Das seltsame Rechtsverständnis unseres Bundespräsidenten

Unser Bundespräsident Horst Köhler moniert,

dass die Politik strittige Fragen immer häufiger nach Karlsruhe verweist, anstatt sie selbst zu lösen. (Tagesschau)

da bin ich generell sogar bei ihm. Wenn die Aussage aber wie folgt fortgesetzt wird:

Wer etwas nicht erreiche, rufe das Bundesverfassungsgericht an, sagte Köhler bei einem Festakt zur Einführung des neuen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. „Aber das Bundesverfassungsgericht ist nicht gedacht als Ersatz für Politik“, fügte das Staatsoberhaupt hinzu. Es sei eine „Anomalie demokratischer Politik“, wenn eine im Parlament überstimmte Minderheit versuche, „ihre politische Konzeption via Karlsruhe doch noch zu Gehör oder gar zur Durchsetzung zu bringen, obwohl sie weiß, dass sich die fragliche Mehrheitsentscheidung aller Wahrscheinlichkeit nach in den Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten hielt“,

frage ich mich, ob unser Bundespräsident nur die Statistik „Wie viele Entscheidungen gehen vor das Bundesverfassungsgericht“ studiert hat, wo sicher ein bemerkenswerter Anstieg in den letzten Jahren zu beobachten ist. Denn wenn unser Bundespräsident auch die Statistik „Wie oft wurden Entscheidungen der Regierung nachträglich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig abgewiesen/zur Änderung angemahnt“ auch gelesen hat, dann wird er festgestellt haben, dass es gerade in diesem Bereich einen Anstieg zu beobachten gibt, der den Bürger fragen lässt: „Kennen unsere Politiker eigentlich unsere Verfassung“.

Auch wenn der Rest der Rede Köhlers wohl „anständiger“ war, so erwarte ich eher einen Rüffel an die Politiker ohne Verfassungskontakt, als an diejenigen die eben genau dieses einklagen.