Woran man den beginnenden Polizeistaat erkennt #21

Unter Polizeistaat stellen wir verwöhnten Mitteleuropäer typischerweise irgendein südamerikanisches oder mittelafrikanisches, verarmtes Land vor, in dem Gruppierungen innerhalb der Polizei sich mit Gewalt verschiedene Vorteile – egal welcher Art – verschafft.

Aber wir brauchen gar nicht so weit zu gehen, um Polizisten zu finden die sich über das Recht stellen:

Schlager sieht jedoch nicht nur den Polizeieinsatz als rechtswidrig an, sondern sich nun auch persönlich unter Druck gesetzt. Noch vor Einreichen seiner Klage seien am Mittwoch drei Polizisten an seiner Wohnungstür erschienen und hätten ihm angedroht, ihn notfalls mit Gewalt als Zeuge der Staatsanwaltschaft zuzuführen, sagte er am Donnerstag der taz.

Das allerdings mit Nachdruck: Das Auftreten der Polizisten beschreibt der 31-Jährige als „überfallartig und einschüchternd“. Nur widerwillig sei ihm gestattet worden, seinen Anwalt anzurufen. Auch während des Telefonats mit der Anwaltskanzlei hätten die Polizisten Druck gemacht und gesagt, dass sie nun körperlichen Zwang anwenden würden, wenn er nicht bald fertig sei.

schreibt die TAZ. Sollte es tatsächlich so sein, dass Polizisten wie Mafiosis Menschen unter Druck setzen? Was kommt als nächstes? Schutzgelderpressung? Dieses korrupte Machtsystem versucht sich mit aller Gewalt zu schützen.

Ziercke, unbelehrbarer BKA-Chef

Der alte Meister Ziercke machte ja schon von seiner Verfassungsfestigkeit reden, als der Rolli-Fahrer noch Innenminister war. Mittlerweile begibt sich der BKA-Chef aber in Bereiche in denen er mit den Prädikaten merkbefreit und beratungsresistend belegt werden kann. Dank Udo Vetters Lawblog wurde ich auf ein Interview in der WELT mit eben diesem Zierke aufmerksam, dass doch deutlich zeigt, wes Geistes Kind dieser Mann ist.

Allein die Argumentation, warum Ziercke für Websperren ist, zeigt dass der Mann das letzte Jahr unter einem sehr grossen und sehr schwerem Stein verbracht haben muss und jegliche Informationen von sachkundigen Menschen gänzlich ignorieren kann:

Solche Stoppschilder im Netz stören die Erreichbarkeit der Webseiten, erschweren die ungewollte Konfrontation mit Kinderpornografie und die Gewinnung neuer Kunden. Sie können Tätergewinne durch rückläufige Kundenzahlen reduzieren und die Traumatisierung der dargestellten Opfer verhindern. Vor allem aber appellieren sie an das Rechtsbewusstsein der potentiellen Konsumenten. Das Unwerturteil des Rechtsstaates zum Konsum von Kinderpornografie ist ein wichtiges Signal gegen den Missbrauch von Kindern.

Dieser ganze Absatz ist (sorry) Schwachsinn, denn nur Löschungen von kriminellen (nicht unerwünschten!) Inhalten sorgt wirklich und voll umfanglich dafür, dass diese Inhalte dem Zugriff entzogen werden und mit dem Inhalt keine Erträge erwirtschaftet werden können. Dass die Internetsperren innerhalb von Minuten von wirklich interessierten Menschen umgangen werden können, hat Ziercke in den letzten 12 Monaten offensichtlich nicht begriffen.

Der folgende Absatz würde gewiss so manche Doktorarbeit in Sachen Jura beflügeln können:

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei, Lebenssachverhalte zur Abwehr von Gefahren strafrechtlich einzuordnen, im Bereich der Kinderpornografie ebenso wie bei anderen Delikten. Um jedoch mögliche Zweifel an dieser Stelle auszuschließen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass zusätzlich ein beim Bundesbeauftragten für Datenschutz einzurichtendes Expertengremium die Einträge der Sperrliste mindestens quartalweise überprüft. Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei etwas einzuordnen? Die Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft ordnen gar nichts ein, dieses Recht hat auch Gaius Zierckus Cäsar nicht. Das Recht einer Bewertung steht den Schergen der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die Polizei arbeitet zu, nimmt auf, dokumentiert und arbeitet auf Anweisungen. Aktiv werden Staatsanwälte und Richter. Dieser Grössenwahn, was die Aufgaben der eigenen Behörde angeht, ist aber nicht neu.

„Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein“. Ob und was der Gesetzgeber verbietet definieren Gesetze, welche dann von Richtern genutzt werden, um im Einzelfall zu definieren, ob oder ob nicht etwas Verbotenes vorliegt. Einer Polizeibehörde fehlt dafür sowohl die Kompetenz als auch die Ermächtigung (oder sind diesbezügliche Gesetze wieder reaktiviert?).

Herr Ziercke: Sie sind in meinen Augen mit Ihrem Amt überfordert. Sie kennen anscheinend nicht einmal Rechtsgrundlagen ihrer Behörde sowie die Abgrenzungen zu anderen Instrumentarien unseres Rechtsstaates.

Wenn Udo Vetter schreibt:

Gleiches gilt für Onlinemedien, Foren und Blogs. Das passende Verbot ist auch für Meinungsäußerungen schnell gefunden und angewandt.

kann ich mich dieser Befürchtung nur anschliessen.

Ermittlungen gegen Hitze-Zugchef geben Hoffnung

Die FTD schreibt:

Indes ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld nach der Hitzepanne gegen den Zugchef wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. „Nach der ersten Durchsicht der Vorgänge wurde das Verfahren gegen den Zugchef eingeleitet“, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart. Der Zugchef ist nicht der Lokführer. Der Chef des Zugs trägt die Verantwortung für die Fahrt und sorgt dafür, dass sie sie sicher und nach den Vorschriften abläuft.

Sollte es tatsächlich zu einer Bestrafung kommen, wäre dies ein grosser Schritt in Sachen Kundenfreundlichkeit. Zwar wäre ich bereit dem jetzt angeklagten Zugchef mildernde Umstände (mangelnde Unrechteinsicht) zu gewähren, allerdings wäre das Urteil in der Lage zukünftig eine klare Weichenstellung zu geben, wann und warum ein ICE auch ausserplanmässig mal anhalten muss. Nicht nur der Profit der Bahn darf das Handeln bestimmen.