T-Mobile bietet KEINEN freien Internetzugang

Endlich wird es einmal rechtsstaatlich formuliert:

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat es T-Mobile untersagt, aktuelle Mobilfunktarife etwa fürs iPhone mit den Prädikaten „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ anzupreisen. Ein entsprechendes Urteil (Az.: 5 U 185/08) von dieser Woche liegt heise online vor. Der 5. Zivilsenat des hanseatischen Gerichts bestätigte damit im Berufungsverfahren den Antrag des Internettelefonie-Anbieters Sipgate. Die Düsseldorfer Firma störte sich vor allem daran, dass Dienste wie Voice-over-IP (VoIP) oder Instant Messaging nicht Gegenstand einschlägiger Verträge der zur Deutschen Telekom gehörenden Mobilfunkgesellschaft sind. Sie führte weiter ins Feld, dass die Bandbreite des Online-Zugangs von T-Mobile ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt werde.

berichtet Heise. Man kann gegen das OLG Hamburg ja sagen was man möchte, aber dieses Urteil begrüsse ich deutlich. Allein schon aus dem Prinzip der Ehrlichkeit von Kaufleuten.

Ich kriminalisiere euch schon wieder alle!

Ja, in dem Moment wo ihr diese Zeilen lest, könntet ihr euch schon strafbar gemacht haben!

Denn wenn dieses Picture nun kinderpornografisch wäre, wäre die Strafbarkeit eures Handels nach Ansicht des Hamburger Oberlandesgericht bereits vollzogen.

Bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg am Montag und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts auf.

Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung. (Süddeutsche)

Ja, das Internet ist eben ein äusserst gefährliches Pflaster. Vielleicht mache ich ja (wie die Datenkopierer aus dem Schweizer Bankenumfeld) einen Deal: Ich biete Anscheinskinderpornografie an und melde jegliche Zugriffe aus Deutschland an die Staatsanwaltschaft.