SIEG für die Demokratie! Wahlcomputer sind verfassungswidrig!

Hach, lass dich umarmen oh Du Verfassungsgericht! Es gibt Tage – die sich in letzter Zeit häufen – in denen liebe ich diese Institution der Demokratie. Natürlich drängt sich unwillkürlich die Frage auf warum das Verfassungsgericht immer häufiger die Scheisse wegbüglen muss, die sich unsere (von uns gewählten!) Politiker als Gesetz gemeisselt haben lassen. Aber sei es drum. Es gibt ihn, den „Schiedsrichter der Gerechtigkeit“

Wie Sueddeutsche:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel.

Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe „zuverlässig“ prüfen können, ob die Stimme vom Computer „unverfälscht“ erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.

FAZ:

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 war verfassungswidrig, denn die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich.

Spiegel:

Deutsche Wähler werden bis auf weiteres mit Papier und Bleistift abstimmen: Das Verfassungsgericht hat die zuletzt bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Die bisherige Technik habe Mängel, sei zu schwer zu kontrollieren.

schreiben ist somit erstmal Schluss mit der Möglichkeit des Gemauschels. Ein grosser Sieg für uns alle, den wir auch dem Einsatz des CCC zu verdanken haben.

Hans-Peter Uhl (CSU) zeigt, wie man sachlich argumentiert

Im Blog der TAZ gibt es vorab ein „Best of“ eines Telefoninterviews mit dem CSU-Politiker. Ich muss sagen, es ist wirklich spektakulär:

“Mit diesem linken Gerülpse aus Sachsen lässt sich doch nichts anfangen.”

“Da ist ein Klischee auf das andere gestapelt worden: Wir sind gut und wir sind frei. Damit lässt sich doch nichts anfangen. Mit den Verfassern solcher Pamphlete kann man nicht reden.”

“Mit der bundes-SPD haben wir seit Jahren über jedes Komma verhandelt. Und dann kommt da dieses Papier auf Stammtischniveau aus Sachsen. Das lohnt nicht einmal das Lesen.”

“Platter geht es nicht.”

“Die Bundes-SPD hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Unsere Gesprächspartner waren ja nicht irgendwelche Wichtigtuer aus Sachsen, sondern Profis.”

“Die Online-Durchsuchung muss natürlich im Gesetz bleiben, alles andere ist großer Quatsch.”

“Gegen das Gesetz wird in Karlsruhe geklagt. Und das oberste deutsche Gericht wird uns bestätigen, dass es verfassungsgemäß ist. Und dann kommt irgendwer daher, und reißt die Aufbauarbeit vieler Jahre einfach ein.”

“Es kann natürlich sein, dass das Gesetz in den Vermittlungsausschuss wandert. Dort sitzen dann Profis, mit denen man einige Punkte vernünftig diskutieren kann. Das hat dann nichts mit dem aus Sachsen kommenden Plattheiten zu tun. Da werden wir uns einigen können.”

“Es ist noch zu früh, um zu sagen, welche Punkte für uns eventuell noch einmal verhandelbar sind.”

Danke liebe SPD aus Sachsen! Einmal natürlich, dass ihr wahrscheinlich dieses unsägliche BKA-Gesetz kippen werdet und zum zweiten dafür, dass ihr es schafft, dass sich der Uhl so ehrlich – und offensichtlich ohne nachzudenken – äussert. Dieses Interview hat den gleichen „Sprengstoff“ in sich, wie die Sperrung von Wikipedia durch den Lutz Heilmann.

Ich muss gleich mal zum Ortopöden – mir tut der Hals weh, vom kopfschütteln, ob dieser Aussagen