Internetpranger und/oder Namensschilder für Polizisten

Was für eine Bande verlogener Fiesmenschen gibt sich doch heutzutage als Hüter der Ordnung aus.

„Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wo sich entlassene Schwerkriminelle befinden. Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt“, sagte Wendt der Bild am Sonntag.

(Quelle Heise) Dieser „Wendt“ ist der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Das ist der selbe Rainer Wendt, der sich spuckend, kreischend und tretend gegen Namensschilder bei Polizisten wehrt, weil damit die Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die Polizisten zu befürchten haben in ihrem Privatleben verfolgt zu werden.

Ja Herr Wendt, und ich wüsste gern, wo genau DIE Polizisten wohnen, welche Bundesbürger zusammenschlagen oder treten wohnen.

Denn im Gegensatz zu den „Schwerkriminellen“, die ihre Strafe abgesessen haben und somit wieder ihre vollen Bürgerrechte zurück zu erlangen haben, besteht bei den kriminellen Polizisten immer noch das Problem, dass diese von der Polizei intern geschützt werden.

Bevor SIE, Herr Wendt, Forderungen stellen, sollten Sie zuerst mal einen Grundschulkurs Staatsbürgerkunde und Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland besuchen. Wenn ich meiner 13 Jährigen Tochter unser Rechte- und Wertesystem erkläre, so gehört dies zu meinen Ausgaben als Vater und Bundesbürger. Bei einem Mann ihrer Position hatte ich gehofft einen gewissen Bildungsstand als gegeben vorauszusetzen: Ich irrte!

Ein Gedanke zu „Internetpranger und/oder Namensschilder für Polizisten

  1. Das Schlimme ist, dass die Unfähigkeit zu denken so oft mit der Unfähigkeit zu schweigen Hand in Hand geht.
    (Hans Krailsheimer)
    – sonst hörten wir nicht diesen Stuss unwidersprochen in öff.-rechtl. Medien während du hier nur einen blog mit relativ überschaubarer Leserschaft hast.
    auch passend zu dem öffentlichen Aufstacheln des Pöbels gegen Minderheiten und der gleichzeitigen Hochrüstung „des Staates“ gegen den Souverän, das Volk:
    »Es hängt in gewissem Grade von der offiziellen Gesellschaft ab, bestimmte Verletzungen ihrer Regeln als Verbrechen oder nur als Vergehen zu stempeln. Diese Differenz in der Beurteilung, die weit davon entfernt ist, indifferent zu sein, entscheidet über (…) den moralischen Ton der Gesellschaft. Das Gesetz selbst kann nicht nur das Verbrechen bestrafen, sondern es auch hervorrufen, und das Gesetz der Berufsjuristen ist sehr dazu geeignet, in dieser Richtung zu wirken.«
    Karl Marx, »Bevölkerung, Verbrechen und Pauperismus«

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert