Das seltsame Rechtsverständnis unseres Bundespräsidenten

Unser Bundespräsident Horst Köhler moniert,

dass die Politik strittige Fragen immer häufiger nach Karlsruhe verweist, anstatt sie selbst zu lösen. (Tagesschau)

da bin ich generell sogar bei ihm. Wenn die Aussage aber wie folgt fortgesetzt wird:

Wer etwas nicht erreiche, rufe das Bundesverfassungsgericht an, sagte Köhler bei einem Festakt zur Einführung des neuen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. „Aber das Bundesverfassungsgericht ist nicht gedacht als Ersatz für Politik“, fügte das Staatsoberhaupt hinzu. Es sei eine „Anomalie demokratischer Politik“, wenn eine im Parlament überstimmte Minderheit versuche, „ihre politische Konzeption via Karlsruhe doch noch zu Gehör oder gar zur Durchsetzung zu bringen, obwohl sie weiß, dass sich die fragliche Mehrheitsentscheidung aller Wahrscheinlichkeit nach in den Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten hielt“,

frage ich mich, ob unser Bundespräsident nur die Statistik „Wie viele Entscheidungen gehen vor das Bundesverfassungsgericht“ studiert hat, wo sicher ein bemerkenswerter Anstieg in den letzten Jahren zu beobachten ist. Denn wenn unser Bundespräsident auch die Statistik „Wie oft wurden Entscheidungen der Regierung nachträglich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig abgewiesen/zur Änderung angemahnt“ auch gelesen hat, dann wird er festgestellt haben, dass es gerade in diesem Bereich einen Anstieg zu beobachten gibt, der den Bürger fragen lässt: „Kennen unsere Politiker eigentlich unsere Verfassung“.

Auch wenn der Rest der Rede Köhlers wohl „anständiger“ war, so erwarte ich eher einen Rüffel an die Politiker ohne Verfassungskontakt, als an diejenigen die eben genau dieses einklagen.

Nicht nur wegen der Hartz-IV Betrachtungen mag ich das Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist leider zu oft die letzte Bastion der Menschenrechte und auch der Menschenwürde in diesem Land. Wahrscheinlich bekommen unsere Regierenden pickligen, eitrigen Ausschlag, wenn sie an das letzte Korrektiv in unserem Staat denken, der ihnen allzu oft in ihre lobbygesteuerten Bemühungen fährt, die in der Bundesrepublik lebenden Menschen zu unterdrücken und zu kontrollieren.

So sind die derzeitig laufenden Untersuchungsergebnisse und Bewertungen der Karlsruher Richter nur ein weiteres Detail der Perversion unseres „Rechtsstaates“.

Wusstet ihr, wie der Hartz-IV Regelsatz ermittelt wird?

Das Statistische Bundesamt befragt, wie es zu seinen Aufgaben gehört, die Verbraucher über ihre Ausgaben für die lebensnotwendigen Dinge – und erstellt daraus die Verbrauchsstatistik. Der Hartz-IV-Gesetzgeber nahm nun daraus die Verbrauchsdaten der unteren zwanzig Prozent der Einkommensbezieher, und strich einzelne Positionen daraus ganz heraus oder machte kräftige Abschläge – weil angeblich Dinge enthalten sind, die der Hartz-IV-Mensch nicht braucht. Näher geprüft hat das der Gesetzgeber aber nicht.(Hervorhebung von mir)

klärt die Süddeutsche auf. Das hervorgehoben, kleine, unscheinbare Detail birgt allerdings Potential, denn erst mit folgendem:

Umstritten war in Karlsruhe aber auch grundsätzlich, ob die Vergleichsgruppe, die kein Hartz IV bezieht, überhaupt ein geeigneter Maßstab für die Definition des Existenzminimums ist. So fragte Verfassungsrichter Johannes Masing, ob ein niedriges Einkommen heute das Existenzminimum decken könne, solange es keine Mindestlöhne gebe. (Quelle TAZ)

kann man das Ausmass der Statistikperversion begreifen. Denn als Einkommensbezieher gelten AUCH diejenigen Arbeitnehmer, die mit einem so niedrigen Gehalt auskommen müssen, dass sie selbst Anspruch auf Hartz-IV hätten. Im worst-case wird also der Hartz-IV Regelsatz wie folgt errechnet:

  • Man nehme eine Menge X an Hartz-IV Beziehern
  • Man kürze deren zur Verfügung stehende Einkommen um y%
  • Man erhält den zukünftigen Regelbetrag der Hartz-IV Bezieher.

Wer an dieser Stelle noch nicht kotzen muss, hat wahrscheinlich einen Magen der auch in der Lage ist Granit zu verdauen.

Verfassungsgericht: Bundesregierung hat gegen das Grundgesetz verstossen

Wer es immer noch nicht wahrhaben will, hat es nun vom Bundesverfassungsgericht schriftlich erhalten:

Die Bundesregierung hat mit ihren Beschränkungen der Aufklärungsarbeit im BND-Untersuchungsausschuss gegen das Grundgesetz verstoßen, entschied Karlsruhe.

schreibt die Sueddeutsche Zeitung. Ich frage mich, wann die Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht abschafft. Das steht ja offensichtlich nur den Bemühungen zu mauscheln und das Volk zu unterdrücken massiv im Weg.