Gericht erklärt SAT1 Regeln der Berichterstattung

Schon von letztem Freitag ist der Bericht des STERN, in dem es um Team von SAT1 geht, dass auf dem Flughafen Tegel einen tollen Bericht erstellen wollte:

Sat1 wollte nun fürs Frühstücksfernsehen testen, wie man am Flughafen Tegel mit so einer Situation umgeht. Im Februar 2009 übernahm Christian Dähm*, ein 33-jähriger Redakteur, diesen Job einschließlich Hauptrolle. „Bitte, bitte“, rief er am Schalter kurz nach Ende eines Check In. „Bitte, ich habe einen wichtigen Termin!“ Theatralisch warf der Laiendarsteller seinen Koffer durch die Gegend, heulte hysterisch, kugelte auf dem Boden herum und ließ sich von niemandem beruhigen. Im gesendeten Drei-Minuten-Beitrag wurde der „Reporter-Selbstversuch“ von einem Sprecher befeuert: „Schafft er das mit dem Auf-dem-Boden-Rum-Roll-Trick?“

Normalerweise werden solche „Wie mache ich mich am besten zum Affen“ Beiträge ja mit Laiendarstellern nachgestellt und dann als Reality-TV verkauft (nicht wahr Frau Salesch?), aber hier griff das TV-Team so richtig tief in die Schüssel, denn Redakteur, Regisseur und Kameramann wurden mit einer Geldstrafe von je 1000€ (20 Tagessätze) belegt.

der Richter sagt es ihm gern noch einmal: „Sie haben einen Einsatz der Bundespolizei ausgelöst, haben bei den Umstehenden Angst provoziert und das für einen reißerischen Beitrag. Das Privatfernsehen kann nicht auf Kosten der Öffentlichkeit Gewinne einfahren!“

Hach, könnte man doch all diese Gossen-Formate so abstrafen. Ich würde lieber ein Testbild und Schulfernsehen (jemand hier, der das noch kennt) ansehen, als all den Schrott für den wir heute mit Sichtung widerlicher Werbung bezahlen müssen.

Schmankerl am Rande:

Um diese Nachricht zu verbreiten, informierte der Richter eigens die Presse über den Verhandlungstermin. Einige Journalisten sind der Einladung gefolgt. Nur die Vertreter der Boulevardmedien fehlen.