Ziercke, unbelehrbarer BKA-Chef

Der alte Meister Ziercke machte ja schon von seiner Verfassungsfestigkeit reden, als der Rolli-Fahrer noch Innenminister war. Mittlerweile begibt sich der BKA-Chef aber in Bereiche in denen er mit den Prädikaten merkbefreit und beratungsresistend belegt werden kann. Dank Udo Vetters Lawblog wurde ich auf ein Interview in der WELT mit eben diesem Zierke aufmerksam, dass doch deutlich zeigt, wes Geistes Kind dieser Mann ist.

Allein die Argumentation, warum Ziercke für Websperren ist, zeigt dass der Mann das letzte Jahr unter einem sehr grossen und sehr schwerem Stein verbracht haben muss und jegliche Informationen von sachkundigen Menschen gänzlich ignorieren kann:

Solche Stoppschilder im Netz stören die Erreichbarkeit der Webseiten, erschweren die ungewollte Konfrontation mit Kinderpornografie und die Gewinnung neuer Kunden. Sie können Tätergewinne durch rückläufige Kundenzahlen reduzieren und die Traumatisierung der dargestellten Opfer verhindern. Vor allem aber appellieren sie an das Rechtsbewusstsein der potentiellen Konsumenten. Das Unwerturteil des Rechtsstaates zum Konsum von Kinderpornografie ist ein wichtiges Signal gegen den Missbrauch von Kindern.

Dieser ganze Absatz ist (sorry) Schwachsinn, denn nur Löschungen von kriminellen (nicht unerwünschten!) Inhalten sorgt wirklich und voll umfanglich dafür, dass diese Inhalte dem Zugriff entzogen werden und mit dem Inhalt keine Erträge erwirtschaftet werden können. Dass die Internetsperren innerhalb von Minuten von wirklich interessierten Menschen umgangen werden können, hat Ziercke in den letzten 12 Monaten offensichtlich nicht begriffen.

Der folgende Absatz würde gewiss so manche Doktorarbeit in Sachen Jura beflügeln können:

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei, Lebenssachverhalte zur Abwehr von Gefahren strafrechtlich einzuordnen, im Bereich der Kinderpornografie ebenso wie bei anderen Delikten. Um jedoch mögliche Zweifel an dieser Stelle auszuschließen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass zusätzlich ein beim Bundesbeauftragten für Datenschutz einzurichtendes Expertengremium die Einträge der Sperrliste mindestens quartalweise überprüft. Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei etwas einzuordnen? Die Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft ordnen gar nichts ein, dieses Recht hat auch Gaius Zierckus Cäsar nicht. Das Recht einer Bewertung steht den Schergen der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die Polizei arbeitet zu, nimmt auf, dokumentiert und arbeitet auf Anweisungen. Aktiv werden Staatsanwälte und Richter. Dieser Grössenwahn, was die Aufgaben der eigenen Behörde angeht, ist aber nicht neu.

„Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein“. Ob und was der Gesetzgeber verbietet definieren Gesetze, welche dann von Richtern genutzt werden, um im Einzelfall zu definieren, ob oder ob nicht etwas Verbotenes vorliegt. Einer Polizeibehörde fehlt dafür sowohl die Kompetenz als auch die Ermächtigung (oder sind diesbezügliche Gesetze wieder reaktiviert?).

Herr Ziercke: Sie sind in meinen Augen mit Ihrem Amt überfordert. Sie kennen anscheinend nicht einmal Rechtsgrundlagen ihrer Behörde sowie die Abgrenzungen zu anderen Instrumentarien unseres Rechtsstaates.

Wenn Udo Vetter schreibt:

Gleiches gilt für Onlinemedien, Foren und Blogs. Das passende Verbot ist auch für Meinungsäußerungen schnell gefunden und angewandt.

kann ich mich dieser Befürchtung nur anschliessen.

Vimeo löscht „versehentlich“ im Auftrag der GVU

Gestern Abend schrieb ich schon mal darüber, dass die wahrscheinlich die GVU drei Videos von Marion Sixtus (der elektrische Reporter)  sowie den Film von von Alexander Lehmanns „Du bist Terrorist“bei Vimeo hat löschen lassen.

Bei Mario Sixtus kann man nun nachlesen:

Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen „Irrtum“, die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man „bemühe“ sich derzeit um „Aufklärung“ und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.

Es handelt sich um was bitte? Um einen Irrtum? Also kann so jeder Hans und Franz losziehen und ohne jegliche Legitimation Inhalte löschen lassen? Vielleicht sollte Matthias Leonardy sich mal mit dem BKA in Verbindung setzen. Vielleicht kann Herr Leonardy den Beamten ja mal erklären, wie so etwas geht: Inhalte löschen ohne dass man auch nur ansatzweise nachweisen muss, das man dafür legitimiert ist und ohne dass ein Straftatbestand vorliegt.

Wie gut, dass man mittels Urheberrecht noch nicht im Internet töten kann. Sonst hätten wir gewiss schon ein paar Kollateralschäden.

Wenn Sixtus schreibt

Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.

halte ich dies für keineswegs übertrieben.

Auch der Spreeblick hat etwas zu dem Thema: Eine Stellungnahme der GVU

Im Rahmen des branchenweiten Anti-Piraterie-Projekts „Portalschließungen“ wurde der Videohost Vimeo aufgefordert, vier Videos von Mario Sixtus und den Titel „Du bist Terrorist“ von Christian Lehmann zu löschen.

Sie geben es zu!

Diese Aufforderungen erfolgten irrtümlich und eine Löschung der Titel war von der GVU weder gewünscht noch beabsichtigt.

Das heisst, es passierte OHNE Kontrolle. „Aus Versehen“. Wie viele Gibabyte an Daten werden denn so täglich „aus Versehen“ von den Schergen der GVU gelöscht, OHNE dass man dies erfährt?

Deshalb ging gestern um 22:59 Uhr eine weitere Mail an den Host Vimeo mit der Bitte, die Links zu den fraglichen Titeln wieder zu aktivieren.

Moment? „Links aktivieren“? Schrieben die nicht oben etwas von „Löschung“? Sollten die Inhalte gelöscht worden sein (und nicht nur aus dem Zugriff genommen) dann wird man als Anbieter nicht einfach wieder aktivieren können.

Das Projekt „Portalschließungen“ richtet sich nicht gegen einzelne Hosts und somit nicht gegen Vimeo.

Vimeo ist ja auch nur „Mitausführer“. Opfer sind Sixtus, Lehmann und all die unbekannten Nutzer.

Vielmehr werden ausgesuchte Portalseiten bekämpft, die als zentrale Plattformen zur Verteilung von illegal ins Internet gestellten urheberrechtlich geschützten Filmen identifiziert wurden. Die aktuelle Aktion richtete sich gegen die Portalseite „Monsterstream“. Neben den zahlreichen Links zu aktuellen Kinofilmen und TV Serien waren dort auch solche zu den genannten Titeln gepostet. Diese sind versehentlich mit erfasst worden. Die Ursache dafür wird gerade analysiert.

Diese ganze Aktion stinkt so masslos nach Dilettantenarbeit, dass ich mich frage welche Volltrottel diesen Westentaschendiktatoren auch noch Geld für solche perfiden Aktionen zur Verfügung stellt.

Die GVU beschreibt sich selbst auf Ihrer Webseite als:

Die GVU deckt Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film – und Entertainmentsoftware auf und unterstützt die Strafverfolgungsbehörden.

dann können die Damen und Herren ja jetzt prima in eigener Sache tätig werden. Aber DAS wird garantiert nicht passieren.

Warum die Verantwortlichen der Deepwater Horizon Mörder sind

Dieses Video sollte man den BP Verantwortlichen jeden Tag direkt nach dem aufwachen und vor dem schlafengehen zeigen.

httpv://www.youtube.com/watch?v=pxDf-KkMCKQ

Und wenn dann immer noch gefragt wird, wie ich darauf komme, dass die Verantwortlichen dieser riesengrossen Sauerei Mörder sind, der darf sich gern diese Bilder anschauen. VORSICHT: Nicht beim Essen oder auf nüchternem Magen.

Wenn ich nun davon ausgehe, dass alle Lebewesen auf diesem Planeten die gleiche Existensberechtigung haben, dann sind die Verantwortlichen dieser Katastrophe gleichzusetzen mit den Schergen der Nazi. Ich möchte keineswegs das Leid der Juden, Schwulen, Sinti, Roma und anderer Verfolgter schmälern. Nichts liegt mir ferner als dieses. Aber wenn ich mir vorstelle wie viele Lebewesen im Golf von Mexiko sterben, weil ein paar skrupellose Menschen den persönlichen Profit über den Wert von Tausenden von Lebewesen stellen, dann frage ich mich, ob die Todesstrafe in den USA auch für Verantwortliche eines solchen Massakers an der Natur Anwendung findet. Oder zumindest eine mehrfache(!) lebenslange Freiheitsstrafe  zu erwarten ist.

Am Ende aber werden die Verantwortlichen sich auf ihren Luxusyachten zur Ruhe setzen und sich über die Deppen totlachen deren Leben sie ruinierten.

Via Fefe. Und einen Gruss an Enno 🙂