Meldungen die ich gern lesen würde

„Bundesrepublik Deutschland gibt 2,5 Millionen Euro für wertlose Daten aus“.

DAS wäre meine Wunschmeldung, insbesondere, wenn ich in der Welt folgende Zeilen lesen muss:

Finanzminister Wolfgang Schäuble hat sich für den Kauf der Steuerdaten aus der Schweiz entschieden. „Im Prinzip ist die Entscheidung gefallen“, sagte der CDU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“. Er begründete seine Entscheidung mit dem Verweis auf die Affäre um Liechtensteiner Stiftungskonten vor zwei Jahren. Bislang habe kein Gericht in Zusammenhang mit den Liechtensteiner Konten ein Beweismittelverwertungsverbot ausgesprochen. (Hervorhebung von mir)

Denn das eine diesbezügliche Klärung unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2101/09 beim Bundesverfassungsgericht ansteht, sollte dem Finanzminister nicht verborgen geblieben sein.  (Siehe auch FTD):

Der Rechtsanwalt Martin Wulf von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm sagte dagegen, der Ankauf gestohlener Daten sei in jedem Fall strafbar. Der Bankangestellte, der Daten weiterreiche, verschaffe sich ein „fremdes Geschäftsgeheimnis“. Das sei ein Verstoß gegen Paragraf 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Verwertung dieses Geheimnisses sei ebenfalls strafbar.

Nicht nur wegen der Hartz-IV Betrachtungen mag ich das Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist leider zu oft die letzte Bastion der Menschenrechte und auch der Menschenwürde in diesem Land. Wahrscheinlich bekommen unsere Regierenden pickligen, eitrigen Ausschlag, wenn sie an das letzte Korrektiv in unserem Staat denken, der ihnen allzu oft in ihre lobbygesteuerten Bemühungen fährt, die in der Bundesrepublik lebenden Menschen zu unterdrücken und zu kontrollieren.

So sind die derzeitig laufenden Untersuchungsergebnisse und Bewertungen der Karlsruher Richter nur ein weiteres Detail der Perversion unseres „Rechtsstaates“.

Wusstet ihr, wie der Hartz-IV Regelsatz ermittelt wird?

Das Statistische Bundesamt befragt, wie es zu seinen Aufgaben gehört, die Verbraucher über ihre Ausgaben für die lebensnotwendigen Dinge – und erstellt daraus die Verbrauchsstatistik. Der Hartz-IV-Gesetzgeber nahm nun daraus die Verbrauchsdaten der unteren zwanzig Prozent der Einkommensbezieher, und strich einzelne Positionen daraus ganz heraus oder machte kräftige Abschläge – weil angeblich Dinge enthalten sind, die der Hartz-IV-Mensch nicht braucht. Näher geprüft hat das der Gesetzgeber aber nicht.(Hervorhebung von mir)

klärt die Süddeutsche auf. Das hervorgehoben, kleine, unscheinbare Detail birgt allerdings Potential, denn erst mit folgendem:

Umstritten war in Karlsruhe aber auch grundsätzlich, ob die Vergleichsgruppe, die kein Hartz IV bezieht, überhaupt ein geeigneter Maßstab für die Definition des Existenzminimums ist. So fragte Verfassungsrichter Johannes Masing, ob ein niedriges Einkommen heute das Existenzminimum decken könne, solange es keine Mindestlöhne gebe. (Quelle TAZ)

kann man das Ausmass der Statistikperversion begreifen. Denn als Einkommensbezieher gelten AUCH diejenigen Arbeitnehmer, die mit einem so niedrigen Gehalt auskommen müssen, dass sie selbst Anspruch auf Hartz-IV hätten. Im worst-case wird also der Hartz-IV Regelsatz wie folgt errechnet:

  • Man nehme eine Menge X an Hartz-IV Beziehern
  • Man kürze deren zur Verfügung stehende Einkommen um y%
  • Man erhält den zukünftigen Regelbetrag der Hartz-IV Bezieher.

Wer an dieser Stelle noch nicht kotzen muss, hat wahrscheinlich einen Magen der auch in der Lage ist Granit zu verdauen.

Wer jetzt noch CDU wählt hat echt die Vollmeise!

Gerade noch rechtzeitig zur Bundestagswahl wird durch die Süddeutsche Zeitung der Plan der CDU aufgedeckt, wie die Bundesrepublik vollends zu einem zentralistischem Unrechtsstaat umgebaut werden soll:

Das Bundesinnenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor. Das Konzept, das der SZ vorliegt, zielt darauf ab, dem Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen zu geben.

..

Der Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Bisher darf das nur das Bundeskriminalamt. Der Verfassungsschutz soll zudem auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz; und schon dieses Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Das ist quasi ohne Worte….

Außerdem will der Ministeriums-Katalog den genetischen Fingerabdruck als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme“ einführen. Bisher ist er nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Anordnung eines Richters erlaubt. Künftig würde also auch Ladendieben und Kleinbetrügern ein genetischer Fingerabdruck genommen.

Hurra, so krieen wir wirklich JEDEN Bundesbürger dazu, uns seine Daten zu geben. Eine RIESIGE Datenbank. Wundervoll! Und diesen Verfolgungswahnsinnigen soll ich glauen, dass die Internetsperren nicht ausgeweitet werden sollen, auf kritische Webseiten etc? Lachhaft!

Damit reagiert man auf alte Forderungen der Sicherheitsbehörden, die es für notwendig halten, den eingeschleusten Ermittlern zumindest einfache Diebstähle, Betrügereien und Körperverletzungen zu erlauben; sie sollen sich so im kriminellen Milieu als „unverdächtig“ beweisen können.

Na wunderbar. Sollen so die nächsten Knüppeltrupps legalisiert werden? Vorstellbar ist, dass ein VS-Mann in eine $Gruppe eingeschleust wird, dort die Motivation zu $Straftat erhöht und er anschliessend straffrei bleibt, obwohl die Straftat ohne seinen aktiven Einsatz garnicht geschehen wäre.

Wundervoll Herr Schäuble!