Völkerrecht erlaubt den Taliban das Töten deutscher Politiker?

So langsam nimmt diese ganze Afghanistan Sache kuriose Formen an und das Verteidigungsministerium ist nicht mehr ansatzweise Herr der Situation. Nicht mal der informellen.

Selbst unser Verteidigungsminister nennt es so: In Afghanistan sind wir im Krieg.

Wenn wir dort NICHT im Krieg wären, wäre der Waffeneinsatz nur zu Selbstverteidigung erlaubt. Jede andere Anwendung bewaffneter Gewalt scheidet ausserhalb eines Krieges aus. Artillerie, wie sie gerade nach Afghanistan verlegt wurde, ist nur schwerlich als Mittel der Selbstverteidigung zu erklären.

Im Spiegel stolpere ich gerade über folgenden Absatz:

Den Dokumenten zufolge soll den US-Einsatzkräften die Tötung von Taliban im Einzelfall erlaubt sein.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm und Ministeriumssprecher Dienst erklärten dazu, der Einsatz tödlicher Gewalt sei nach dem Völkerrecht und dem Regelwerk für den Isaf-Einsatz zulässig, wenn unter anderem angemessen Rücksicht auf Zivilisten genommen werde. Deutschland habe sich jedoch eine Beschränkung selbst auferlegt, stets Verhaftungen anzustreben.

Sehe ich das richtig, dass – nicht im Kampf beteiligte – Taliban problemlos ohne ein richterliches Todesurteil getötet werden dürfen?

Dürfen denn – wenn wir uns im Krieg gegen die Taliban befinden – etwaige Talibankämpfer (Taliban ist nicht gleich Talibankämpfer!) auch ungestraft deutsche, amerikanische und andere Politiker und andere Nichtkämpfer töten? Gilt das Völkerrecht nicht für alle gleich?

Klage gegen die Bundeswehr?

Die Mutter eines in Afghanistan gefallen(fallen tun Soldaten im Krieg, ausserhalb des Krieges sterben sie wie gewöhnliche Menschen) Soldaten wird gegen die Bundeswehr/Bundesrepublik Klage erhaben und den Fall „juristisch aufarbeiten“ lassen.

Es ist die erste Anzeige einer Angehörigen eines gefallenen Soldaten, die dem Verteidigungsministerium bekannt wurde: Eine Mutter fordert, dass der Tod ihres Sohnes in Afghanistan juristisch aufgearbeitet wird.

schreibt der Spiegel. Gerade vorgestern erklärte ich der Prinzessin, dass ich froh bin zwei Töchter und keine Söhne zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass junge Frauen zum Bund gehen ist deutlich geringer als bei jungen Männern. Wie kann man als Vater oder Mutter seinen Nachwuchs davon abhalten erstens zur Bundeswehr und zweitens dann in ein Krisengebiet zu gehen? Der Verdienst im Auslandseinsatz ist nicht schlecht.

Ich möchte – als ehemaliger Soldat und Vater – davon abraten zu klagen. Es mag blöd klingen, aber wo gehobelt wird fallen Späne. Das ursächliche Problem ist, dass unsere Truppen nach Afghanistan geschickt wurden. Wenn sie erstmal vor Ort sind, dann gibt es (vor Ort) kein zurück mehr. Und in den Einsätzen geht es – so böse es ist – leider oft genug um Leben und Tod.

Leider gehört der Einsatz des Lebens zum Berufsbild des Soldaten. Wer sich bei der Bundeswehr verpflichtet und sich davor verschliesst ist dumm. Wer nach Afghanistan geht und die Möglichkeit ausschliesst dort zu sterben ist naiv.

Sicher – und das ist das Gegenteil von „schön“ – sterben in Afghanistan auch Menschen weil andere Menschen Fehler begehen. Es werden vor Situationen falsch eingeschätzt, es werden Befehle falsch weiter gegeben, oder es werden Befehle gegeben, die dumm sind. Leider ist all dies Menschlich.

Der von der Mutter gemachte Vorwurf:

Man habe die Einheit ihres Sohnes „unter bewusster Versagung militärischer Hilfe verrecken lassen“, heiße es in dem fünf Seiten langen Schreiben weiter.

allerdings ist hart – so hart, dass ich ihn wirklich nicht nachvollziehen kann. Bewusst Hilfe versagen und „verrecken lassen“ ist etwas, dass sich kein Soldat erlauben kann, will und wird. Vielleicht wurde vor Ort die Situation falsch eingeschätzt. Vielleicht war der betreffende Verantwortliche davon überzeugt, dass eine verfügbare Hilfe nur ebenfalls in übermässige Gefahr geraten wäre. Ich weiss es nicht.

Was ich allerdings befürchte ist, dass ein vor Ort befindlicher „kleiner“ Offiziersdienstgrad zivilrechtlich belangt und bestraft werden wird. Die wahren Schuldigen, die den ganzen Einsatz allerdings zu verantworten haben, gehen straffrei aus und kassieren Minister- und Kanzlergehälter.

Ist ein Oberst Polizist oder Soldat?

Diese Frage muss sich die Potsdamer Staatsanwaltschaft stellen, die zu entscheiden hat ob der Angriff auf die entführten/gestohlenen Tanklastzüge einen Straftatbestand erfüllt.

Ist die Bundeswehr in einem Kriegseinsatz oder geht es um den „Einsatz angemessener Gewalt“, wie die rhetorischen Kriegsverweigerer im Verteidigungsministerium nimmermüde erklären? „Wenn es kein Krieg ist, sind die Soldaten so etwas wie unsere Polizisten in Afghanistan“, sagt ein hochrangiger deutscher Staatsanwalt, und diese Sicht mache den Tankwagen-Fall „noch komplizierter“.

schreibt die Süddeutsche und macht das Problem deutlich, in dem jeder sich im Einsatz befindliche steckt. Für Soldaten gelten andere Regeln, als für Dorfpolizisten, dieser Unterschied ist in der unterschiedlichen Aufgabenstellung der beiden Berufsgruppen definiert. Ein Soldat hat das Recht auf jeden Feind (der aktiv an Kriegshandlungen teilnimmt) zu schiessen, um diesen  „aus dem Kampf zu nehmen“. Ein Polizist sollte geflissentlich zu vermeiden wissen, jeden Dieb mittels Kopfschuss zu liquidieren.

Unsere Soldaten sind, wenn sie im Ausland im Einsatz sind, im Krieg. PUNKT! Ausnahme sind nur Veranstaltungen mit sportlichem Charakter, Truppenbesuche und ähnliches. Und wer Soldaten im Inland aktiv einsetzen will, ruft den Bürgerkrieg aus. So einfach ist es. Das sollten sich die Herren Verteidugungs- und Innenminister hinter die Ohren schreiben!