Mit Bender verließ der Qualitätsjournalismus das ZDF

Der Begriff Qualitätsjournalismus ist ja (nicht nur) in diesem Blog mittlerweile ein Schimpfwort. Was wird nicht alles Qualität genannt, nur weil ein traditionsreicher Name auf der Verpackung steht.

Eine schwere Schlappe in Sachen Qualität muß nun auch das ZDF hinnehmen, in dessen Onlineangebot sich folgender Artikel vonPatricia Wiedemeyer findet:

Nach bereits zwei Klicks kann man im Internet Kinderpornos anschauen. Es wird  höchste Zeit, etwas dagegen zu tun. Die EU-Kommission will nun endlich kinderpornografische Seiten im Internet sperren lassen. (Hervorhebungen von mir)

Da schein die Frau Wiedemeyer die letzten Monate aber unter einem sehr großen und schweren Stein in ihrem „Auslandsstudio Brüssel“gesessen haben. Wie kann ein Reporter als Journalist für einen grossen deutschen Sender die Lösch- und Zensurdiskussion gänzlich verschlafen haben?

Die tiefgehenden Fähigkeiten der Frau Wiedemeyer im Bereich Internet lassen sich auch ablesen, wenn Sie einen Artikel veröffentlicht, in dem folgender Link integriert ist

Gegner der Internetsperrenbefürchten eine weitergehende Zensur im Netz.

NEIN, den habe nicht ich so verhunzt, der ist so im Original zu finden.

Gerade von russischen Providern kommen aber viele kinderpornografische Seiten.

und was ist mit dem grossen Anteil der Hoster in den USA und Deutschland? Auch in Russland ist Kinderpornografie verboten.

So könnte Europa der Welt ein Vorbild sein und zeigen, dass der Schutz der Kinder über allem anderen steht.

Sogar über dem Menschenverstend, der Vernunft, dem Technikverständnis und nicht zuletzt der Freiheit.

Vielleicht sollte Frau Wiedemeyer weiterhin von Brüsseler Kaffeekränzchen der Lobbyvereine berichten – da kann man nicht SO tief in die Scheisse greifen. (Das hätte ich genau SO auch geschrieben, wenn anstelle von Frau Wiedemeyer ein Mann diesen inhaltlichen Schwachsinn von sich gegeben hätte).

Herr Bender, wir vermissen Sie jetzt schon – schmerzhaft

Verbraucher und Produzentenrechte – Urheberrecht

Rechte – ein sehr schwieriges Thema. Denn es gehören immer zwei dazu. Recht ist die Definition einer Ordnung, die beide Seiten eines Verhältnisses fair behandelt (so sollte es sein).

Manchmal wird Recht auch nahezu pervertiert. Gerade gestern las ich im Lawblog, dass Menschen die bereits mit dem Gesetz im Konflikt sind weniger wert sind, als unbescholtene Bürger:

Für den Überfall auf den Dealer hat das Landgericht Essen nach einem Bericht der WAZ genau unterschieden. Minder schwerer Fall – auch weil das Opfer kein unbescholtener Bürger ist. “Milieutat.”

das heisst, wenn ich dem Dieter Althaus (Ja, DER Dieter Althaus) eine aufs Maul haue, wird fällt das Strafmass geringer aus, als wenn mir jemand eine aufs Maul haut. Schliesslich bin ICH nicht vorbestraft.

Ich wollte aber (ja ich schweifte ab) auf die Rechte der Urheber hinaus. Denen gegenüber stehen die Rechte der Verbraucher und der Verwerter. Verbraucher ist jeder, der ein Musikstück hört, ein Buch liest oder einen Film schaut. Aber nicht nur das hören und lesen eines Werkes kann zu meinen Rechten als Verbraucher gehören, auch das anfertigen von Kopien. Früher haben wir am Radiorekorder (ja, so hiessen diese Teile) gesessen und Wolf Dieter Stubels „Internationale Hitparade“ (Direkt vom Plattenteller) verfolgt um „unsere Favoriten“ auf Kasette auszunehmen. Was ärgerten wir uns wenn das Verkehrsstudio da rein rauschte. NIEMAND hasste geisterfahrer so sehr wie wir!

Damals konnten wir die so erstellten „Privatkopien“ bis zu sieben mal für Freunde und Bekannte (unentgeltlich) weiterkopieren. Heute sieht die Welt anders aus. Heute kann es passieren, dass unser Datenträger einfach gelöscht wird, weil der Rechteinhaber es so möchte. Man wacht morgens auf und die Bücherregale sind leer – schwups. Dank DRM ist sowas nicht ganz abwegig.

Ich will hier nicht gegen Autoren, Musiker und andere schöpferisch tätige Menschen argumentieren. Ich habe einige aus dieser Zunft in meinem Bekannten und Freundeskreis und habe ein soziales Interesse daran, dass diese Menschen von Ihrer Begabung leben können. Schliesslich nutzt es mir etwas, wenn der Musiker Musik macht, die mich erfreut. Besser als wenn er in der Fabrik oder beim Radio arbeiten muss, weil er mit der Musik kein Geld verdienen kann.

Wenn ich aber bei Heise lese:

Deshalb will die künftige Regierung „den rechtlichen Rahmen für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums“ weiter stärken sowie sich international „für wirksame Maßnahmen gegen die weltweite Marken- und Produktpiraterie einsetzen“.

frage ich mich, welche Lobby diesbezüglich tätig ist. Sind es die Musiker, oder diejenigen die heute schon viel mehr Ertrag mit den Werken verdienen als die Schöpfenden selbst? Um wessen rechte geht es wirklich? Oben schrieb ich von zwei Seiten eines Vertragsverhältnisses – hier haben wir aber drei aktive Fraktionen: Die Schaffenden, die Verbraucher und dazwischen einen Moloch der Musikindustrie der nur mittels Marketing und Verwaltung eine (immer kleiner werdende) Daseinberechtigung hat.

WENN unsere neue Regierung etwas wirklich sinnvolles tun möchte, wäre sie gut beraten die Rechte der Musiker und der Verbraucher nicht aus dem Auge zu verlieren! Zur Kultur gehört auch der freie Zugriff auf dieselbe. Nur daraus erwächst Bildung und weitergehende Kultur.

Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes