Sind deutsche Innenminister per Verwaltungsvorschrift merkbefreit?

So langsam glaube ich wirklich, dass es – in Sachen Besetzung des Postens des Innenministers – geheime Absprachen gibt, und jeder Unbefugte der von ihnen erfährt stirbt umgehend eines natürlichen Todes.

Wie anders ist es zu erklären, dass wir Deutschen stets von offensichtlich unter Verfolgungswahn leidenden Innenministern geknechtet werden? Nicht nur, dass Hans-Peter Friedrich offenbar islamophob ist und Veränderungen der Gesellschaft als böse betrachtet,  er ist auch nicht in der Lage die Analysen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu verstehen. Oder er lehnt sie als „Neumodischen Kram – Wissenschaft hatten wir früher auch nicht“ schlicht ab.

Denn während Heise am gestrigen 07.04.2011 berichtet:

Die FDP erhält in ihrer ablehnenden Haltung zu einer Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung Unterstützung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7 ­ 3000 ­ 036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. „In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote“, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein „wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems“.

beantwortet unser Innenminister – ebenfalls gestern – auf Abgeordnetenwatch eine Anfrage in Sachen Vorratsdatenspeicherung wie folgt:

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Was denn nun? Während auf EU-Ebene festgestellt wird (und der wissenschaftliche Dienst dies bestätigt) dass durch Vorratsdatenspeicherung (von Friedrich aus Gründen der Täuschung in Mindestspeicherfrist umbenannt) keine signifikante Änderung der Aufklärungsquote erreicht wird, erklärt Friedrich:

Ohne die rückwirkende Zuordnung einer dynamisch vergebenen IP-Adresse zu der hinter dieser Adresse stehenden Person, ist erfolgreiche Strafverfolgung in diesem Bereich kaum möglich. In beinahe 90% der Fälle hatte die unterbliebene Auskunft zur Folge, dass die Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten.

Dieses Angstszenario – welches offensichtlich wider besseren Wissens aufgebaut wird – lässt mich zu dem Schluß kommen, dass unser Innenminister entweder lernresistent oder ein Lügner ist. Oder als Innenminister ist man zwanghaft bemüht einen Polizei- und Überwachungsstaat zu erschaffen, der selbst Orwell erzittern lässt.

Macht Namensänderung aus Scheisse eine Mousse au Chocolat?

Manche Dinge sind für intelligente Menschen sehr schnell sehr durchsichtig. Dennoch scheinen es bei Politikern aller Fraktionen eine geheime Wette zu geben, wer es schafft das Volk am derbsten zu verarschen. Derzeit liegt unser neuer Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ganz weit vorn. Er hat sich mit der Aussage

Auch Friedrich will lieber von Mindestdatenspeicherung sprechen: „Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut.“ (Heise)

ganz weit nach vorn katapultiert.

Ich habe noch ein paar Vorschläge für Umbenamsungen:

  • Aus Vollidiot wird intellektuelles Vorbild
  • Aus Nervenheilanstalt wird Ministerriege
  • Aus krimineller Vereinigung wird CSU
  • Aus Dorfdepp wird Minister
  • Aus Tracht Prügel wird Streicheleinheit
  • Aus Aussätziger wird angesehenes Mitglied der Gesellschaft
  • Aus qualvollem Unfalltod wird ewiges Leben

Und nun möchte ich dem intellektuellen Vorbild der Ministerriege, dem CSU-Mitglied und Minister Friedrich, eine Streicheleinheit zukommen lassen, die diesem angesehenen Mitglied der Gesellschaft ein ewiges Leben bescheren möge.

Sorry, aber es ist doch wohl völlig egal, wie ich stinkende Masse nenne. Es bleibt stinkende Masse.

Über die Verantwortungslosigkeit unserer Kanzlerin Merkel

Am 28.10.2010 – also vor nicht einmal fünf Monaten – hat unsere Regierung beschlossen die Laufzeit der deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre zu verlängern.

Nun muss ich – als Bürger, der seine Interessen hofft von der Kanzlerin vertreten zu lassen – davon ausgehen, dass gerade bei einer Technologie, die so stark diskutiert wird wie der Kernkraft, die Sicherheit der Anlagen vorab massivst geprüft, getestet und bewertet wird. Ich ging also davon aus, dass vor ca. 6 Monaten aktuelle Prüf- und Sicherheitstests in die Entscheidungsfindung der Regierung eingeflossen sind.

Hahahahahahahahaha! Was lese ich eben gerade in der Tagesschau:

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat angesichts des Atomunfalls in Japan die Überprüfung der Sicherheitsstandards bei allen deutschen Atomkraftwerke angekündigt. Dies werde gemeinsam mit den zuständigen Länderministern geschehen, sagte sie nach einem Treffen mit FDP-Chef Guido Westerwelle, Innenminister Hans-Peter Friedrich und Umweltminister Norbert Röttgen.

Diese Aussage ist der Beweis wie dumm entweder die Kanzlerin ist, oder für wie beknackt sie ihre Wähler hält. Denn entweder wurde vor der Entscheidung zur Laufzeitverlängerung die Sicherheit gar nicht getestet, oder man würde jetzt auf die Ergebnisse der aktuellen Studien verweisen können.

Mit obiger Aussage allerdings beweist unser sprechender Hosenanzug einmal mehr, dass der Wähler – im Interesse der Industrie – nur verarscht wird.