T-Mobile bietet KEINEN freien Internetzugang

Endlich wird es einmal rechtsstaatlich formuliert:

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat es T-Mobile untersagt, aktuelle Mobilfunktarife etwa fürs iPhone mit den Prädikaten „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ anzupreisen. Ein entsprechendes Urteil (Az.: 5 U 185/08) von dieser Woche liegt heise online vor. Der 5. Zivilsenat des hanseatischen Gerichts bestätigte damit im Berufungsverfahren den Antrag des Internettelefonie-Anbieters Sipgate. Die Düsseldorfer Firma störte sich vor allem daran, dass Dienste wie Voice-over-IP (VoIP) oder Instant Messaging nicht Gegenstand einschlägiger Verträge der zur Deutschen Telekom gehörenden Mobilfunkgesellschaft sind. Sie führte weiter ins Feld, dass die Bandbreite des Online-Zugangs von T-Mobile ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt werde.

berichtet Heise. Man kann gegen das OLG Hamburg ja sagen was man möchte, aber dieses Urteil begrüsse ich deutlich. Allein schon aus dem Prinzip der Ehrlichkeit von Kaufleuten.

Telekom: 100GByte VDSL, danach Schnarch-DSL

„Ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 GByte in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats auf maximal 6.016 kBit/s für den Downstream und 576 kBit/s für den Upstream begrenzt.“

kann man – laut Heise – den Geschäftsbedingungen der Telekom bezüglich ihres Produktes „VDSL-Produkt ohne IPTV“ entnehmen. Na, das ist doch mal was. DANN doch lieber weiter das preiswertere „normale“ DSL – von z.B. Hansenet – und dann IMMER mehr als 10Mbit. Denn wie häufig erreicht man tatsächlich mehr als 10MBit im Download?