T-Mobile bietet KEINEN freien Internetzugang

Endlich wird es einmal rechtsstaatlich formuliert:

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat es T-Mobile untersagt, aktuelle Mobilfunktarife etwa fürs iPhone mit den Prädikaten „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ anzupreisen. Ein entsprechendes Urteil (Az.: 5 U 185/08) von dieser Woche liegt heise online vor. Der 5. Zivilsenat des hanseatischen Gerichts bestätigte damit im Berufungsverfahren den Antrag des Internettelefonie-Anbieters Sipgate. Die Düsseldorfer Firma störte sich vor allem daran, dass Dienste wie Voice-over-IP (VoIP) oder Instant Messaging nicht Gegenstand einschlägiger Verträge der zur Deutschen Telekom gehörenden Mobilfunkgesellschaft sind. Sie führte weiter ins Feld, dass die Bandbreite des Online-Zugangs von T-Mobile ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt werde.

berichtet Heise. Man kann gegen das OLG Hamburg ja sagen was man möchte, aber dieses Urteil begrüsse ich deutlich. Allein schon aus dem Prinzip der Ehrlichkeit von Kaufleuten.

8 Gedanken zu „T-Mobile bietet KEINEN freien Internetzugang

  1. Das Argument mit dem Verbot vom IM und VoIP — beides beliebte Anwendungen und schon von daher zwingend Bestandteil eines „Internetzugangs“ — überzeugt mich schon. Noch mehr würde mich das Argument überzeugen, daß zu einem „Internetzugang“ eine aus dem Internet erreichbare, nicht durch NAT versteckte IP-Adresse gehört.

    Aber die Drosselung ab einem bestimmten Volumen? Der Internetzugang bleibt doch einer, er ist nur nicht mehr so schnell. Das Argument finde ich einen Fehlgriff. (Es sei denn, es wird mit einer UMTS-Datenflat mit bis zu 3,6 MBit/s oder so geworben.)

    • @buntklicker.de:

      Die Einschränkung der Datenrate ist durch „unbegrenzt“ ausgeschlossen – IMHO.

      Auch bin ich – als alter Netzwerker – bereit Clientanbindungen eine geNATtete Leitung zuzugestehen, feste IP braucht man ausschliesslich für Serverdienste. DYNDNS gilt als erfunden und kann dort wo es wirklich nötig ist für Abhilfe sorgen.

      • „Unbegrenzt“ macht eine Aussage über die Menge der zu übertragenden Daten, nicht über die Geschwindigkeit. Die ist immer begrenzt. Man könnte ja auch eine 64-kBit/s-Flatrate anbieten …

        DynDNS hilft Dir nur bei dynamischen, aber öffentlichen (nicht-RFC-1918) Adressen. Ist Dein Host (im IP-Sinne) hinter einem NAT-Gateway, ist es von außen nicht erreichbar, da hilft es auch nicht, wenn ich per DynDNS die Welt darüber informieren kann, daß ich die IP-Adresse 10.20.30.40 bekommen habe.

        • @buntklicker.de:

          DYNDNS: Stümmt – Du hast natürlich Recht/Mein Fehler. Ich war in einer Zuhause/mein Router < -> Unterwegs externer Router Dimensionsschleife gefangen und verwirrt 🙂

          Über den Begriff „unbegrenzt“ im Rahmen von „uneingeschränktes Nutzen der technischen Möglichkeit“ oder „eingeschränkt aber nicht volumenbeschränkt“ kann man sich noch länger „streiten“ – wollen wir aber gar nicht.

          Aber wozu braucht man auf einem mobilen Device eine statische IP-Adresse? Wird ein VPN deine Bedürfnisse befriedigen?

  2. Was ich vermisse, ist ECHTE ! Kritik!

    Wenn ich mir dass anschaue, was in den letzten Jahren von Heise, PC-Welt & Co KG so alles geschrieben wurde, kommt einem der Verdacht, dass man das I – Tüpfelchen NICHT drauf setzen möchte! Warum? – ganz einfach:

    Ich lasse mir für meine Behauptung alles was an meinem Körper baumelt abhacken, wenn meine Behauptung NICHT stimmen sollte!

    Ich behaupte, dass die jenigen, die sich mit der Thematik befassen, schon lange und ganz genau wissen, dass bzgl. UMTS noch viel mehr an Kritik fällig wäre!

    Dass, was ich behaupte, könnte man auch als „Kausalen Zusammenhang“ bezeichnen

    Wenn Otto-Normal-Internet-User sich statt eines DSL-Anschlusses zu irgend einem UMTS Anschluss entschließt, dann muss er zunächst – solange ihn keiner UNAUFGEFORDERT ! aufklärt, annehemen, dass er lediglich in der Datenmenge begrenzt wird/ist.
    Wenn er z.B. einen Daten-Vertrag wählt bzw. einen Zugang per UMTS ins Internet haben möchte, so darf er doch wohl voraussetzen, dass er dies UNEINGESCHRÄNKT ! tun kann – oder ? – Ich rede NICHT von der Daten-Menge!

    Und weil es einem allgemeinen Verständnis unterliegt, dem man aus meiner Sicht sehr wohl einen kausalen Zusammmenhang zuordnen könnte! – setzt der Unbedarfte diesen Zugang auch voraus! Woher soll er denn vorher wissen, dass er mit seinem teuren – teilweise 500 1000 oder 2000 € teueren UMTS/HSDPA/HSUPA Router überhaupt nicht von außen auf sein Netz zugreifen kann?
    Muss er dass wissen? Nein!

    Wenn man sich einaml diese unseriösen Geschäftsmodelle der Betreiber und Anbieter anschaut – frage ich mich einmal mehr:

    Wieso fehlte es schon immer an der echten und vollständigen Kritik derer, die sich das Sprachrohr der Internet-Gemeinde schimpfen? (Heise, PC-Welt & Co KG)

    Bei PC-Welt sah ich ein kleines Video, in dem die Moderatorin und der „Fachmann“ eigentlich über die Tücken von UMTS und der Verträge aufklären wollten…

    UND WESHALB „VERGISST“ MAN WESENTLICHE DETAILS, WIE ZUGÄNGE, EINSCHRÄNKUNGEN etc. ??????????????????

    • @Lothar Peters:

      Ich könnte ja nun so richtig scheisse sein und sagen: Tja, ich persönlich fordere schon seit mindestens 15 Jahren einen „Führerschein für Internet“. Dort könnte dann auch erklärt werden, worauf man achten soll/muss, wenn man einen Internet-Zugang sucht.

      Dass man bei Vodafon nichtmal mittels DYN-DNS von aussern initiativ erreichbar ist, weiss ich seit Jahren. Das liegt an der Struktur, mit der Vodafon sein Billig-Internet anbietet.

      Dennoch tut es mir leid, dass Du anscheinend auch auf das Marketing der Hochglanzprospekte hereingefallen bist.

    • @Lothar Peters:

      Ja, wer lesen kann ist echt im Vorteil 🙂 Hier gibt es keine „MODs“, hier gibt es nur einen Alleinherrscher: MICH! 🙂 Und mein Leben besteht nicht 24/7 ausschliesslich aus dem Blog – ich habe nebenbei auch ein reales Leben – dann muss das Blog (und Kommentare in der „Wartet auf Freigabe-Queue“ mal warten.

      Anmerkung: Der Verfasser meinte, sein Kommentar wäre gelöscht worden – obschon er nur in der Warteschleife flog …

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