Neues zu Freiheit statt Angst und dem „Radfahrer“

Der TAZ entnehme ich gerade – freudestrahlend – folgende Zeilen:

Zwei Polizisten schlagen einen Demonstranten. Damit nicht genug: Auch ein Verfahren wegen Widerstands hängen sie ihm an. Doch die Polizei scheitert damit grandios. Das Verfahren gegen den damals 37-Jährigen wird nach neun Monaten eingestellt und die Staatsanwaltschaft gibt sogar zu: Der Mann hätte sich gegen die Polizeigewalt wehren dürfen.

Yippie-Ya-Yeah Schweinebacke! Es gibt eine Restgerechtigkeit in diesem Lande! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Staatsanwalt, der erklärt ein Bürger darf sich gegen Polizeigewalt wehren. Der Satz

Daraus folgert die Staatsanwaltschaft schließlich Bemerkenswertes: „Er [der Radfahrer,d. Red.] hätte sich insoweit dieser Maßnahme im Weiteren auch (straflos) widersetzen dürfen.“

ist erlaubt aber nicht nur, dass sich der „Radfahrer“ wehrt, er erlaubt es auch umstehenden Passanten einzugreifen und Nothilfe zu leisten. Man MUSS schliesslich auch fremden Menschen helfen, wenn sie in Not geraten. Der Staatsanwalt stellt mit dieser Aussage die angesprochenen Polizisten auf die gleiche Stufe mit den gewalttätigen Randalierern vor denen und die Polizei eigentlich schützen soll. Diese Polizisten sind nicht besser, als die Schläger die in S-Bahnen harmlose Mitfahrer verprügeln. All dies kann man aus diesem knappen Satz des Staatsanwalts herausinterpretieren. WUNDERBAR!

Das Verfahren gegen die Polizisten läuft noch, aber ich schätze mal, mit der Einstellung DIESES Verfahrens könnte das Verfahren gegen die Schlägerpolizisten sich ins positive wandeln. Denn jetzt sind sie zu einem schweren Ballast für ihre Einheit geworden.

Eine Frage aber bleibt: Wer schützt uns nun vor den Schlägern im Polizeidienst? Doch die Bundeswehr im Innern? (Das war ein WITZ!)

Deutsche Bahn = Verarsch AG!

Vorhin schrieb ich noch, dass die Deutsche Bahn die hitzegeplagten Fahrgäste entschädigen will. Und nun zeigt sich, dass ich recht behalte: Die Bahn WILL aber tut es nicht:

Fahrgäste, die wegen des Ausfalls „gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten und ärztlich versorgt werden mussten, sollen als Entschädigung Reisegutscheine in Höhe von 150 Prozent des Fahrpreises erhalten“, teilte das Unternehmen mit. 50 Prozent des ursprünglichen Fahrpreises bietet das Unternehmen Passagieren an, die „massive Komforteinschränkungen durch ausgefallene Klimaanlagen im ganzen Zug hinnehmen mussten“.

Quelle Tagesschau. Die Schüler, die kollabierten und in Krankenhäuser eingeliefert wurden erhalten als Schmerzensgeld und Wiedergutmachung für:

  • Körperverletzung (durch die Hitzeeinwirkungen)
  • Freiheitsentzug (Man kommt aus dem Zug nicht heraus, wer traut sich die Notbremse zu ziehen und im Zweifelsfall ECHTEN Schadenersatz zu zahlen? Keine Reisegutscheine, echtes Geld!)
  • Ausfallzeit durch Krankenhausaufenthalt

bei einer Fahrkarte, die vielleicht 100 Euro gekostet hat für die ganze Unbill einen Reisegutschein von 150 Euro? Da gibt es nicht mal Bargeld, dass man vielleicht davon Essen gehen kann, sondern nur einen gottverdammten (sorry) REISEGUTSCHEIN? Da fehlt es ja wohl an jeglichem Anstand.

Bitte liebe Staatsanwaltschaft, haut der Bahn RICHTIG auf die Hörner, die muß bluten – es muss RICHTIG weh tun.

Bitte lieber Richter: Diese Frechheit muss strafverschärfend gewürdigt werden.

Bitte liebe Betroffenen: Klagt. Klagt für euch und vor allem auf für all diejenigen die von der Bahn (ÖPNV) abhängig sind. Diese Zustände müssen geändert werden und die Reisegutscheine kosten die Bahn nichts. Keinen Cent- die Bahnen fahren ohnehin.

Das meine gestern gemachten Befürchtungen so schnell, gnadenlos und vollumfanglich eintreten hätte ich nicht gedacht. Aber diese geldgeilen Konzerne sind doch alle gleich. Wir sind das Vieh das es auszupressen gilt. Und wenn wir aufgrund IHRER Fehler leiden lachen sie uns noch ins Gesicht und verarschen uns.

Polizei, Rechtsverständnis und Jugde Dredd

Nach diversen Fällen von randalierenden Jugendlichen, Migranten, $“von den Medien als Ziel ausgewählter Randgruppe“, in denen auch immer häufiger auch den Ordnungshütern eine (Mit)Schuld gegeben werden muss, stellt das Verfassungsgericht heute fest, dass es anscheinend immer mehr Polizisten gibt, die sich als Jugde Dredd empfinden. Die ultimative Mischung aus Exekutive und Judikative. Die setzen Recht um, definieren gleichzeitig was recht ist und setzen dieses dann auch gleich um.

Wie war das nochmal mit der Entnahme einer Blutprobe bei Verdacht auf „Alkohol am Steuer“? Da muss ein Richter entscheiden, ob eine Blutprobe gegen den Willen des Verdächtigen durchgeführt werden darf oder nicht. Da es Ego-kranke Polizisten zu geben scheint musste sich nun das Verfassungegericht um einen Fall kümmern (Pressemitteilung):

Etwa 35 Minuten späterwurde ihr auf dem Polizeirevier auf Anordnung eines Polizeibeamten voneinem Arzt Blut entnommen.

Auf Anordnung eines Polizeibeamten. Aja. Und was sagt das Verfassungsgericht nun dazu?

Die Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Blutentnahme verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz. Der Betroffene hat Anspruch darauf, dass die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme umfassend und eigenständig prüfen und dabei insbesondere klären, ob die Ermittlungsbehörden auf die Einschaltung des Richters verzichten durften.

Der Gesetzgeber hat die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter anvertraut. Damit soll eine effektive Kontrolle der Ermittlungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanzgewährleistet werden. Wegen dieser Zielrichtung des Richtervorbehalts müssen die Ermittlungsbehörden in der Regel zunächst versuchen, die Anordnung eines Richters zu erlangen. Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung verbundene Verzögerung dürfen die Staatsanwaltschaft und -nachrangig – die Ermittlungsbehörden die Blutentnahme selbst anordnen.Eine solche „Gefahr im Verzug“ müssen die Ermittlungsbehörden dann mitauf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründen und in den Ermittlungsakten dokumentieren, es sei denn, der drohende Verlust desBeweismittels ist offensichtlich.

Besonders krass wird es hier:

Diese Grundsätze haben die Gerichte nicht beachtet. Die Auffassung desLandgerichts, dass richterliche Eilentscheidungen generell nur nach Vorlage schriftlicher Unterlagen getroffen werden könnten und dass diese wegen des zur Prüfung des Sachverhalts sowie zur Erstellung des Beschlusses notwendigen Zeitraums zwangsläufig mit der Gefährdung des Untersuchungszwecks einhergingen, würde dazu führen, dass Entscheidungen des Ermittlungsrichters zur Blutentnahme bei Verdacht auf Trunkenheit imVerkehr in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht mehr erholt werden würden. Der Richtervorbehalt bei der Blutentnahme wäre damit im Regelfall bedeutungslos. Die Gerichte haben auch nicht konkret geprüft,ob der Zeitraum zwischen Atemalkoholtest und Anordnung der Blutentnahme dafür ausgereicht hätte, dass ein Richter auch ohne schriftliche Antragsunterlagen den einfach gelagerten Sachverhalt eigenständig bewertet und seine Entscheidung anschließend übermittelt, zumal diese im Ausnahmefall auch mündlich getroffen werden kann. Ob selbst bei Kontaktaufnahme mit dem Ermittlungsrichter eine zeitnahe Entscheidung (zum Beispiel wegen anderer, vom Richter vorrangig zu bearbeitenderAnträge) unmöglich gewesen wäre und deshalb „Gefahr im Verzug“ vorlag, lässt sich nicht beurteilen, weil die Polizeibeamten erst gar nicht versucht hatten, einen richterlichen Beschluss einzuholen.

Selbst die untergeordneten Gerichte haben den Richtervorbehalt ausser Kraft setzen wollen. HALLO?

Wir halten fest:

  • Die Politik (gänzlich) ist ausser Kontrolle
  • Die Wirtschaft (teilweise) ist ausser Kontrolle /Banken etc)
  • Die Polizei ist (teilweise) ausser Kontrolle
  • Die Gerichte sind (teilweise)  ausser Kontrolle

Wer zum Henker will in dieser Situation von den Bürger verlangen sich nach Recht und Ordnung zu richten? Was ist denn die in diesem Staat gültige Ordnung?