Die Bahn AG: Vertragssicherheit mit Grube #S21

Der Spiegelfechter hat sich einmal mit der Aussage des Bahnchefs Rüdiger Grube auseinandergesetzt, dass es – aus rein vertragsrechtlicher Sicht – gar kein Ausstiegsszenario aus dem Projekt S21 geben kann. Der wichtigste Teil der Ausarbeitung von Jens Berger ist folgender:

Verträge, bei denen sich die entscheidenden Umstände geändert haben, welche die Geschäftsgrundlage bilden, sind nach deutschem Recht änderbar und – als Ultima Ratio – auch einseitig kündbar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich dieser Grundsatz im § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) wieder, auch das – für Stuttgart 21 maßgebliche – Verwaltungsverfahrensgesetz sieht in den § 38.3 und 60 VwVfG ganz ausdrücklich die Möglichkeit vor, bereits abgeschlossene Verträge der öffentlichen Hand bei einer gestörten Geschäftsgrundlage einseitig zu kündigen. Gründe für eine Störung der Geschäftsgrundlage gibt es viele – die Kostenexplosion, die vorenthaltenen Betriebsrisiken, aber auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung zählen dazu. Wenn Bahnchef Grube auf sein Recht pocht, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten seien, so ist dies nur allzu verständlich, schließlich zählt die Deutsche Bahn AG zweifelsfrei zu den Profiteuren von Stuttgart 21. Grube weiß jedoch auch, dass er mit seiner Rechtsauffassung wohl vor jedem deutschen Gericht verlieren würde.

Ich möchte Jens recht herzlich für den Artikel danken und euch motivieren auch den Rest zu lesen 🙂

Was bleibt ist das Gefühl, dass Stuttgart 21 der grösste Subventionsbetrug ist, der in Deutschland jemals stattfand.

T-Mobile bietet KEINEN freien Internetzugang

Endlich wird es einmal rechtsstaatlich formuliert:

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat es T-Mobile untersagt, aktuelle Mobilfunktarife etwa fürs iPhone mit den Prädikaten „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ anzupreisen. Ein entsprechendes Urteil (Az.: 5 U 185/08) von dieser Woche liegt heise online vor. Der 5. Zivilsenat des hanseatischen Gerichts bestätigte damit im Berufungsverfahren den Antrag des Internettelefonie-Anbieters Sipgate. Die Düsseldorfer Firma störte sich vor allem daran, dass Dienste wie Voice-over-IP (VoIP) oder Instant Messaging nicht Gegenstand einschlägiger Verträge der zur Deutschen Telekom gehörenden Mobilfunkgesellschaft sind. Sie führte weiter ins Feld, dass die Bandbreite des Online-Zugangs von T-Mobile ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt werde.

berichtet Heise. Man kann gegen das OLG Hamburg ja sagen was man möchte, aber dieses Urteil begrüsse ich deutlich. Allein schon aus dem Prinzip der Ehrlichkeit von Kaufleuten.

Dokumentationen: Behaltet euren Dreck, wir haben besseres verdient

Das Bilder und Videos „geschönt“ (um nicht zu sagen manipuliert) werden ist für den Menschen mit Restintelligenz  nichts besonderes. Auch dass es „sogenannte Dokumentationen“ gibt, in den Gerichts, Ermittlungs- und noch ganz andere Fälle nachgestellt werden sollte uns geläufig sein. Es ist halt einfacher etwas zu konstruieren, als das was man – quotenbringend – zeigen will in freier Wildbahn zu finden.

Der „optische Betrug“ macht auch vor Tierdokumentationen nicht halt:

„Wir haben ein totes Tier am Straßenrand gefunden und es an unseren Set gelegt“, sagte Palmer. Die Wölfe im Film seien außerdem keine Wildtiere gwesen, sondern extra für die Arbeit vor der Kamera trainiert worden. Die Höhle, in der sie angeblich lebten, sei nachgebaut worden. „Die Wolfsmutter verhält sich so, als wäre sie in einem echten Bau. Das könnte man so im Prinzip auch in freier Wildbahn beobachten“, sagt Palmer. „Aber unsere Wölfin ist an die laute Kamera und den Kameramann gewöhnt.“ Fazit: Die Filmszenen seien „alle erfunden.“

Mit seinem Buch „Shooting in the Wild“ stellt der Regisseur die Dokumentarfilm-Branche bloß. „Wenn Sie in einem Film einen Bären sehen, der einen Rehkadaver verspeist“, schreibt Palmer darin laut „Washington Post“, „dann ist es höchstwahrscheinlich ein gezähmtes Tier, das nach Süßigkeiten sucht, die der Tierfilmer im Bauch des Rehs versteckt hat.“

Er selber habe für Filme außerdem Schicksalsgeschichten um Tiere erfunden, gibt Palmer zu. Als Beispiel nennt er die Wale aus einer erfolgreichen Dokumentation über die Wanderung der Meeressäugertiere von Hawaii nach Alaska. In dem Film legen Wal-Mutter „Misty“ und ihr Kalb „Echo“ die gesamte Strecke gemeinsam zurück – gefährliche Hindernisse inklusive. „Das haben wir uns ausgedacht“, gibt Palmer zu. „In Hawaii gibt es viele Wale, weil sie dort bevorzugt kalben. Mutter und Jungtier, die Alaska erreichen, sind aber nicht die selben wie beim Start ihrer Reise in Hawaii.“ Kurz: „Misty“ und „Echo“ gibt es nicht.

lese ich im Spiegel. Ist das nicht wunderbar?

Was kann man noch glauben? Was darf der Fernsehzuschauer noch von dem Begriff „Dokumentation“ erwarten?

Geht es nur noch um den Schein, hat das Reale keinerlei Wertigkeit mehr?

Ist der Satz von Michael Spreng „Um so mehr Politiker beteuern, sie würden keinen Wahlkampf berteiben, desto mehr tun sie dieses“? Auf alle unsere Lebensbereiche anwendbar? Ist umso größer Doku draufsteht, desto weniger Realität enthalten?

Wo soll das enden? Wollen wir das überhaupt wirklich, oder lassen wir uns von der Industrie das Hirn einweichen um unser eigenes Elend zu verdrängen? Warum lehnen wir uns nicht auf und erklären: Behaltet euren Dreck, wir haben besseres verdient?