Prügeln ist OK, klauen geht gar nicht! #Polizei

Einen Hamburger Polizisten hat es erwischt (Polizeipressemitteilung):

Polizeipräsident Werner Jantosch hat heute mit sofortiger Wirkung einen 51-jährigen Kriminaloberkommissar vom Dienst suspendiert.

Dem 51-jährigen wird vorgeworfen, während einer Durchsuchung in einer Wohnung 5.200 Euro Bargeld entwendet zu haben.

Das Dezernat Interne Ermittlungen (D.I.E.) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Der normale Bürger (und auch der Staatsbeamte) kann aus dieser Meldung eine Menge lernen!

Wer auf einer Demonstration als gewalttätiger Polizist auffällt, bleibt im Dienst. Nur wer klaut wird SOFORT suspendiert. Prügeln ist OK, klauen ist böse. Wenn ich also das nächte mal in meine Bank hineingehe und die mich bestehlenden Banker verhaue bleibt alles beim Alten?

Für den Bürger gilt: Stehlen (um so grösser die Beträge desto geringer die Strafe) ist tolerierbar. Gewaltdelikte werden schonungslos verfolgt (was ja auch OK ist)

Für den Staatsbeamten gilt: Stehlen ist ein No-Go (was ja auch OK ist), wenn Du allerdings jemanden sie Fresse polieren willst, dann tue das bei Demos. Deine Kollegen (und auch die Richter) werden dich da schon irgendwie rausboxen.

Irgendwas läuft bei uns – nicht erst seit heute – mächtig aus dem Ruder. Ich vermisse jegliche Verhältnismässigkeit

Polizei darf zusammenschlagen und saufen, nur bestehlen geht gar nicht

Udo Vetter weist mich gerade auf einen Fall hin, in dem ein Polizeibeamter gefälschte Quittungen ausgestellt hat um sich daran persönlich zu bereichern:

Dies sahen die Richter des Verwaltungsgerichts ebenso. Durch die Urkundenfälschung und das betrügerische Verhalten unter Ausnutzung der beamtenrechtlichen Stellung habe der Polizeibeamte eine beamtenunwürdige Haltung an den Tag gelegt, die zu einer irreparablen Beschädigung des in ihn zu setzenden Vertrauens und des Ansehens des Berufsbeamtentums geführt habe.

Stehlen und Betrügen sind „beamtenunwürdige Haltung“. Aber schlagen, saufen und randalieren hat keine disziplinarischen Folgen.

Somit ist die Polizei nicht nur eine Parallelmacht im Staate, sondern auch ein Schattenspiel. Ein normaler Bürger wird (gefühlt) endlos lange weg gesperrt, wenn er sich einer Körperverletzung schuldig machte. Bei Millionenbetrügereien (wieso muss ich jetzt an Zumwinkel denken) ist man nicht so.

Ich will den „Quittungs-Beamten“ nicht in Schutz nehmen. Ich teile die Einschätzung des Gerichts. Ich erkenne Vorsatz und all die bösen Dinge, die eine „Vertrauensperson der Gesellschaft“ sich nicht zu schulden lassen kommen darf. Nur die Verhältnismässigkeit, die vermisse ich in all den anderen Fällen.