E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung „außerhalb der Wartungszeiten“ allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung – aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.

Verwirrte, gekaufte oder normale Medienpolitiker bei der FDP?

Medienexperten von CDU, SPD und FDP kritisieren Pläne der ARD, kostenfreie Nachrichten für Smartphones über das Programm Tagesschau-App anzubieten.Eine kostenlose, aber öffentlich-rechtlich finanzierte Applikation führe zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern, sagte der medienpolitische Sprecher der FDP, Burkhardt Müller-Sönksen.

kann man dem Heiseticker entnehmen. Was denn nun bitte? Kostenlos oder „öffentlich-rechtlich finanziert“? Ich warte auf den Moment an dem irgendein Vollhonk auf die Idee kommt uns zu erklären:“ Mit der GEZ-Gebühr bezahlen Sie ausschließlich die Erstellung der Inhalte, jeder Fernseher muss separat nochmals – mittels Sondergebühr –  bezahlt werden“.

Ein medienpolitischer Sprecher sollte in der Lage sein zu erkennen, dass auch das Internet ein Medium ist, mittels dessen Inhalte – auch und gerade öffentlich-rechtliche – angeboten werden müssen. Der Weg der öffentlich-rechtlichen  Sender führt ansonsten in eben die Sackgasse, in der gerade die Printmedien gerade stehen. Aber wer wird schon von unseren gewählten Volksvertretern Sachkompetenz beim Umgang mit modernen Technologien und Medien verlangen  wollen?

Eines allerdings habe ich im Gefühl: Burkhardt Müller-Sönksen wird die nächsten Tage NICHT bei BILD der „Verlierer des Tages“ sein.

Warum #Wikipedia als Quelle unbrauchbar geworden ist – #Löschwahn

Wikipedia, war ein wundervolles Projekt, welches das Potential hatte das Wissen der Welt zu sammeln und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.Ich weiss nicht ansatzweise wieviele Schüler, Studenten und Journalisten und andere Wikipedia als Recheretool nutzen und als Quelle zitieren. Welchen Einfluss Wikipedia als Quelle hat, kann man wunderbar an dem Experiment sehen, welches unserem ehemaligen Wirschafts- jetzt Veteidigungsminister Guttenberg einen weiteren Vornamen „spendierte“.

Leider ist Wikipedia seit einigen Wochen durch den Löschwahn als Quelle – auch für Blogger absolut – unbrauchbar geworden. Was nutzt es mir, meine Leser mittels Hyperlink auf einen Wikipediaartikel zu senden, wenn es keine Garantie gibt, dass dieser Artikel auch in 2 Monaten noch erreichbar ist?

Warum verlinke ich auf weiterführende Quellen? Um meiner Zielgruppe die Möglichkeit zu geben weitere Informationen zu Vorgängen, Begriffen, Technologien oder Personen zu finden, ohne dass ich diese hier niederschreiben muss. Links sind bequem und schützen das Netz vor all zu viel Redundanz. Ausserdem besaß gerade Wikipedia für mich den Vorteil, dass die verlinkten Seiten stehts aktualisiert wurden und hinter den Links stets aktuelle Informationen zu finden waren.

Wie dumm müsste ich also sein, heute noch auf Wikipedia zu verlinken, wenn irgendein durchgeknallter Wikipedia-Blockwart schon morgen den von mir verlinkten Eintrag löscht?

Ich habe den Anspruch meine lesende Zielgruppe mit GUTEN  (oder diskussionwürdigen) Informationen zu versorgen. Deshalb werde ich ab heute (vielleicht bis auf Widerruf) nicht mehr auf Wikipedia verlinken. Wenn ich einmal zu viel zeit habe, werde ich die bereits gesetzten Links zu Wikipedia durch Links auf andere Quellen ersetzen.

Schade, aber mein Anspruch an dieses Blog scheint dieses Vorgehen nötig zu machen.