Auch bei Wasserkosten kochen uns Staat und Wirtschaft ab

Wer glaubt, dass die Verknappung des Trinkwassers oder steigende Kosten der Trinkwassergewinnung die Preise für den Endverbraucher steigen lassen, der irrt gewaltig. Zumindest wenn er aus Berlin kommt.

Wie der Berliner Senat – damals mit CDU mit Eberhard Diepgen als Regierender Bürgermeister –  den Berliner Bürgern das Geld aus der Tasche zieht um die Gewinne der Privatwirtschaft zu unterfüttern hat die TAZ aufgedeckt.

Geheime Verträge zeigen: Berlin hat bei der Privatisierung seiner Wasserbetriebe den Käufern hohe Gewinne garantiert – auf Kosten der Verbraucher

und veröffentlicht einen Vertrag(PDF) aus dem Jahre 1999 zwischen dem Land Berlin und

  • RWE Aqua GmbH
  • Compagnie Generale des Eaux Deutschland GmbH
  • Allianz Capital Partners GmbH
  • BWB Beteiligungs AG (Vormals RWE/Vivendi Beteiligungs GmbH)
  • BWB Holding Aktiengesellschaft
  • RWE Umwelt AG
  • Vivendi S.A.

Ja genau RWE – die Firma, die mit Atomstrom gerade wieder Milliarden Zusatzgewinne auf Kosten der Bürger einstreicht – und auch der Allianz Konzern ist wieder einmal dabei.

Im TAZ-Blog liest man:

Die Verträge dokumentieren, wie das Land Berlin den privaten Anteilseignern eine Gewinngarantie eingeräumt hat, die selbst das Landesverfassungsgericht nicht aushebeln konnte. Die ganze Geschichte über die Verträge steht an diesem Wochenende in der sonntaz: Wie es in den Neunzigerjahren zur Vereinbarung solcher Konditionen kam, wie hoch die Gewinne für die privaten Anteilseigner gestiegen sind und was die damals verantwortliche Finanzsenatorin heute über das Geschäft sagt. Die sonntaz gibt es an jedem gut sortierten Kiosk oder per Wochenendabo. Und die Sache mit der Gewinngarantie funktionierte so:

(weiter im TAZ-Blog 🙂

Anmerkung: Seit 2001 isr Eberhard Diepgen nicht mehr aktiv als Politiker tätig und verdient sein Geld als Anwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Ob da elf Jahre nach diesem Deal immer noch Aufträge von den oben genannten Firmen bei Diepgen auf dem Tisch landen? Wäre ja blöd wenn nicht…

Erst sind wir alle Terroristen, dann alle pädophil

Bei F!XMBR stolpere ich gerade über eine Geschichte, deren Wahrheitsgehalt ich zwar nicht prüfen kann, die aber – so ich uns deutsches Volk von Angsthasen, Duckmäuser und Denunzianten kenne- sehr wohl wahr sein kann. Wir Bürger lösen nicht nur wegen vergessener Taschen einen Großalarm der Polizei aus, auch wir geraten auch in den Denunziationsmodus, wenn ein Kind mal mit seinem Onkel schwimmen geht.

Christian erkennt

RTL2 und BILD mit den Protagonisten Stephanie zu Guttenberg, Udo Nagel und die Werbepartner für «Tatort Internet», Xavier Naidoo und Til Schweiger, möchten vielleicht nicht, dass Panik verbreitet wird. Doch genau das wird in Kauf genommen — und die Denunziation ist dabei dann schon fast ein Kollateralschaden. Es ist an der Zeit, dem Spuk ein Ende zu bereiten.

Dem ist nicht – rein gar nichts – hinzuzufügen. Werft diese Trolle endlich in die Bedeutungslosigkeit zurück in die sie gehören. Sie haben schon mehr gesellschaftlichen Schaden angerichtet, als die Täter, die sie versuchen zu stellen. Denn JEDER junge Mensch hat auch ein Anrecht auf eine ungestörte und vor allem unverstörte Kindheit. Auch so definiert man Freiheit – auch mal mit dem Onkel baden oder nackich am Strand rumtollen. Ihr verkarsteten Vollhonks seid doch schlimmer als die Taliban, die ihr bekämpft, weil sie das Volk und die Freiheit der Bürger einschränken.

Wehe Du bist schuldlos

In unserem Staat darf man alles tun: Steuern hinterziehen, Rechtes Gedankengut verbreiten, Mitarbeiter überwachen oder als Polizist harmlose Demonstranten verprügeln. All das wird keine Restriktionen nach sich ziehen.

Aber WEHE Du bist schuldlos, dann bist Du dran!

Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung – und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien.

schreibt der Spiegel in einer Story, die man eher als verkehrte Welt Geschichte aus dem Hirn eines drogenverseuchten Schriftstellers erwarten würde, denn als Realsatire aus der Bananenrepublik Deutschland.

Kurz:

Denn in dem Brief stand: Weil der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass die von der Bundesanwaltschaft beantragte Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war, sei der Antrag auf Entschädigung abgelehnt. „Eine Entschädigungspflicht“ bestehe nur „für Schäden, die durch rechtmäßig vollzogene vorläufige Strafverfolgungsmaßnamen entstanden sind“.

Der Staat kommt also nur für Kosten auf, wenn er alles richtig gemacht hat. Sollte der Polizei- und Überwachungsstaat komplett durchdrehen, so darf er dieses straflos tun?

OK, wollen wir mal nicht so sein. Deckt sich ja mit unser aller Erfahrung, dass die Verfahren gegen Prügelpolizisten auch eingestellt werden. Der Staat darf das. Aber WEHE Du spukst ein Kaugummi auf den Fußweg – dann gibt es auf die Fresse!