Klagen die Zeitschriftenverlage bald gegen Farbfernsehen und Untertitel?

Es gibt Dinge, die glaubt man einfach nicht. Da ziehen nun die Zeitungsverlage gegen eine Applikation vor Gericht, mittels dessen der Anwender komfortabler auf das Online-Angebot der Tagesschau zugreifen kann

Einige Zeitungsverlage gehen vor Gericht gegen die Tagesschau-App der ARD vor. Vor dem Kölner Landgericht sei am Dienstag Klage eingereicht worden, sagte der Vorsitzende des Verlegerverbandes NRW, Christian Nienhaus, laut dpa beim Medienforum in Köln. Die Verlage wehren sich gegen die Textbestandteile, die zusätzlich zu Video- und Online-Inhalten in der Tagesschau-iPad-Version stünden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sprach gar von einer „textdominanten Berichterstattung“.

Quelle Heise. Verdammt. Kommt nun ein Textverbot für öffentlich-rechtliche Sender? Wer klagt gegen Untertitel?

Gerade eben schrieb ich über Firmen, die es nicht schaffen sich den neuen Herausforderungen zu stellen. Und nun zeigt eine Branche wieder einmal wie unfähig sie ist, sich den modernen Anforderungen zu stellen. Anstelle selbst etwas zu transportieren, wird der Wettbewerb angeklagt, wenn er sinnvoll agiert.

Man müsste die klagenden Verlage durch ein 7-tägiges Ignorieren ihres Printangebotes einmal abstrafen.

Warum es gut ist, dass RWE gegen die Abschaltung von Biblis klagt

Die RWE klagen gegen die – bislang temporäre – Abschaltung des Atommeilers Biblis:

RWE Power hat heute beim zuständigen VGH in Kassel rechtliche Schritte gegen die Anordnungen der hessischen Aufsichtsbehörde vom 18. März zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten eingeleitet. Der Block A war in diesem Zusammenhang abgefahren worden, der Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt in seiner planmäßigen Revision. Nach Rechtsauffassung der RWE Power liegen die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nach §19 des Atomgesetzes nicht vor.

Abgesehen davon, dass ich absolut überzeugt davon bin, dass die Klage der RWE rechtlich gültig und angemessen ist, freue ich mich diebisch auf die Verhandlung!

Es wird um Geld gehen – um sehr viel Geld. Und genau das ist der Punkt der mich interessiert. Denn RWE wird auch auf Schadenersatz klagen und wird diesen Schadenersatz sehr exakt beziffern müssen. Diese Zahlen dürfen für uns interessant sein. Wie viel Millionen Euro verdient RWE mit einem AKW, dass problemlos abgeschaltet werden kann (ist bei jemandem das Licht aus?). RWE wird dem Gericht die Zahlen vorlegen müssen, wie hoch die Erträge mit dem Strom sind, dessen Risiko und Gefahrenpotential in Deutschland stehen, der aber ins Ausland exportiert wird. Strom, dessen Herstellung mit deutschen Steuergeldern subventioniert wird, dessen Nachlass („End“lager“ der Reststoffe) aber dem Steuerzahler aufgebürdet wird.

Mich interessiert wirklich – und von einem Richter, inklusive Gutachterschlacht anerkannt – wieviel Millionen Euro den Aktionären zu Lasten der deutschen Steuerzahler ausgezahlt werden. Und ich hoffe, dass sich RWE als so richtig geldgeil herausstellt und den kalkulierten Schaden schön hoch ansetzt.

Künstler müssen entlohnt werden, aber manche drehen durch #Tatort

Ich bin der Letzte, der Künstler in den Hungertod treiben will. Dafür geniesse ich Filme, Bücher und auch Musik viel zu sehr. Was ich aber gerade in der TAZ lesen muss, scheint der Beweis für Verstand aufweichende Gier zu sein:

Gerade mal 2500 Mark hatte die Grafikerin des „Tatort“-Vorspanns 1969 als Honorar erhalten. Jetzt will sie mehr und klagt vor dem OLG München. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Hmm, erster gedanke: Wurde die Grafikerin vor über 40 Jahren beschissen? Mal weiter lesen, was die TAZ da so schreibt:

Als der Vorspann 1969 entstand, hatte die Grafikerin pauschal 2.500 Mark bekommen. Nach Ansicht ihres Anwalts Nikolaus Reber zu wenig für einen Vorspann, der prägend geworden ist: Mittlerweile wurde er fast unverändert in knapp 800 „Tatort“-Folgen gezeigt und war tausendfach bei Wiederholungen der Krimis zu sehen.

Also hat Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa damals eingewilligt diese Arbeit für 2.500,-DM zu erstellen. Wie man nun nach 40 Jahren auf den dünnen Ast kommen kann, dass die Arbeit nun mehr wert sei, ist für mich gänzlich nicht nachvollziehbar. Nicht vergessen: Diese Klage bezieht sich auf eine sehr weit in der Vergangenheit liegende Vertragsangelegenheit, die wohl 40 Jahre lang keinen Grund zur Anfechtung gab.

SOLLTE das Gericht tatsächlich bestätigen, dass ein späterer Erfolg einer pauschal finanzierten Leistung nachträglich noch nach zu entlohnen ist, würde hier so einiges zusammen brechen dürfen.

  • Ich verkaufe einen Gebrauchtwagen an einen Autohändler, der den Wagen konserviert und nach 40 Jahren als Oldtimer verkauft – was steht mir zu?
  • Ich verkaufe ein Bild und stelle 40 Jahre später fest, dass nun der Wert des Bildes deutlich gestiegen ist – was darf ich fordern?
  • Ich verkaufe einen Acker – 40 Jahre später wird daraus Bauland. Were ich nun nachträglich über Nacht reich?

Manchmal frage ich mich, was um mich herum eigentlich vorgeht und ob Gier nach Macht, Ruhm und nicht zuletzt Geld das einzige ist, was meine Umwelt noch im Schädel hat. Gott sei dank ist nicht bei jedem Menschen die Anwendung von Ohropax gleichbedeutend mit Hohlraumversiegelung.

Was mag der Anwalt an diesem Rechtsstreit verdienen? Frag ja nur mal so.