Frankreich, Paris, Bundesbahn und Lada-Niva

Urlaubszeit, die schönste Zeit des Jahres, wenn man Glück hat. Insbesondere der Start und das Ende des Urlaubs sind zwei markante Punkte. Am Anfang versucht man möglichst zügig den Alltag hinter sich zu lassen und auf der Rückreise sollte man möglichst viel von der Entspannung mit nach Hause tragen um von der Erholung zehren zu können.

Wer diese beiden Punkte umsetzen möchte sollte eines geflissentlich zu vermeiden wissen: Nachtzüge der Deutschen Bahn AG zu nutzen. Warum? Das werde ich euch gern mitteilen – ich bin immer noch stinksauer auf dieses ehemalige Staatsunternehmen.

Mitte September hieß es für uns: Ab in den Urlaub. Und wie lässt es sich besser in den Urlaub starten, als Abends in den Nachtzug nach Paris zu steigen, um dann ausgeschlafen morgens um 08:00 in Paris anzukommen und den Eiffelturm zu sehen? Es wurde schon vorab der Schlafwagen gebucht: 3 Personen teilen sich eine 2er und ein Soloabteil  des Schlafwagens. DAS war der Plan. Schlafwagen haben Steckdosen und einen kleinen Waschplatz in den Abteilen, sowie eine Duschkabine „für alle“. Der Zug fuhr mit Verspätung in den Bahnhof ein, aber das lässt uns völlig ruhig, die große Tochter hat noch ein wenig mehr Zeit sich von ihrem Freund zu verabschieden und wir „Großen“ sind entspannt – es geht schließlich in den Urlaub.

Irritiert waren wir, als wir in den auf der Reservierung vermerkten „Schlaf“-Wagen einstiegen: Es war kein Schlaf-, sondern ein Liegewagen. Sicher ein Versehen, dass sich mit dem Schlafwagenbetreuer schnell klären lässt. Aber nein, da wurde nichts aufgeklärt – trotz Buchung und Reservierung hatte dieser Zug – ausserplanmässig – gar keinen Schlafwagen im Repertoire. Wir wurde „on the fly“ auf ein 3er Abteil im Liegewagen umgebucht. Kommentar des Schlafwagenbetreuers: „Er hat keinen Schlafwagen zur Verfügung und außerdem habe ich das Anrecht auf eine Gutschrift – ich muss mich nur schriftlich an die Bundesbahn wenden und eben diese Gutschrift einfordern“. Liegewagen bedeutet: Keine Steckdose um mit dem Laptop zu arbeiten und das Smartphone aufzuladen. Der freundliche Betreuer hatte auch keine Möglichkeit uns eine Steckdose zur Verfügung zu stellen – Handy also aus, oder den Tag in Paris ohne Erreichbarkeit dastehen. Aber trotz einer leichter Säuernis liessen wir und nicht gänzlich aus der Ruhe bringen und wir drei kamen auch im 3er Abteil zurecht, wir waren ja unter uns. Sehr nervig war halt nur das fehlen der Steckdosen und eben keine Dusche. Also nur eine Katzenwäsche am Morgen und ein wenig „restmüffelnd“ durch Paris. Wäre ich geschäftlich nach Paris unterwegs gewesen und hätte morgens einen Kundentermin gehabt, wäre das wahrscheinlich deutlich unangenehmer gewesen.

Von Paris aus brachte uns der – pünktlich fahrende – TGV Nachmittags zu dem ersehnten Urlaubsort. Es folgten herrlich erholsame Urlaubstage. Wetter, Essen, Landschaft, Kultur und südfranzösische Lebensart labten die Seele und die erhoffte Erholung setzte ein.

Auch die Fahrt aus der Provence Richtung Paris  zeigte wieder die Leichtigkeit des französischen öffentlichen Nahverkehrs. Eine fast zwei stündige Busfahrt mit dem „Überlandbus“ kostete gerade 4€ pro Person (das zahlt man schon fast für eine einfache innerstädtische Fahrt in Hamburg) und der TGV war gewohnt pünktlich. Ein Tagesaufenthalt in Paris führte uns (wieder) an der Kathedrale Notre-Dame de Paris vorbei, auch der Eiffelturm musste besucht werden. Den Abschluss bildete ein Spaziergang durch das Künstlerviertel Germain-des-Pres und verbunden mit einem Besuch der wahrlich sehenswerten Parkanlage Jardin du Luxembourg.

Was fehlte noch um unserer kleinen Reise das Sahnehäubchen aufzusetzen? Richtig: Die Rückfahrt mit der Deutschen Bahn AG. Auch hier waren bereits Monate zuvor 2 Abteile im Schlafwagen gebucht. Pünktlich fanden wir uns am Bahnhof Gare de l’Est ein, fanden das Gleis und …. stellten fest, dass die auf der Reservierung angegebene Wagennummer ein Liegewagen war. Die auf der Hinfahrt gemachte Erfahrung war aber noch zu toppen, denn der Schlafwagenbetreuer fing uns bereits im Gang ab und erklärte „Es gäbe da eine kleine Änderung, aber wir würden eine Gutschrift bekommen“. Mein Gesicht wurde zu einem „?“ – worauf mir erklärt wurde (hier beginnt ein Deja-Vu): „Leider   hat dieser Zug keinen Schlafwagen, wir sind automatisch auf Liegewagen umgebucht und – jetzt kommt es: Wir teilen uns ein 6-Personen-Abteil mit einer Familie mit 2 kleinen Kindern. Allein die Unterbringung des Gepäcks von 6 Urlaubern(!) stellt den Logistiker in diesem Wohnklo vor unerwartete Herausforderungen. Da ich typischerweise ein dem Kundensupport sehr zugewandter Mensch bin, versuchte ich aus dem Schlafwagenbetreuer wenigstens eine 3er Kabine herauszukitzeln. Sein Kommentar ging in die Richtung:“Ich solle mich bitte nicht so anstellen, er hat keinen Schlafwagen zur Verfügung und außerdem habe ich das Anrecht auf eine Gutschrift – ich muss mich nur schriftlich an die Bundesbahn wenden und eben diese Gutschrift einfordern“. Wesentlich schlimmer traf es eine ältere Dame, welche eine Einzelkabine im Schlafwagen gebucht hatte und von dem Schlafwagenbetreuer in ein 6er Abteil mit angetrunkenen Heranwachsenden bugsiert werden sollte. Als unser Zug Paris verliess, saß die Dame recht einsam und am Boden zerstört auf dem Bahnsteig auf ihren Koffern. Sie wird sich wohl ein Hotel in Bahnhofsnähe gesucht haben, um der für sie (auch in meinen Augen) unerträglichen Reise zu entgehen. Wer so mit seinen Kunden umgeht, hat Strafen – schwere Strafen – verdient.

Lieber Ex-Bundesbahn,
ich wünschte, ich wäre im Bereich KFZ-Vertrieb zuständig und würde die Mitglieder eures Vorstands und Aufsichtsrats als Monopolist mit PKW ausstatten. Ich wüsste was ich täte: Bei jeder Bestellung  eines PKWs der Oberklasse würde ich dem Nutzer einen Lada-Niva ausliefern. Jedwede Beschwerde würde ich mit eurem Argument „Haben Sie sich mal nicht so, wenden Sie sich einfach an unsere Zentrale und fordern Sie eine Gutschrift an“ abbügeln.

Reisevorplanung des nächsten Urlaubs: Bundesbahn meiden wie der Teufel das Weihwasser. Unser Plan für einen nächsten Südfrankreich-Urlaub sieht wie folgt aus: Fahrt mit dem Hamburg-Köln-Express (auch deutlich preiswerter als DB) nach Köln um von dort aus direkt mit dem TGV weiter zu fahren.

Wer seine Kunden so bedient wie die Deutsche Bahn AG, hat es nicht verdient sein Geschäftsmodell zu erhalten. Schuld an diesem (verzeihen Sie mir) sind nicht die „kleinen“ Angestellten, es ist das Management, welches – auf dem Rücken der Kunden – für das Betriebsergebnis spart wo es nur kann, wichtige Resourcen nicht bereithält oder pflegt und durch Serviceausfälle die Kunden sauer fährt.

Meine Antwort auf das #LSR – wenn ich Google wäre

Wenn ich Google wäre, würde ich folgende Mail an jegliche Domainverantwortlichen der Forderer des Leistungsschutzrecht in der BRD  senden:

„Sehr geehrter Domaininhaber,

aufgrund bedauerlicher Veränderungen in unserer Kostenstruktur sehen wir uns leider nicht mehr in der Lage unsere Dienstleistung für die Webinhalte ihres Unternehmens kostenfrei anzubieten.

Zu unseren Dienstleistungen gehören z.B. (aber nicht ausschliesslich):

  1. Indizieren der – für unsere automatisierten – Suchagenten freigegebenen Inhalte von Webseiten
  2. Zur Verfügung stellen eines Frontends, dass es Internetusern ermöglicht Inhalte des „HTML-basierenden Internet“ nach bestimmten Schlüsselbegriffen zu durchsuchen um so auf die gesuchten Inhalte auf Seiten anderer Anbieter zugreifen zu können
  3. Erstellen von Programmen um obige Dienste anbieten zu können
  4. Das aufrecht erhalten mehrerer Rechenzentren, um die unter 1 & 2  genannten Dienste anbieten zu können
  5. Mehrere redundante, und vor allem breitbandige  Netzwerkanbindungen in jedes unserer Rechenzentren.

Wie sich sicherlich nachvollziehen können,  kann dieser Aufwand nicht ohne Einnahmen umgesetzt werden. Bislang haben wir all diese Dienstleistungen – sowohl für die Suchenden als auch für Sie, den Anbieter von Webinhalten – durch Werbeeinblendungen kostenneutral anbieten können. Durch eine geänderte Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland (das sogenannte Leistungsschutzrecht), werden wir nun in die Lage versetzt dass wir an ihr Unternehmen, für die Einblendung von Werbung auf unseren Suchergebnissen (was technisch nahezu unmöglich zu umgehen ist), einen Teil unseres Ertrages abtreten müssen.

Es wäre gegenüber den anderen Rechteinhabern (welche ihre öffentlich zur Verfügung gestellten Inhalte nicht über das sogenannte Leistungsschutzrecht vergütet bekommen) asozial, wenn diese – im Gegensatz zu ihrem Unternehmen – für ihre Leistungen durch unsere Werbeeinblendungen indirekt zahlen, während ihr Unternehmen durch das Leistungsschutzrecht direkt monetär profitiert.

Um dieses Diskrepanz zu zu entschärfen, werden wir Ihnen ab 01.01.2013 folgende Gebühren in Rechnung stellen:

  • Monatliche Pauschale zur Aufrechterhaltung der Indizierung:       1000€
  • Monatliche Kosten pro indizierter Webpage (URL)                  :              1€
  • Weiterleitung einer Suchanfrage auf ihren Server, je               :              0,01€

Sollten Sie uns bis spätestens 15.11.2012 keinen Auftrag für die Indizierung und Publizierung ihrer Webinhalte in unserem Suchergebnissen erteilen, sehen wir uns leider gezwungen die von Ihnen publizierten Inhalte aus unserem Angebot auszuklammern.

Mit freundlichen Grüßen

Ich

Aber ich bin ja nicht Google – insofern: Was rede ich eigentlich

Kristina Schröder – die Ministerin ohne Jugend und Erziehungskompetenz

Wenn unsere Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, eine Verschärfung der Jugendschutzgesetze fordert, so zeigt sie wie wenig sie selbst von der Psyche von Jugendlichen und Heranwachsenden versteht.

Meine Töchter erziehe ich nach der Maxime „Wenn ich es euch verbiete, macht ihr es mit diebischer Freude heimlich. Lasst uns lieber darüber reden“.

War Frau Schröder niemals selbst jugendlich? Ist sie direkt als Ministerin zur Welt gekommen? Hat sie niemals pubertiert und sich in dieser Phase gegen die Ge- und Verbote der Erwachsenen aufgelehnt? Verbote fördern bei den meisten Jugendlichen und Heranwachsenden stets ein „Jetzt erst recht – weil ich es will“. Sicher ist es einfacher einem Personenkreis zu einem gewissen handeln (oder nicht handeln) zu zwingen. Es wird ein Gesetz (oder eine elterliche Anordnung) verabschiedet, der Erwachsene dreht sich um und lässt seine Schutzbefohlenen mit ihren Problemen allein. Inhaltliche Auseinandersetzungen (mit Überzeugungspotential) muss man mit Argumenten unterfüttern, dieser Vorgang ist deutlich arbeitsintensiver als ein knappes „Das darfst Du nicht, weil ich es sage PUNKT“.

Viel weiter allerdings kommt man, wenn man den Betroffenen erklärt, warum man gewisse Verhalten kritisiert, oder aber favorisiert. „Du machst den Abwasch, weil ich es sage“ ist wesentlich schneller im Raum, als mit den Kindern eine Diskussion über Sozialverhalten und das Leben in Wirtschaftsgemeinschaften zu halten. Ein „Du darfst keinen Alkohol trinken/nicht rauchen, weil das Gesetz es verbietet“ ist keineswegs zu vergleichen mit der inhaltlichen Auseinandersetzung des Alkoholkonsums. Inbesondere, wenn man den Kindern dann die – berechtigte – Frage beantworten muss, warum man selbst raucht oder Alkohol konsumiert. Wer erklärt seinen Kindern schon gern, dass er selbst raucht/Alkohol trinkt, weil er ein Schwächling und ein Suchtbolzen ist, der es nicht schafft dem Nikotin/Alkohol zu entsagen?

Aber diese Erklärungen müssen sein, die Aufgabe der Altvorderen ist es, den Nachkommen die Welt zu erklären – die Fallstricke zu erläutern. Dieses schafft man nicht durch Verbote.

Ein weiterer Aspekt ist: Warum „schießen“ sich so viele Jugendliche und Heranwachsende den Schädel mit Alkohol weg? Mag es auch an der Welt liegen, in der sie leben müssen? Eine Welt, die für viele Heranwachsende keine Perspektive mehr bietet? Auch diese Perspektivlosigkeit behebt man nicht mir Verboten – wir sollten die Ursache und nicht die Wirkung bekämpfen. Aber dies ist viel aufwendiger. Zuviel Arbeit für Frau Schröder, die wohl mit ihrer Verbotspolitik ihrer Familienpolitik ein Armutszeugnis ausstellt.