Arbeitslose sind alles arbeitsfaule Schmarotzer

Tolle Überschrift, oder? Der Wahrheitsgehalt der Aussage ist aber deutlich bei NULL.

Wenn es in Deutschland derzeit 942.000 Arbeitsplatzangebote gibt (Quelle Tagesschau), wir aber gleichzeitig 3,617 Millionen Arbeitslose haben (Auch Tagesschau – anderer Link), dann ist zumindest für über 2 Millionen Deutsche kein Arbeitsplatz verfügbar. Dieses gilt selbst dann, wenn jeder Arbeitssuchende für jeden Arbeitsplatz und -ort qualifiziert und verfügbar wäre.

Zu der Zahl der Arbeitslosen muss man noch all diejenigen addieren, die derzeit als Arbeitslose in eine Schulung oder eine 1-Euro Stelle abgeschoben sind. Denn dann taucht man in der Statistik NICHT auf. Ebenso muss man all die Geringverdiener hinzuaddieren, die nur halbtags arbeiten oder einen vom Staat subventionierten (Hartz-IV) Arbeitsplatz haben – auch diese sind nicht in der Statistik.

Also lieber Schreier von Stammtischparolen und Medien des Axel Springer Verlages, wie kommt ihr mit diesen beiden Zahlen klar?

Wird das Bundesverfassungsgericht nun auch Mindestlöhne definieren?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unvereinbarkeit der derzeitigen Hartz-IV Regelsätze mit dem Grundgesetz festgestellt hat, sehe ich als nächstes Bedarf an einer Definition was die Höhe und die bundesweite Einführung von Mindestlöhnen angeht.

Denn wenn das Grundgesetz wie folgt interpretiert wird

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

so müsste sich daraus herleiten lassen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitangestellten ein Entgeld zahlt, dass die Ansprüche  „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht gerecht wird, sittenwidrig handelt.

Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ertragsgestaltung darauf ausgelegt ist, dass die Personalkosten des Unternehmens teilweise indirekt vom bundesdeutschen Staatshaushalt getragen wird, darf man sicher als Schmarotzer der Allgemeinheit bezeichnen. Dieses darf und kann nicht legitim sein – Ausnahme sind hierbei natürlich hoheitliche Aufgaben des Staates selbst.

Wie also ist ein Mindestlohn zu definieren?

  1. Die Grundkosten des Lebens sind durch die neuen Hartz-IV-Sätze zu definieren
  2. Zusätzlich sind Werbungskosten zu kalkulieren, wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie erhöhte Kosten für Ernährung (der Mensch verbraucht mehr Energie wenn er arbeitet, als wenn er nur Tagesthemen schaut) sowie weitere Kosten.
  3. Zur langfristigen Gesunderhaltung des Körpers und des Geistes steht einem Beschäftigten auch ein Erholungsurlaub zu. Dieses schliesst nicht 3x im Jahr Malediven ein, allerdings alle 2 Jahre ein mindestens 14-tägiger Schwarzwald, Nord- oder Ostsee Urlaub sollte finanzierbar sein.

Bei Teilzeitarbeit gilt es zu beachten, dass Teile obiger Kalkulationsansätze anteilig zu zahlen sind, während andere (z.B. Fahrtkosten) als Fixkosten in die Berechnung des Mindestlohnes einzufliessen haben.

Bei einer Einführung eines Mindestlohnes auf oben angesprochenen Standards wäre jeder Arbeitnehmer auch wieder in der Lage ein wenig mehr Kapital in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, so dass die Gesamtwirtschaft in der Lage wäre vom erhöhten Geldfluss zu profitieren.

Quo vadis Arbeitnehmer?

Früher, so damals – die ersten 20 Jahre nach dem Krieg – da ging es den Arbeitnehmern gut. Ein angestellter, ehrlicher Handwerker konnte es zu einem kleinen bisschen Wohlstand bringen. Er konnte sich Urlaubsreisen und einen PKW leisten. Das Berufsleben fing direkt nach der Schule an. Es kam vor, dass die einstellenden Betriebe direkt an der Schule „lauerten“ um Auszubildende zu werben. Als kleiner Junge hörte ich den Kampfruf der Gewerkschaften „Samstag gehört Vati mit“, mit dem die 5-Tage Woche erfolgreich erkämpft wurde. Ja, das waren Zeiten.

Und heute? Heute verdient man im schlimmsten Fall 1,50€ die Stunde und (einige!, nicht alle) Arbeitgeber führen sich auf wie Wohltäter. Gerade die letzten Tage hörte ich von einem Arbeitgeber, der seinen Angestellten eine Kündigung nahelegt, wenn sie demütig einen halben Tag Urlaub erfragen. Derselbe Arbeitgeber(Inhaber eines Kleinbetriebes), der ohnehin nur Hungerlohn zahlt und damit sein Häuschen und seine Autos finanziert. Luxus, den seine Angestellten nicht haben, denn sie werden deutlich unter Tarif bezahlt. Für solche Arbeitgeber ist die Aufstockung durch Hartz-IV eine versteckte Subvention. Das darf man nicht vergessen!

Und was ist mit den Zeitarbeitskräften? Die modernen Lohnsklaven? Ehemals als „Aushilfen, wenn es mal plötzlich eng wird“ als Retter in der Personalnot angesehen, stellen sie heute einen bedeutsamen Anteil des Personals in den grossen Konzernen. Die Konzerne haben dadurch den Vorteil, dass sie keinen Kündigungsschutz und ähnliches beachten müssen. Die Personalvermarkter hingegen vergeben Arbeitsverträge, die so kurzfristig ausgelegt sind, dass auch die Personaldienstleister keinerlei Risiko eingehen. Unterbezahlt und keine Recht, dass sind sie, unsere modernen Sklaven.

Wo führt der Weg uns weiter hin? Weiter und weiter geht es Richtung Ausbeutung der kleinen Leute. Froh kann sich schätzen, der einen fairen Arbeitgeber hat, der feste Arbeitsverträge vergibt und im Angetsllten den Menschen und nicht nur den Produktivfaktor sieht. Aber der Mittelständler, der nicht knallhart kalkuliert hat Probleme im Wettbewerb. Lohnkosten sind ein nicht zu verachtender Kostenfaktor. Expandieren tut derjenige, der seine Arbeitskräfte bestmöglichst ausbeutet – diese Schmarotzer der Gesellschaft erkennt man typischerweise an den grössten Häusern und den fettesten Autos. Finanziert durch die Arbeit derjenigen, die da ausgebeutet wurden. Ob es Arbeitskräft oder Kunden waren ist schon fast zweitrangig.