Hamburger Polizei: Der Fisch stinkt vom Kopf her

Mehrfach schon habe ich (nicht nur) die Hamburger Polizei kritisiert. Disziplinar- und andere Fälle verlaufen im Sande, nichts passiert – Polizisten können sich nahezu alles erlauben.

Die Hamburger Mopo schreibt:

Funkstille im Polizeipräsidium. Kein Wort an die Öffentlichkeit von Polizeipräsident Werner Jantosch zu den schweren Vorwürfen einer Gruppe seiner eigenen Führungsbeamten, er würde einen diktatorischen Führungsstil pflegen. Doch intern schickte der umstrittene Polizeichef eine Rundmail an alle Polizisten, griff darin die Kritiker massiv an und warf ihnen vor, „der Polizei enorm zu schaden“.

Werner Jantosch schrieb: „Ich bedaure es sehr, dass ein solches diffamierendes Bild der Polizei Hamburg in die Öffentlichkeit getragen wurde. Wer so vorgeht, schadet dem Ansehen der Polizei enorm.“

Ja, DAS ist dann ja wohl ein klassisches Eigentor mein lieber Herr Jantosch. Denn genau so wie Sie hier agieren, stellt sich der Steuerzahler das vor:  „Bloss keine Anklage, keine Verfahren – lasst und das im Sande verlaufen lassen, es schadet dem Ansehen der Polizei“.

Wer mit Gesprächsverbot  auf Kritik reagiert, hat nichts an einer solchen Position verloren.

Eines verstehe ich dann aber doch nicht:

Jantosch an die Adresse der Kritiker: „Wer aus Angst vor persönlichen Nachteilen Kritik nicht offen – stattdessen anonym – äußert und sich nicht an den richtigen Adressaten – stattdessen an die Medien – wendet, handelt nicht verantwortungsvoll und kann nicht von tatsächlicher Besorgnis motiviert sein. Dann würde das offene Gespräch, der Dialog, gesucht werden.“

Wo ist sind die Namensschilder für Polizisten, wo all die Verfahren wegen Körperverletzung gegen Beamte? Herr Jantosch scheint ein kleiner Wendehals zu sein. Allein seine Reaktion zeigt, dass die Kritiker sehr wohl daran tun die Öffentlichkeit zu suchen. Denn Herr Jantosch scheint nicht in der Lage zu sein offen und vor allem auf Augenhöhe zu kommunizieren.

Internetpranger und/oder Namensschilder für Polizisten

Was für eine Bande verlogener Fiesmenschen gibt sich doch heutzutage als Hüter der Ordnung aus.

„Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wo sich entlassene Schwerkriminelle befinden. Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt“, sagte Wendt der Bild am Sonntag.

(Quelle Heise) Dieser „Wendt“ ist der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Das ist der selbe Rainer Wendt, der sich spuckend, kreischend und tretend gegen Namensschilder bei Polizisten wehrt, weil damit die Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die Polizisten zu befürchten haben in ihrem Privatleben verfolgt zu werden.

Ja Herr Wendt, und ich wüsste gern, wo genau DIE Polizisten wohnen, welche Bundesbürger zusammenschlagen oder treten wohnen.

Denn im Gegensatz zu den „Schwerkriminellen“, die ihre Strafe abgesessen haben und somit wieder ihre vollen Bürgerrechte zurück zu erlangen haben, besteht bei den kriminellen Polizisten immer noch das Problem, dass diese von der Polizei intern geschützt werden.

Bevor SIE, Herr Wendt, Forderungen stellen, sollten Sie zuerst mal einen Grundschulkurs Staatsbürgerkunde und Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland besuchen. Wenn ich meiner 13 Jährigen Tochter unser Rechte- und Wertesystem erkläre, so gehört dies zu meinen Ausgaben als Vater und Bundesbürger. Bei einem Mann ihrer Position hatte ich gehofft einen gewissen Bildungsstand als gegeben vorauszusetzen: Ich irrte!

Werden Kriminalbeamte zu einer Internet-Gestapo?

Der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen sagte dazu der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Was wir brauchen, ist ein verlässlicher Identitätsnachweis im Netz. Wer das Internet für Käufe, Online-Überweisungen, andere Rechtsgeschäfte oder Behördengänge nutzen will, sollte sich zuvor bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen müssen.“

liest man bei n-tv. Das sind dieselben Spezialisten, die es – im Gegensatz zu den Banken – nicht gebacken bekommen kriminelle Webseiten vom Netz zu trennen. Das ist die selbe Ecke von Mensch, die Namensschilder für Polizisten ablehnen um sich selbst zu schützen.

Muss ich mich bald auch bei dem Erwerb eines Einzelfahrausweises für den Nahverkehr mittels Personalausweis identifizieren? Muss ich auch bei REWE/LIDL/SKY/ALDI meinen Ausweis vorzeigen, um einwandfrei identifizierbar zu sein?

WIE wahnsinnig die feuchten Träume der Kriminalbeamten sind kann man folgender Forderung entnehmen:

Zudem solle die Polizei das Recht bekommen, „Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen zu dürfen“, die zuvor von Kriminellen unbemerkt gekapert worden seien. „

Der Paragraph 303 des StGB wird mal eben dahingehend interpretiert, dass die Polizei auf meinen Privatrechner zugreifen darf, um „Trojaner, Viren und Schadprogramme“ zu entfernen? Und so nebenbei sich noch ein wenig umschauen, was ich so für Daten auf der Festplatte habe? Im Zweifelsfall – bedauerliches Missverständnis – wird von meinem Privat-PC (auch von meinem Mobiltelefon?) das Video gelöscht auf dem ich dokumentierte, dass die Polizisten den harmlosen Passanten niederprügelten?

Lieber Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), so wird das nichts mit Vertrauen und so. Eure Versuche dem obersten Volksüberwacher Ziercke in die Hände zu spielen sind deutlich zu offensichtlich.