Für die GEMA bedeutet WELTWEIT soviel wie „Überall, mit Ausnahme Deutschland“

Die Gema haut mal wieder so richtig drauf. Eine US-Künstlerin erstellt ein Video, und bezahlt auch für die Nutzungsrechte der in dem Video genutzten Musikstücke. Gültigkeit der Rechte: Weltweit. Wobei Deutschland offensichtlich – in den Augen der GEMA – sich nicht mehr auf dem Planeten Erde befindet, denn die GEMA lässt den Zugriff auf das Video für deutsche Benutzer sperren: Wegen der angeblich nicht vorhandenen Rechte.

httpv://www.youtube.com/watch?v=LpTPTQ3e0Jg

Wann wird diesem Wildwuchs endlich ein Riegel vorgeschoben?

Dementieren und dann den Fakten erliegen

Tja, Nestle und Milchpulver, das ist ja nun eine alte Geschichte.

Schon in den 70er Jahren wurde Nestle vorgeworfen, Mütter vom Stillen abzuhalten, um ihr Milchpulver zu verkaufen – welche dann mit nicht sauberem Wasser (woher nehmen im tiefsten Afrika) zu einer erhöhten Sterblichkeit von Babys und Kleinkindern führte. Dann hat Nestle anscheinend die Globalisierungsgegner von Attac infiltriert und nun ist man – na klar, bei Milchpulver ist Nestle natürlich dabei – in den Milchpulverskandal in China involviert.

Melamin, über das man in Wikipedia lesen kann:

Um die illegale Streckung von Milchpulver und anderen Milchprodukten durch bislang noch unbekannte Stoffe, aber auch Wasser, zu verdecken, wurde von chinesischen Molkereien und Babynahrungsherstellern dem Milchpulver Melamin zugesetzt. Dieses Verfahren ließ den Stickstoffgehalt als normal erscheinen. Die Bestimmung des Stickstoffgehalts nach Kjeldahl (Kjeldahlsche Stickstoffbestimmung) wird in der Lebensmittelanalytik als einfache, aber unspezifische Methode zur Ermittlung des Proteingehalts verwendet. Die für Nieren giftige Wirkung von Melamin führte im September 2008 in China zum Tod von vier Säuglingen und durch Nierenstein-Bildung zur Erkrankung von fast 53.000 Kindern. Melamin wurde außerdem in Milchfertigprodukten und gewöhnlicher Flüssigmilch nachgewiesen

Na, ist doch klasse. Ich frage mich, ob der Melamin-Test in China nur gemacht wurde, WEIL eben so viele Babys erkrankten und ob man vielleicht auch in anderen Länder fündig werden kann.

Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes