Manchmal habe ich das Gefühl, das unsere Politiker in gewissen Situationen nicht in der Lage sind weiter zu denken als von der Wand zur Tapete.
Frage: Frau Bundeskanzlerin, dieser Erfolg, den Sie beschreiben, war offenkundig eine gezielte Tötung; vieles spricht dafür. Sollten auch deutsche Sicherheitskräfte in der Lage sein, auf diese Weise gegen Terrorhäupter vorzugehen?
BK´in Merkel: Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten. Ich glaube, dass es vor allen Dingen für die Menschen in Amerika, aber auch für uns in Deutschland eine Nachricht ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terrorismus, der so viele Menschen schon das Leben gekostet hat, gefasst bzw. getötet wurde und damit auch nicht mehr weiter tätig sein kann. Das ist das, was jetzt für mich zählt.
Quelle: Bundesregierung. Unsere Bundeskanzlerin freut sich während einer offiziellen Pressekonferenz darüber, dass ein wahrscheinlicher (gab es ein Strafverfahren?) Krimineller und Schuldiger an tausendfachem Tod, getötet wurde. Keine Verhandlung, keine Verteidigung – einfach Kopfschuss und gut.
The U.S. special forces team that hunted down Osama bin Laden was under orders to kill the al Qaeda mastermind, not capture him, a U.S. national security official told Reuters.
Quelle Reuters. Die US-amerikanischen Offiziellen versuchen nicht mal den Tod bin Ladens als „Unfall“ hinzustellen.
Frau Merkel: Haben Sie das Grundgesetz – auf das Sie einen Amtseid geleistet haben – irgendwann einmal gelesen?
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ausserdem empfehle ich die Lektüre der Artikel 101 – 105 des GG
Frau Merkel, es bereitet mir massive Übelkeit einen Menschen an der Spitze des deutschen Volkes zu wissen, der die Grundrechte von Menschen derart ignoriert. Das die Springerpresse nach ihren eigenen Regeln schreibt, daran habe ich mich gewöhnt. Das aber die Bundeskanzlerin den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlässt und dies für normal zu halten scheint, drängt mir einen anderen Passus des Grundgesetzes in Erinnerung:
Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Können Sie noch ruhig schlafen Frau Merkel? Ich empfehle Ihnen einen Kurs an der Volkshochschule: Staatsbürgerkunde.
Anmerkung: Ich bin stolz auf das System der rechtsstaatlichen Grundlagen in dem wir leben – vielleicht bin ich am Ende gar kein Linker, sondern ein Konservativer. Oder gar ein konservativer Linker? Oder linker Konservativer? Egal, ich kann es nur nicht ertragen, wenn das was unsere Vorväter aufbauten derart ignoriert und mit den Füssen getreten wird.