Internetzensur und Vorratsdatenspeicherung – es passt alles zusammen #FSA

Der Chef des BKA erklärt: Man brauche die Vorratsdatenspeicherung und man muss unbedingt die Möglichkeit haben Webseiten zu sperren. Auch erklärt er unmissverständlich:

Ein personelles Problem gibt es im BKA nicht.

Tja, und dann kommen solche Meldungen rein:

Hunderte Strafverfahren hätten eingestellt werden müssen, so Vogt seinerzeit, weil Beweise wegen Personalmangels bei der Polizei nicht fristgerecht ausgewertet würden. Ein Verdächtiger hatte kurz zuvor erfolgreich auf die Herausgabe von Datenträgern geklagt. Den Ermittlern war es nach eineinhalb Jahren nicht gelungen, sich die Daten genauer anzusehen.

oder sowas:

Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad räumte inzwischen ein, dass allein bei einem von drei zuständigen Staatsanwälten im Land 137 Kinderpornografieverfahren nicht abgeschlossen seien, weil elektronische Beweismittel noch ausgewertet werden müssten. Die ältesten Fälle stammen demnach aus dem Jahr 2005. Einer vorsichtigen Hochrechnung zu Folge seien landesweit bis zu 270 Kinderporno-Fälle älter als neun Monate.

Aber „das BKA hat keine personellen Probleme“. Die Wahrheit scheint zu sein: Während das BKA gut ausgestattet ist, bleibt die Mehrzahl der Internetermittlungen auf der Strecke weil die LKAs kein Geld bekommen und ausbluten. Dies muss auch dem Leiter des BKA bekannt sein.

Herr Zierke, ich unterstelle Ihnen, dass Sie bewusst und absichtlich diese manipulativen Angaben machen, um die von Politik und Wirtschaft gewollte Kontrolle über ehemals freie Bürger und Wähler voranzutreiben.

Vorratsdatenspeicherung stört Verfolgung von Straftaetern

Bei Heise kann man gerade lesen:

Im Jahr 2008, als Verbindungsdaten nur sporadisch gespeichert wurden, seien 167.451 Internet-Straftaten registriert worden, sie konnten zu 79,8 Prozent aufgeklärt werden, erläutern die Bürgerrechtler in einer Mitteilung. Im Jahr 2009, in dem alle Interneteinwahlen und E-Mails für sechs Monate protokolliert worden seien, habe die Polizei demgegenüber 206.909 Internet-Straftaten registriert. 75,7 Prozent davon seien aufgeklärt worden.

Das heisst, dass OHNE Vorratsdatenspeicherung (2008) eine höhere Aufklärungsrate vorlag, als dies 2009 der Fall war. An einer höhere Anzahl von Taten kann es nicht liegen. sagte doch gestern der BKA-Präsident Ziercke noch in der Welt:

Ein personelles Problem gibt es im BKA nicht.

Der Fairness halber, wollen wir nicht unterschlagen, dass diese Aussage den Bereich „Kinderpornografie im Internet“ meint. Sollten allerdings einige Bereiche des BKA ein Personalproblem haben, wäre es auch Aufgabe des (gut bezahlten) Präsidenten des BKAs gewesen – auch wenn dies nicht das Thema des Interview ist – auf Probleme in anderen Bereichen hinzuweisen:“ In dem Bereich sind wir personell ausreichend ausgestattet“. Ziercke aber nutzt die Allgemeinformel, auf welche ich mich beziehen darf.

Ein weiteres Puzzlespiel in dem „Wir lügen und betrügen die Bürger“-Spiel.

Werden Kriminalbeamte zu einer Internet-Gestapo?

Der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen sagte dazu der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Was wir brauchen, ist ein verlässlicher Identitätsnachweis im Netz. Wer das Internet für Käufe, Online-Überweisungen, andere Rechtsgeschäfte oder Behördengänge nutzen will, sollte sich zuvor bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen müssen.“

liest man bei n-tv. Das sind dieselben Spezialisten, die es – im Gegensatz zu den Banken – nicht gebacken bekommen kriminelle Webseiten vom Netz zu trennen. Das ist die selbe Ecke von Mensch, die Namensschilder für Polizisten ablehnen um sich selbst zu schützen.

Muss ich mich bald auch bei dem Erwerb eines Einzelfahrausweises für den Nahverkehr mittels Personalausweis identifizieren? Muss ich auch bei REWE/LIDL/SKY/ALDI meinen Ausweis vorzeigen, um einwandfrei identifizierbar zu sein?

WIE wahnsinnig die feuchten Träume der Kriminalbeamten sind kann man folgender Forderung entnehmen:

Zudem solle die Polizei das Recht bekommen, „Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen zu dürfen“, die zuvor von Kriminellen unbemerkt gekapert worden seien. „

Der Paragraph 303 des StGB wird mal eben dahingehend interpretiert, dass die Polizei auf meinen Privatrechner zugreifen darf, um „Trojaner, Viren und Schadprogramme“ zu entfernen? Und so nebenbei sich noch ein wenig umschauen, was ich so für Daten auf der Festplatte habe? Im Zweifelsfall – bedauerliches Missverständnis – wird von meinem Privat-PC (auch von meinem Mobiltelefon?) das Video gelöscht auf dem ich dokumentierte, dass die Polizisten den harmlosen Passanten niederprügelten?

Lieber Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), so wird das nichts mit Vertrauen und so. Eure Versuche dem obersten Volksüberwacher Ziercke in die Hände zu spielen sind deutlich zu offensichtlich.