemanden etwas an?

Vorratsdatenspeicherung. Mal Hand aufs Herz: Wer aus der hier anwesenden Zielgruppe hat seinen Mobilfunk- , DSL- oder  Telefonvertrag gekündigt oder gewechselt, nur weil unser Anbieter die Vorratsdatenspeicherung willfährig unterstützt(e), Wer hat den Internetanbieter aufgrund der Stoppschild-Verträge gewechselt oder sich ernsthaft Gedanken gemacht, wie er sich wehren kann?

Wer hat schon bei der Initiative Pro Netzneutralität unterschrieben? (Info siehe auch hier)

Wenn nicht, warum nicht? Weil es dich/euch nicht interessiert, weil ihr nicht wisst um was es geht, weil es euch nicht betrifft (böse Fehleinschätzung!!) oder weil „bringt ja eh nichts“?

Typischerweise gibt es unterschiedliche Gründe warum wir uns entscheiden oder sogar zu einem Thema einer Meinung enthalten. Einige davon sind (oder jeweils das Gegenteil):

  • Ich habe – oder jemand aus meinem Umfeld hat –  durch die Entscheidung persönliche Vorteile
  • Die Vorteile über wiegen für mich (oder jemanden aus meinem Umfeld)  die Nachteile
  • Ich bin von der Boshaftigkeit, dem Segen der Sache im generellen überzeugt
  • Ich schliesse mich der allgemeinen Meinung an, will nicht anecken
  • Ich habe keine Ahnung von dem Thema
  • Das betrifft mich ohnehin nicht
  • Ich kann da ja sowieso nichts ausrichten.

Ich kann niemandem vorschreiben wie er zu einem Thema steht, will dies auch gar nicht. Obschon es mich manchmal schon etwas … nervös machen kann, was ich so den Medien als „Meinungsmache“ entnehmen muss.

Wie schön wäre es, wenn alle Menschen versuchen würden nur nach einem Punkt zu entscheiden: „Ich habe mich umfassend informiert und ich bin von der Boshaftigkeit oder dem Segen der Sache im generellen überzeugt“. Wichtig ist hierbei das Detail „generell“. Ein Bankmanager wird sein Gehalt loben – ob er es als generellen Segen ansehen kann ist mal dahin gestellt. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ausbeuten, handeln im Sinne ihres Bankkontos und ihrer Aktionäre. Aber handeln Sie auch generell Segen verbreitend?

Sollten nicht bei jeder Entscheidungsfindung zuerst gefragt werden: Wer verliert wie viel? Um wie viel würden wir besser miteinander klar kommen, wenn wir nicht vorrangig an unsere Vorteile, sondern auch an die nachteile für Andere denken?

Wird die GVU in Zukunft mit neuen Partner kooperieren?

Wie ist es zu verstehen, wenn die GVU nicht bereit ist eine Unterlassungserklärung abzugeben,  der Dienstleister der GVU dies aber tut? (Über den Fall hatte ich schon geschrieben)

Zuerst zum Dienstleister OpSec Security, laut Blog Mario Sixtus:

Heute um kurz vor vor zwolf schob sich aus dem Fax meines Anwalts eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, „Urheberrechte des Gläubigers [Anm.: das ist Meinereiner] an dessen […] Werken zu verletzen“. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich OpSec eine Vertragsstrrafe zu zahlen, außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Eine identische Erklärung gab OpSec auch für Alexander Lehmann ab.

Die GVU hingegen weigert sich (laut Netzpolitik) eine diesbezügliche Erklärung abzugeben und sendet lieber eine Presseerklärung aus:

Nachdem sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) davon überzeugt hat, dass die vier Beiträge des „Elektrischen Reporters“ sowie der Titel „Du bist Terrorist“ wieder inklusive Kommentaren und Statistiken online sind und Fehler beim Versand von Löschungsaufforderungen behoben wurden, hat die Organisation heute Vormittag auf die Aufforderung einer Unterlassungserklärung per Fax an den Rechtsanwalt Vetter reagiert. In diesem Schreiben bestätigt die GVU, dass sie für diese Aufforderung der falsche Ansprechpartner ist.

Welch dreiste Sache geht da denn ab? Das ist typischerweise nicht die Vorgehensweise von eingetragenen Vereinen, sondern von Aktiengesellschaften oder Mafiaorganisationen: Man beauftragt externe Dienstleister und wäscht die eigenen Hände in Unschuld?

Im Rechtsverständnis der GVU wird Sie nun den Partner wechseln (die Preise bei der OpSec Security dürften nun auch steigen) und würde auch beim nächsten Kollateralschaden wieder sagen: Wir waren das nicht – wir gaben nur den Auftrag.

Gilt diese Rechtsauffassung auch für den Download von Filmen? Ich habe dem Program zwar gesagt, es soll downloaden aber ich habe das Programm nicht beauftragt illegale Dateien vom Netz zu ziehen.

Auch Udo Vetter berichtet über den Fall in seinem Lawblog:

In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.

So traurig es klingt, aber die GVU wird mit ihrer überheblichen Haltung – aus formaljuristischer Beweislast – wohl durchkommen. Auch wenn es schwieriger für sie wird, Dienstleister preisgünstig einzukaufen.