E-Post – Marketing auf allen Kanälen

Ich wüsste nur zu gern, welchen Etat die Post in Sachen Marketing für das Produkt E-Post veranschlagt hat und gerade verbrennt investiert.

Nicht genug, dass die Pixelpark AG aus Berlin anscheinend massiv versucht Blogger zu beeinflussen um ein positives Bild in der Blogger-Szene zu erstellen. Seit kurzem sind nun auch Angestellte der Post (zumindest gibt sich z.B. Amir Khanzadeh als „vom Serviceteam E-POSTBRIEF“ aus) dabei mit Kommentaren in Blogs und Foren das Bild in der Öffentlichkeit zu beeinflussen.

Was hätte aus der E-Post werden können, wenn man das Kapital welches man jetzt zur Schadensbegrenzung und -minimierung ausgibt, gleich in Produktentwicklung gesteckt hätte. Oder anders: Was hätten die Kunden der Brief- und Paketpost an Zustellgebühren sparen können, wenn man von vorn herein – mittels Marktforschung – festgestellt hätte, dass dieses Produkt ein Totgeburt ist.

DE-Mail von Telekom und anderen (inkl. Regierungsbeteiligung), bietet das gleiche Grundgerüst, ist ausgereifter und hätte vielleicht mit einem ADD-ON der Briefzustellung (als externe Dienstleistung der Post AG) aufgewertet werden können.

Jetzt allerdings wirft die Post weiterhin Geld aus dem Fenster, um ein weitestgehend unausgegorenes Produkt künstlich am Leben zu erhalten. An der Stelle befindet sich die Post AG im Schulterschluss mit den Holzmedien, die ebenfalls nicht den blassesten Schimmer haben, wie sie ihr veraltetes Kerngeschäft irgendwie in das neue Zeitalter transportieren können.

Ziercke, unbelehrbarer BKA-Chef

Der alte Meister Ziercke machte ja schon von seiner Verfassungsfestigkeit reden, als der Rolli-Fahrer noch Innenminister war. Mittlerweile begibt sich der BKA-Chef aber in Bereiche in denen er mit den Prädikaten merkbefreit und beratungsresistend belegt werden kann. Dank Udo Vetters Lawblog wurde ich auf ein Interview in der WELT mit eben diesem Zierke aufmerksam, dass doch deutlich zeigt, wes Geistes Kind dieser Mann ist.

Allein die Argumentation, warum Ziercke für Websperren ist, zeigt dass der Mann das letzte Jahr unter einem sehr grossen und sehr schwerem Stein verbracht haben muss und jegliche Informationen von sachkundigen Menschen gänzlich ignorieren kann:

Solche Stoppschilder im Netz stören die Erreichbarkeit der Webseiten, erschweren die ungewollte Konfrontation mit Kinderpornografie und die Gewinnung neuer Kunden. Sie können Tätergewinne durch rückläufige Kundenzahlen reduzieren und die Traumatisierung der dargestellten Opfer verhindern. Vor allem aber appellieren sie an das Rechtsbewusstsein der potentiellen Konsumenten. Das Unwerturteil des Rechtsstaates zum Konsum von Kinderpornografie ist ein wichtiges Signal gegen den Missbrauch von Kindern.

Dieser ganze Absatz ist (sorry) Schwachsinn, denn nur Löschungen von kriminellen (nicht unerwünschten!) Inhalten sorgt wirklich und voll umfanglich dafür, dass diese Inhalte dem Zugriff entzogen werden und mit dem Inhalt keine Erträge erwirtschaftet werden können. Dass die Internetsperren innerhalb von Minuten von wirklich interessierten Menschen umgangen werden können, hat Ziercke in den letzten 12 Monaten offensichtlich nicht begriffen.

Der folgende Absatz würde gewiss so manche Doktorarbeit in Sachen Jura beflügeln können:

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei, Lebenssachverhalte zur Abwehr von Gefahren strafrechtlich einzuordnen, im Bereich der Kinderpornografie ebenso wie bei anderen Delikten. Um jedoch mögliche Zweifel an dieser Stelle auszuschließen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass zusätzlich ein beim Bundesbeauftragten für Datenschutz einzurichtendes Expertengremium die Einträge der Sperrliste mindestens quartalweise überprüft. Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei etwas einzuordnen? Die Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft ordnen gar nichts ein, dieses Recht hat auch Gaius Zierckus Cäsar nicht. Das Recht einer Bewertung steht den Schergen der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die Polizei arbeitet zu, nimmt auf, dokumentiert und arbeitet auf Anweisungen. Aktiv werden Staatsanwälte und Richter. Dieser Grössenwahn, was die Aufgaben der eigenen Behörde angeht, ist aber nicht neu.

„Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein“. Ob und was der Gesetzgeber verbietet definieren Gesetze, welche dann von Richtern genutzt werden, um im Einzelfall zu definieren, ob oder ob nicht etwas Verbotenes vorliegt. Einer Polizeibehörde fehlt dafür sowohl die Kompetenz als auch die Ermächtigung (oder sind diesbezügliche Gesetze wieder reaktiviert?).

Herr Ziercke: Sie sind in meinen Augen mit Ihrem Amt überfordert. Sie kennen anscheinend nicht einmal Rechtsgrundlagen ihrer Behörde sowie die Abgrenzungen zu anderen Instrumentarien unseres Rechtsstaates.

Wenn Udo Vetter schreibt:

Gleiches gilt für Onlinemedien, Foren und Blogs. Das passende Verbot ist auch für Meinungsäußerungen schnell gefunden und angewandt.

kann ich mich dieser Befürchtung nur anschliessen.

Die ULTIMATIVE EPetition

Es gibt Dinge die sind einfach zu simpel, als dass man auf die Idee kommt sie zu tun. Der Heilige Fruchtsalat hat eine so einfache Sache gefunden. Eine Petition zur Abschaffung der derzeitigen Epetitionen:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass 1.) die Website epetionen.bundestag.de vorerst deaktiviert wird, damit verbunden 2.) der Online- Petitions- Service des Bundestages vorerst ausgesetzt wird und 3.) die dafür aufgewendeten finanziellen Mittel zur Evaluierung wirksamerer direkter demokratischer Partizipationsmöglichkeiten der BürgerInnen der Bundesrepublik in Zeiten der „Digitalen Revolution“ in einem offenem Forum mit allen im dt. Bundestag vertretenen Parteien eingesetzt wird.

Begründung

Dies geschehe aus folgenden Gründen:

Online- Petitionen an den Deutschen Bundestag sind sinnvoll, aber in ihrer jetzigen Form wertlos, da
1.) sie nicht mit der ihnen gebührenden Ernsthaftigkeit von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages behandelt werden und demnach der politische Willensbildungsprozess der Petenten meist nicht honoriert wird
2.) sie nicht in einer Sitzung des Deutschen Bundestages behandelt werden, sondern von einem Petitionsausschuss, auf dem selten bis nie öffentliche Aufmerksamkeit liegt, wodurch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien in der Lage sind, ihnen unangenehme Themen leicht zu übergehen
3.) die Einflussnahme der BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland durch Petitionen auf legislative Entscheidungen des Deutschen Bundestags gegen Null tendiert. Dies wäre z.B. durch verpflichtende Anhörungen im Sitzungen des Bundestag, bzw. spezifischer Fachausschüsse u./o. durch ein Vetorecht für legislative Beschlüsse des Deutschen Bundestags ab einer zu evaluierenden Anzahl an Stimmen zu ändern
4.) der Deutsche Bundestag nicht die ausreichenden Mittel zur Verfügung stellt, um eine reibungslose Funktionstüchtigkeit des Petitionsservers bei ständig steigenden Petentenzahlen auf Dauer zu gewährleisten
5.) die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien eklatante Defizite im Umgang mit den „Neuen Medien“ aufweisen, was direkte Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Online- Petitionsangebots des Deutschen Bundestags hat
6.) aus der Erfahrung der vergangenen Jahre bekannt ist, dass es momentan mehr Sinn hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen ein Gesetzesvorhaben einzuleiten, als sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden
7.) der Deutsche Bundestag u.U. still und heimlich den Online- Petionsdienst abschalten lässt OHNE über sinnvoller organisierte direkte Partizipationsmöglichkeiten für die BürgerInnen zu diskutieren
8.) die Möglichkeit zur Partizipation über mobile Endgeräte wie Handys und Smartphones nicht möglich ist. Vgl: 82,8 Millionen Handys in Deutschland nach BITKOM, August 2006 (also wahrscheinlich 80%-90% der Bevölkerung) zu 60% Internetanschlüssen in deutschen Haushalten nach Wikipedia – eine signifikante Steigerung der Petentenzahlen in Deutschland wäre dadurch möglich
9.) sie keine wirklich positive Entwicklung, weg von der momentanen Politikverdrossenheit in Teilen der Bevölkerung, erreichen kann
10.) der Deutsche Bundestag diese Petition, selbst wenn sie 50.000 Petenten erreicht um im Petitionsauschuss angehört wird, nicht ernsthaft behandeln wird

Ich kann nur sagen: Hut ab. Denn dass diese ganze Petitionsscheisse nichts bringt, haben wir spätestens bei der Petition gegen die Internetsperren gesehen. Was will man auch in einem Land erwarten, in dem selbst Volksabstimmungen von den Volksverrätern Volksvertretern geflissentlich ignoriert werden? Das einzige Mittel, dass uns bleibt sind die Wahlen, solange diese am grundsätzlichen System in diesem Lande bitte nichts verändern.