Sicherheitsverwahrung ist 90%ige Freiheitsberaubung

Gerade am Wochenende hatte ich ein längeres Gespräch mit meiner Tochter. Als junge Frau ist sie natürlich – durch die Medien – sensibilisiert, was „gefährliche Sexualstraftäter auf freiem Fuß“ angeht. Kaum passt man als Vater mal ein paar Tage nicht auf, haben die Medien es geschafft: Das Kind wähnt sich in Gefahr.

Aber ist sie real, diese Gefahr? Oder schreien wir aus Panik nach dem Scharfrichter und ewiger Verdammnis? Warum blenden wir aus, dass uns jeder zu unrecht inhaftierte oder anders eine Einschränkung seiner Menschenrechte hinnehmender Mensch zu Straftätern macht?

Egal welche Tat begangen wurde: Nachdem das Strafmass „abgesessen“ wurde, gilt jeder Mensch wieder als freier Bürger. Wenn der Richter als angemessene Strafe urteilte: „10 Jahre Freiheitsentzug“, so ist der Verurteilte hinterher frei zu lassen.

Oder wird mit die Bußgeldstelle nachdem ich ein Bußgeld von 50.-€ überweisen habe ein freundliches Schreiben schicken „Die Gesellschaft hat sich das nochmal überlegt, bitte überweise Sie nochmal 100€?

In der TAZ fand ich ein interessantes Interview mit dem Kriminologen Thomas Feltes, der sagt:

An meinem Lehrstuhl haben wir im Vorjahr eine Untersuchung abgeschlossen, die das belegt. Dabei wurde der Werdegang von 67 Straftätern untersucht, bei denen Haftanstalten – gestützt auf Gutachten – eine fortdauernde Gefährlichkeit prognostizierten und deshalb nachträglich Sicherungsverwahrung beantragten. Aus rechtlichen Gründen lehnten die Gerichte dies jeweils ab. Und wir konnten prüfen, ob die angeblich so gefährlichen Täter tatsächlich neue Gewalttaten verübten.

Dreiundzwanzig begingen zwar neue Straftaten, aber meist handelte es sich nur um kleine Diebstähle oder Drogendelikte, also nichts, was eine vorsorgliche Inhaftierung gerechtfertigt hätte. Wegen neuer Gewalttaten wurden nur drei Personen rechtskräftig verurteilt. Selbst wenn sich diese Zahl in den folgenden Jahren verdoppelt, weil noch Fälle vor Gericht anhängig sind, wären das nur zehn Prozent der Entlassenen. Die übrigen 90 Prozent wären unnötig in Sicherungsverwahrung gesteckt worden.

Wenn wir also alle potentiellen Täter dauerhaft wegsperren wollen, dann wird es eng. Wenn unsere Gesellschaft bereit ist 90% Unschuldigen die Freiheit zu rauben, um sich vor höchstens 10% zu schützen, sehe ich schwarz.

Ich empfehle den Artikel zu lesen. Sehr interessant und erhellend. Lasst uns zusammenrücken, damit wir alle den Scheiterhaufen sehen können.

httpv://www.youtube.com/watch?v=UuNHJIAjW6k

Konstantin Wecker – das Hexeneinmaleins von 1978. Aktueller denn je:

die Angst ist die Flamme unserer Zeit
und die wird fleißig geschürt.
Sie verbrennen dich mit ihren Zungen und ihrer Ignoranz
dicke freundliche Herren
bitten per Television zur Jagd.
Tausende
zum Feindbild verdammt
halten sich fürs Exil bereit.

Wenn Oettinger Bürgermeister von Hamburg gewesen wäre

Aus der Abteilung: Wenn ich auch mal meinen Senf dazu geben darf.

Irgendwie bin ich ja ganz froh, dass  Günther Oettinger NICHT in Hamburg Erster Bürgermeister (als Bundeslandsvorsitzender) war, bevor der sich als Englischlehrer in die Eu verpisst hat.

httpv://www.youtube.com/watch?v=-RrEQ8Ovw-Q

Wir haben in Hamburg zwar unseren Beust am Arsch, der sich mit der Elbphilharmonie ein 500 Millionen teures Monument erbauen lässt. Oettingen hätte in Hamburg bestimmt die Elbe komplett unterirdisch verlegen lassen.

So haben wir Hamburger eine kulturelle Einrichtung für 500 Millionen Euro, die eher von den oberen 10.000 besucht werden wird. Die Stuttgarter aber geben 7 Milliarden aus, um einen Bahnhof unterirdisch verschwinden zu lassen.

Wäre es nicht billiger geworden den Bahnhof einfach mal zu verpacken? Die Berliner haben den Reichstag ja auch nicht gleich verbuddelt. Was hätte man mit 7 Milliarden alles im Bildungssektor machen können.

Aber der Oettinger weiss genau was es heisst, wenn man sagt „Ich habe 7 Milliarden versenkt“. Was bleibt ist die Frage, was wird Oettinger machen, wenn er von seinem EU-Auftritt zurück kommt? Vielleicht einen gut dotierten Job bei einem Bauunternehmen? Man weiss es nicht.

Internetpranger und/oder Namensschilder für Polizisten

Was für eine Bande verlogener Fiesmenschen gibt sich doch heutzutage als Hüter der Ordnung aus.

„Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wo sich entlassene Schwerkriminelle befinden. Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt“, sagte Wendt der Bild am Sonntag.

(Quelle Heise) Dieser „Wendt“ ist der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Das ist der selbe Rainer Wendt, der sich spuckend, kreischend und tretend gegen Namensschilder bei Polizisten wehrt, weil damit die Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die Polizisten zu befürchten haben in ihrem Privatleben verfolgt zu werden.

Ja Herr Wendt, und ich wüsste gern, wo genau DIE Polizisten wohnen, welche Bundesbürger zusammenschlagen oder treten wohnen.

Denn im Gegensatz zu den „Schwerkriminellen“, die ihre Strafe abgesessen haben und somit wieder ihre vollen Bürgerrechte zurück zu erlangen haben, besteht bei den kriminellen Polizisten immer noch das Problem, dass diese von der Polizei intern geschützt werden.

Bevor SIE, Herr Wendt, Forderungen stellen, sollten Sie zuerst mal einen Grundschulkurs Staatsbürgerkunde und Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland besuchen. Wenn ich meiner 13 Jährigen Tochter unser Rechte- und Wertesystem erkläre, so gehört dies zu meinen Ausgaben als Vater und Bundesbürger. Bei einem Mann ihrer Position hatte ich gehofft einen gewissen Bildungsstand als gegeben vorauszusetzen: Ich irrte!