Neuer Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbandes in NRW

Der Ex CDU NRW Generalsekretär Hendrik Wüst ist der nächste Politiker, der in den treusorgenden Armen der Privatwirtschaft endlich eine anständige finanzielle Honorierung seiner bisherigen Tätigkeit erhoffen darf.

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Denn was prädestiniert Hendrik Wüst für so eine Position? Dass er Jurist ist? Wohl kaum, denn als Rechtsanwalt hat er kaum gearbeitet. Dass er mal Geschäftsführer des CDU-Landesverbandes war? Wenn das die Begründung für die Anstellung ist, kann man nur an der Kompetenz des Einstellungsteams zweifeln.

Anscheinend hat Wüst real nicht wirklich etwas bestellt bekommen – aber ist er ein Zivilversager?

Wird die GVU in Zukunft mit neuen Partner kooperieren?

Wie ist es zu verstehen, wenn die GVU nicht bereit ist eine Unterlassungserklärung abzugeben,  der Dienstleister der GVU dies aber tut? (Über den Fall hatte ich schon geschrieben)

Zuerst zum Dienstleister OpSec Security, laut Blog Mario Sixtus:

Heute um kurz vor vor zwolf schob sich aus dem Fax meines Anwalts eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, „Urheberrechte des Gläubigers [Anm.: das ist Meinereiner] an dessen […] Werken zu verletzen“. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich OpSec eine Vertragsstrrafe zu zahlen, außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Eine identische Erklärung gab OpSec auch für Alexander Lehmann ab.

Die GVU hingegen weigert sich (laut Netzpolitik) eine diesbezügliche Erklärung abzugeben und sendet lieber eine Presseerklärung aus:

Nachdem sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) davon überzeugt hat, dass die vier Beiträge des „Elektrischen Reporters“ sowie der Titel „Du bist Terrorist“ wieder inklusive Kommentaren und Statistiken online sind und Fehler beim Versand von Löschungsaufforderungen behoben wurden, hat die Organisation heute Vormittag auf die Aufforderung einer Unterlassungserklärung per Fax an den Rechtsanwalt Vetter reagiert. In diesem Schreiben bestätigt die GVU, dass sie für diese Aufforderung der falsche Ansprechpartner ist.

Welch dreiste Sache geht da denn ab? Das ist typischerweise nicht die Vorgehensweise von eingetragenen Vereinen, sondern von Aktiengesellschaften oder Mafiaorganisationen: Man beauftragt externe Dienstleister und wäscht die eigenen Hände in Unschuld?

Im Rechtsverständnis der GVU wird Sie nun den Partner wechseln (die Preise bei der OpSec Security dürften nun auch steigen) und würde auch beim nächsten Kollateralschaden wieder sagen: Wir waren das nicht – wir gaben nur den Auftrag.

Gilt diese Rechtsauffassung auch für den Download von Filmen? Ich habe dem Program zwar gesagt, es soll downloaden aber ich habe das Programm nicht beauftragt illegale Dateien vom Netz zu ziehen.

Auch Udo Vetter berichtet über den Fall in seinem Lawblog:

In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.

So traurig es klingt, aber die GVU wird mit ihrer überheblichen Haltung – aus formaljuristischer Beweislast – wohl durchkommen. Auch wenn es schwieriger für sie wird, Dienstleister preisgünstig einzukaufen.

Was KiK und die Hamburger Schulreform gemeinsam haben

Tja, da gibt es tatsächlich Parallelen , denn der Hamburger Anwalt Walter Scheuerl, ist nicht nur Initiator der Hamburger Bürgerinitiative „Wir wollen lernen“, sondern auch der Anwalt des Bekleidungsdiscounters KiK. Ja genau, die Bekleidungskette KiK, die gerade durch einen Bericht des NDR wieder in den Medien ist.

Den Bericht, der gestern im Ersten ausgestrahl wurde, kann man derzeit in der ARD-Mediathek anschauen.

Aber es soll ja um den Rechtsanwalt Walter Scheuerl und nur sekundär um den Bericht im TV gehen. Ich schätze mal, wenn Scheuer folgende Aussagen zum Thema KiK vor der Volksabstimmung gemacht hätte, wäre er mit seiner Initiative nicht nur baden gegangen sondern wahrscheinlich komplett abgesoffen (Quelle Mopo), denn ich glaube  dass „so Einer“ deutlich polarisiert hätte und mehr Gegner seiner Person aktiviert hätte.

Die Wahrheit ist: Viele der Aushilfen leben von Hartz IV und bekommen durch KiK die Möglichkeit, ihr Einkommen aufzubessern.

Wie …… (diesen Begriff schreibe ich nicht..) muss man sein, um das asoziale Verhalten von Arbeitgebern, den Mitarbeitern so wenig zu zahlen, dass sie aufgrund des geringen Einkommens einen Anspruch Hartz-IV, zu legitimieren? Und Herr Scheuerl ist einer von denen, die indirekt erklären „Unser Kind soll möglichst kurz mit den Kindern von Hartz-IV Empfänger gemeinsam zur Schule gehen“? Darf man dieses Verhalten widerlich finden? Ich tue es!

MOPO: Und für die Näher in Bangladesch ist auch alles halb so schlimm? Kaum jemand lässt seine Beschäftigten dort so leiden wie KiK …

Scheuerl: Auch das trifft nicht zu. Würde KiK nicht mehr in Bangladesch produzieren, fiele der Broterwerb für viele Näher doch komplett weg. Im Übrigen muss man sich den Realitäten stellen.

Genau. Es ist legitim einen Arbeitslosen für 25€ im Monat zu beschäftigen. Ist doch besser als gar nix. Der Penner soll die Fresse halten und froh sein, dass er überhaupt etwas von uns kriegt.

Das ein Anwalt sein Geld auch mit Klienten „bemerkenswerten“ Leumundes verdienen muss, ist für mich nicht neu. Auch diese Art von Klienten hat ein Anrecht auf einen Anwalt. Nicht zum Standard gehören – in meinen Augen – allerdings Aussagen wie die oben von Scheuerl gemachten. Diese lassen doch tief blicken, welch tiefes soziales Verantwortungsgefühl Herr Scheuerl sein eigen nennt.