Die Wagenpapiere und eine Speichelprobe bitte

So – oder so ähnlich – wird man im Kreis Ludwigsburg angesprochen, wenn man in eine Fahrzeugkontrolle gerät. Die Ludwigsburger Kreiszeitung schreibt:

Niemand werde von der Polizei zum Mitmachen bei einem DNA-Test gedrängt – die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks im Rahmen normaler Kontrollen erfolge freiwillig und unter strikter Wahrung der rechtlichen Bestimmungen. Richtig aber sei, dass der Gentest per Speichelprobe bei Verkehrskontrollen im Raum Ludwigsburg-Heilbronn mittlerweile Routine sei.

Tja, was soll man dazu noch sagen? Diese Aussage ist besonders interessant:

Sollte der DNA-Test negativ verlaufen, werde die Probe umgehend vernichtet,

Was der Begriff „umgehend“ in diesem Zusammenhang heisst, kann man im Lawblog nachlesen. Dort ist ein Fall beschrieben, in dem nach einem Gerichtsbescheid zur Löschung der Daten aus der Gendatei auch nach einem Jahr nichts passiert ist.

Via Heise

Weitere 5000 männliche Bundesbürger in der DNA-Datenbank

Wie SR-Online zu entnehmen ist, wird seit heute in Weiskirchen(Saarland) ein Massen-DNA-Testdurchgeführt, bei dem 5.000 Senioren mal eben ihre DNA-Daten abgeben um in die zentrale DNA-Datenbank zu wandern.

Der VorwandGrund sind zwei aktuelle mehrere Jahrzehnte alte Morde. kann man die Abgabe verweigern, aber:

Auf die Frage was passiert, wenn man nicht zum Test erscheint, antwortete Polizeisprecher Georg Himbert dem SR: „Der DNA-Test ist freiwillig, das heißt, kein Bürger kann zur Abgabe einer Speichelprobe gezwungen werden.“ Sollte jemand die Teilnahme am Gentest verweigern oder sich dem Test entziehen, müsse man den Grund dieses Verhaltens ermitteln.

Also wird man sich rechtfertigen müssen, warum man bitte nicht in der BKA-Datenbank verewigt sein möchte. So weit ist es schon gekommen……

Meine DNA gehört mir

Tja, der Udo Vetter ist doch ein kleines Trüffelschweinchen und der lebende Beweis, dass nicht alle Rechtsverdreher nach rechts drehen.

Im Lawblog schreibt Udo von einem Fall, in dem eine einmal ihn die Klauen der Ermittlungsbehörden geratene DNA sehr wohl genützt wird um auch kleinere Delikte als erhebliche Straftaten aufzuklären: Mittels DNA-Datenbank wurde ein „Schwerverbrecher“ gefasst, der sich des Mordes eines Terroranschlags der Herbeiführung einer Kernexplosion der Sachbeschädigung mit einem Schadenswert von 500€ schuldig gemacht hat:

Durch einen Abgleich gesicherter DNA-Spuren konnte nun ein 40-Jähriger aus der Gemeinde als Täter ermittelt werden. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro.

(Quelle: Revista)

Da soll KEINER ankommen und mir erklären, dass alle männlichen Bewohner meiner Strasse an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen sollen ujm als Täter ausgeschlossen zu werden.  IST NICHT!

Nachtrag: Wofür werden DNA-Daten (Mit Ablauf des III. Quartals 2008 umfasste die DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 732.537 Datensätzen). Have a look @ BKA-FAQ