Nicht nur wegen der Hartz-IV Betrachtungen mag ich das Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist leider zu oft die letzte Bastion der Menschenrechte und auch der Menschenwürde in diesem Land. Wahrscheinlich bekommen unsere Regierenden pickligen, eitrigen Ausschlag, wenn sie an das letzte Korrektiv in unserem Staat denken, der ihnen allzu oft in ihre lobbygesteuerten Bemühungen fährt, die in der Bundesrepublik lebenden Menschen zu unterdrücken und zu kontrollieren.

So sind die derzeitig laufenden Untersuchungsergebnisse und Bewertungen der Karlsruher Richter nur ein weiteres Detail der Perversion unseres „Rechtsstaates“.

Wusstet ihr, wie der Hartz-IV Regelsatz ermittelt wird?

Das Statistische Bundesamt befragt, wie es zu seinen Aufgaben gehört, die Verbraucher über ihre Ausgaben für die lebensnotwendigen Dinge – und erstellt daraus die Verbrauchsstatistik. Der Hartz-IV-Gesetzgeber nahm nun daraus die Verbrauchsdaten der unteren zwanzig Prozent der Einkommensbezieher, und strich einzelne Positionen daraus ganz heraus oder machte kräftige Abschläge – weil angeblich Dinge enthalten sind, die der Hartz-IV-Mensch nicht braucht. Näher geprüft hat das der Gesetzgeber aber nicht.(Hervorhebung von mir)

klärt die Süddeutsche auf. Das hervorgehoben, kleine, unscheinbare Detail birgt allerdings Potential, denn erst mit folgendem:

Umstritten war in Karlsruhe aber auch grundsätzlich, ob die Vergleichsgruppe, die kein Hartz IV bezieht, überhaupt ein geeigneter Maßstab für die Definition des Existenzminimums ist. So fragte Verfassungsrichter Johannes Masing, ob ein niedriges Einkommen heute das Existenzminimum decken könne, solange es keine Mindestlöhne gebe. (Quelle TAZ)

kann man das Ausmass der Statistikperversion begreifen. Denn als Einkommensbezieher gelten AUCH diejenigen Arbeitnehmer, die mit einem so niedrigen Gehalt auskommen müssen, dass sie selbst Anspruch auf Hartz-IV hätten. Im worst-case wird also der Hartz-IV Regelsatz wie folgt errechnet:

  • Man nehme eine Menge X an Hartz-IV Beziehern
  • Man kürze deren zur Verfügung stehende Einkommen um y%
  • Man erhält den zukünftigen Regelbetrag der Hartz-IV Bezieher.

Wer an dieser Stelle noch nicht kotzen muss, hat wahrscheinlich einen Magen der auch in der Lage ist Granit zu verdauen.

Es geht immer billiger Schwarz-Gelb

Gestern schrieb ich über gewisse Befürchtungen, die ich bezüglich den Änderungen in Sachen Nebenjobs von Hartz-IV Empfängern habe. Heute lichtet sich der Wald und ich scheine Recht gehabt zu haben, denn auch in anderen Bereichen bringt uns Schwarz-Gelb eine Stärkung der Unternehmen zu Lasten der Arbeitnehmer.

Ernst erklärte dazu: „Wenn Löhne, die bis zu 30 Prozent unter dem Branchendurchschnitt liegen, für legal erklärt werden, dann heißt das im Klartext, dass Hungerlöhnen das Gütesiegel der Legalität verpasst wird.“ Zum Beispiel lägen die Tariflöhne für Friseure im Osten zwischen drei und vier Euro pro Stunde. Nach den Vorstellungen von Schwarz-Gelb wären dann Löhne von zwei Euro pro Stunde legal.

berichtet der Spiegel über die Koalitionspläne „sittenwidriger Löhne“ zu verbieten. Hintenrum wird nämlich – ich kann es nicht besser als oben zitiert formulieren – dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet. Nach dem obigen Beispiel wäre damit eine Halbtagsstelle im Friseurladen auf einmal völlig legitim ein 400-Euro-Job.

Ja, IHR habt Schwarz/Gelb gewählt. ICH nicht. Und ich bin froh bei einem sehr fairen Arbeitgeber zu sitzen. ICH habe derzeit keine Angst. Aber ihr da draussen, ihr solltet euch Gedanken machen.

Entlastung für Hartz-IVer und Unternehmen?

Union und FDP wollen Hartz-IV-Empfänger entlasten. Darauf verständigte sich nach Angaben der Generalsekretäre die große Koalitionsrunde. Das Schonvermögen soll verdreifacht werden – von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr.

schreibt der Spiegel. Das ist schon mal ein Schritt in die Richtige Richtung. Aber auch Änderungen, die deutlich nachdenklich machen, stehen an:

Hartz-IV-Empfänger sollen nach den dpa-Informationen zudem künftig mit 400-Euro-Jobs mehr Geld als bisher dazuverdienen dürfen. Bislang wird der überwiegende Teil mit der staatlichen Leistung verrechnet.

Das hat – natürlich – den Vorteil, dass ein Bezieher von Hartz-IV durch die Annahme eine 400€-Jobs etwas besser gestellt ist und er nicht – nach Abzug von Fahrt- und anderen Werbekosten – vielleicht merklich für seine Tätigkeit entlohnt wird und nicht nur das gute Gefühl hat, auf dem Arbeitsmarkt wenigsten noch ein bisschen gebraucht zu werden.

Andererseits wird aber auch durch diese Stärkung von „400€-Jobs für Hartz-IV Bezieher“ die Kluft zwischen sozialversichertem Arbeitnehmer und Arbeitslosen weiter aufgebohrt. Es besteht sicherlich auch die Gefahr, dass sowohl der 400€-Jobber als auch vor allem der Arbeitgeber kein wirkliches Interesse an regulären Arbeitskräften haben. Schon heute gibt es – in meinen Augen – viel zu viele 400€-Jobs. Wie viele Copy-Shops, Pizzadienste und andere werden überwiegend von „billigen“ Aushilfkräften am Leben gehalten?